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Drei Jahre und neun Monate Haft für Dani S.

03.04.2009 | 18:32 Uhr

Das Dortmunder Landgericht urteilt über gefährliche Körperverletzung.

Drei Jahre und neun Monate Gefängnisstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung: So lautet das Urteil der 36. Großen Strafkammer des Dortmunder Landgerichtes gegen Dani S. (24), der seine Freundin Sarah (18) mit einem langen, scharfen Brotmesser erheblich verletzt hatte.

Staatsanwältin Barbara Cuntze hatte zuvor vier Jahre Haft gefordert, Verteidiger Rechtsanwalt Jan-Henrik Heinz drei Jahre und sechs Monate. Das blonde Mädchen wird nicht nur durch die zahlreichen Narben an den schrecklichen Abend des 6. November 2008 erinnert, als sie in der Küche der elterlichen Wohnung an der Ringstraße verzweifelt um ihr Leben kämpfte: „Die Tat hat bei ihr und auch ihrer kleinen Schwester zu seelischen Schäden geführt”, erklärte die Amtierende Vorsitzende Richterin Brigitte Brütting. Beide Schwestern mussten danach psychologisch behandelt werden: Die 12-jährige Lisa kam damals in die Küche gestürzt, als das Opfer um Hilfe rief und hat nach Drohung des Mannes panisch die Küche verlassen. Umso erstaunlicher ist es, dass Sarah ihrem Peiniger verzieh. Eine „starke Frau”, wie die Richterin anmerkte. Allerdings habe Sarah zuweilen auch „eine kesse Lippe” riskiert. Die kränkenden Bemerkungen, die das zwar jüngere, aber ihrem Freund intellektuell überlegene Mädchen oft habe fallen lassen, haben nach Ansicht des psychiatrischen Sachverständigen Dr. Reinhod Dannhorn zu einem „akutem Belastungssyndrom” geführt. Der 24-Jährige galt aufgrund des Gutachtens auch als vermindert schuldfähig.

Als Dani S. am 6. November das Küchenmesser aus der Schublade zog, sagte die 18-Jährige, die von früheren Suizidversuchen wusste, nach eigenen Angaben folgenden Satz: „Ach, willst Du dir wieder das Leben nehmen? Du traust Dich ja doch nicht.” Sekunden später hatte sie dann die Klinge am Hals...

Abweichend von der Anklage ging das Gericht nicht mehr von einer schweren Körperverletzung aus. Zwar seien noch Narben zu sehen, die die 18-Jährige aber nicht gravierend und dauerhaft entstellten. Richterin Brigitte Brütting sagte am Schluss der Sitzung zu dem bleichen Angeklagten: „Die Haft soll eine Chance für Sie sein. Nutzen Sie die Zeit für eine Ausbildung.”

Kathrin Melliwa

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