Bürgerbegehren: Der Ball liegt jetzt beim Landrat
21.09.2012 | 18:28 Uhr 2012-09-21T18:28:00+0200
Castrop-Rauxel. Durch die Bank bezeichnen alle heimischen Politiker die einstimmig beschlossene Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Rettet die Fridtjof-Nansen-Realschule“ als „richtiges und wichtiges Signal“.
Bürgermeister Johannes Beisenherz hat im Rat der Rechtsauffassung der übergeordneten Behörden nach reiflicher Überlegung widersprochen und ebenfalls das Begehren für zulässig erklärt. Er sieht sich dem Bürgerwillen verpflichtet und geht damit auf Konfrontationskurs zu Bezirksregierung und Schulministerium. Das Nachspiel kann also beginnen, jetzt liegt der Ball beim Kreis Recklinghausen, ist die Kommunalaufsicht dran.
Wie die Bezirksregierung Münster auf Anfrage mitteilt, ist „die Situation da, dass der Landrat gefragt ist“. Cay Süberkrüb wird nun im weiteren Fortgang der Ereignisse die Stadt Castrop-Rauxel auffordern zu berichten. Süberkrüb im Gespräch mit unserer Redaktion: „Ich habe veranlasst, das Johannes Beisenherz mir berichtet. Die Antwort wird wohl Montag oder Dienstag hier sein.“
Erst nach Zugang des Schreibens will sich der Landrat dann eine eigene Meinung bilden. Immerhin haben ja zwei Aufsichtsbehörden gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Gründe ins Feld geführt. Der Bürgermeister aber eben auch und gleichzeitig sei natürlich der Bürgerwille ein hohes Gut. Süberkrüb: „Aber welches Recht setzt sich durch?“
Es gelte nun zu klären, „welche Rechtsauffassung zuständig ist, die des Ministeriums oder die des Bürgermeisters.“ In der Konsequenz heiße dies: beanstanden oder nicht. Die nun folgenden Gespräche mit den Aufsichtsbehörden wolle Süberkrüb „in enger Abstimmung mit Bürgermeister Johannes Beisenherz führen“.
Weitergehende Anmerkungen zum Fortgang der Angelegenheit lehnt er im Moment ab. Eines sei sicher: „Wir wollen schnell Klarheit haben.“ Und: „Das wird keine Hängepartie.“ Denkbar sind folgende Wege: Der Landrat beanstandet den Entschluss und weist den Bürgermeister an, den Entschluss zu beanstanden. Dann findet eine Sondersitzung des Rates statt. In der Sitzung müsste dann der Bürgermeister den Beschluss beanstanden. Weigert er sich hier ein weiteres Mal, dann tritt die sogenannte „Ersatzvornahme“ in Kraft: Der Landrat entscheidet, der Bürgermeister ist außen vor, der Rat wird außer Kraft gesetzt. Eine eher ungewöhnliche Maßnahme, an die hohe Verfahrenshürden geknüpft sind.
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