Gericht beschäftigt sich mit tragischem Tod
21.02.2012 | 17:47 Uhr 2012-02-21T17:47:00+0100
Castrop-Rauxel. Es war ein tragischer Unfall. Im Mai 2011 kollidierten zwei Fahrradfahrer auf der Habinghorster Straße. Der Mann stürzte, zog sich schwere Schädelverletzungen zu. Wenige Tage später verstarb er an den Folgen des Unfalls, den ein Autofahrer aus Recklinghausen mitzuverantworten hat.
Der 59-Jährige war auf der B 235 in südliche Richtung unterwegs, als sein Handy klingelte. Er fuhr rechts ran, hielt unerlaubterweise – wenn auch nur kurz – auf dem Radweg, um das Telefonat entgegen zu nehmen. Eine Ordnungswidrigkeit, die schlimme Folgen haben sollte. Sein Kleintransporter nebst Anhänger versperrte den Radfahrern die Sicht. Als ein Mann den Wagen passieren wollte und sich zeitgleich eine Frau aus entgegengesetzter Richtung näherte, kam es zum Zusammenstoß.
Die beiden Radfahrer konnten sich nicht rechtzeitig sehen. Die Staatsanwaltschaft warf dem 59-Jährigen fahrlässige Tötung vor. Es erging Strafbefehl, gegen den der Angeklagte und dessen Verteidiger allerdings Einspruch einlegten. Gestern kam es deshalb zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht. Zuvor bereits hatten sie in einer Stellungnahme erklärt, dass der Radfahrer selbst den Unfall verursacht habe, und dass der Beschuldigte berechtigt gewesen sei, kurz auf dem Sonderweg anzuhalten.
Der Strafrichter allerdings widerlegte die Argumentation der Verteidigung und fragte zugleich, ob der Anwalt den Einspruch wirklich aufrecht erhalten wolle. Immerhin sei die darin festgelegte Sanktion sehr milde – eine Geldstrafe unter Vorbehalt, quasi auf Bewährung, sowie eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro. Auch ein Fahrverbot habe die Staatsanwaltschaft nicht erwirken wollen.
Es gehe seinem Mandanten nicht um das Geld, erklärte der Verteidiger. Viel mehr gehe es ihm um den erheblichen Vorwurf, einen Menschen getötet zu haben. Das mache seinem Mandanten schon sehr zu schaffen. Da sich sein Verschulden wohl tatsächlich an der untersten Grenze bewegte, stellte der Richter das Verfahren ein. Der Angeklagte muss allerdings eine Geldbuße in Höhe von 700 Euro an die Verkehrswacht zahlen. Derweil erging auch ein Strafbefehl gegen die Unfallbeteiligte, die den Radweg entgegen der Fahrtrichtung befuhr. Sie trage ebenfalls eine Mitschuld. Einen Einspruch hat sie bisher nicht eingelegt.
13:30
Sicher ist es unglücklich das der Fahrer den Radweg versperrt hat. So etwas ärgert mich auch immer wieder. Dieser hätte aber auch eine Panne haben können. Welche zu dem gleichen tragischem Unglück geführt hätten. Mich wundert es nur, das hier nicht erwähnt wird das einer der 2 Radfahrer als "Geisterfahrer" unterwegs gewesen sein muss. Dieses sehe ich als Hauptunfallursache.
Ach so! Wenn ein Autofahrer eine Panne hat, darf er also einen Radweg blockieren, um den fließenden Kfz-Verkehr nicht zu behindern!? Das dabei Radfahrer in Gefahr gebracht werden können, ist demnach also zu vernachlässigen?
Es sollte in keinem Fall der Radweg versperrt werden. Mich selber ärgert so etwas auch. Bei einer Panne kann so etwas passieren. Hier muss man das Sicherheitsrisiko abwiegen. Ein Hinderniss auf der Fahrbahn wo eindeutig höhere Geschwindigkeiten gefahren werden, ist ein größeres Risiko für alle. Fakt ist doch das die Radfahrerin in entgegengesetzter Richtung gefahren ist.