Ayurveda Hotel
Grundbucheintrag ist 24 Tage alt
03.02.2010 | 21:00 Uhr 2010-02-03T21:00:00+0100
Castrop-Rauxel. Seit dem 12. Januar ist die Stadt nicht mehr Eigentümerin der Grundstücke, auf dem das Hotel mit Ayurveda steht. Auf klare Fragen gibt es nicht immer klare Antworten. Das erfuhr unsere Zeitung jetzt wieder einmal bei der Stadtverwaltung.
Die WAZ/WR hatte erfahren, dass Grundstücke, auf denen am Europaplatz das Hotel mit Ayurveda von Thomas Vallomtharayil stehen, erst am 12. Januar 2010 im Grundbuch umgeschrieben wurden.
Seit Jahren gibt es ein großes Verwirrspiel, wer Eigentümer der Grundstücke ist, wer was bezahlt und wie die sehr undurchsichtigen Verflechtungen zusammenhängen. Ein Anruf unserer Zeitgung beim Rechtsdezernenten Michael Eckhardt ergab lediglich den Hinweis, wir möchten lieber mit dem Amt für Rechtsangelegenheiten sprechen.
Der Zuständige dort, Bernd Lay, verwies auf das Rechnungsprüfungsamt, das besser mit uns reden solle. Dieses Amt aber hatte am 22. Januar mitgeteilt, dass Ende Februar die Politiker ein „umfangreiches Paket” zu dem Thema serviert bekommen. Allerdings wegen des Datenschutzes und des Steurgeheimnisses in nicht öffentlicher Sitzung, weil baurechtliche und Wirtschaftsförderungsfragen sowie nutzungsbedingte, vertragliche und haftungsrechtliche Angelegenheiten behandelt würden.
Bernd Lay bestätigte dann auf die Frage unserer Zeitung, ob die Umschreibung im Grundbuch tatsächlich erst am 12. Januar dieses Jahres stattgefunden hat, den Termin. „Der Kaufpreis ist schon lange bezahlt. Die Umschreibung im Grundbuch ist beim Amtsgericht durch den Antrag auf Auflassungserklärung vom 25. November 2009 vorgenommen worden.” Die Frage, warum der Eintrag im Grundbuch so unüblich spät erfolgt sei, erklärte Lay: „Das weiß ich nicht genau. Es hängt wohl mit der Teilung eines Grundstücks zusammen.”
Zur Erinnerung: Unsere Zeitung hatte nach intensiver Recherche im August 2009 über die unklaren und merkwürdigen Verhältnisse zwischen Stadt und Thomas Vallomtharayil berichtet. Daraufhin hatte die Stadt eine „Richtigstellung” verlangt und auf ihrer Homepage berichtet, „. . . dass die Stadt Castrop-Rauxel seit Anfang 2003 auf Grund des notariellen Grundstückskaufvertrages nebst Auflasssung nicht mehr Eigentümerin der betreffenden Grundstücke ist. Das Grundbuch als öffentliches Register ist unrichtig.”
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