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Gericht : Anwalt beleidigte Feuerwehrleute im Einsatz

Castrop-Rauxel, 09.09.2009, Sabine Latterner

Castrop-Rauxel. Weil er bei einem Feuerwehr-Einsatz die Besatzung des Löschfahrzeugs beleidigt hat, muss ein Rechtsanwalt nun 3000 Euro Strafe zahlen. Die sechs Fahrzeuge sollen den Pkw des 58-Jährigen komplett zugeparkt haben.

„Wir wollen den Leuten helfen und dann so etwas”, empörte sich gestern ein Feuerwehrmann vor dem Strafgericht. „Wir erleben bei unseren Einsätzen sehr viel, einige meinen uns aus Jux und Dollerei behindern zu müssen”, so der 32-Jährige.

Ganz konkret ärgerten er und seine Kollegen sich über einen Zwischenfall im November des vergangenen Jahres: Bei einem Einsatz an der Glückaufstraße soll ein Rechtsanwalt die Feuerwehrmänner beleidigt haben, da die sechs ausgerückten Fahrzeuge den Pkw des 58-Jährigen komplett zugeparkt hatten. Er habe zunächst gegen die Scheibe des Einsatzleitwagens geschlagen. Später sei dann noch das Wort „Spinner” gefallen.

„IQ eines Hausschweins”

Zudem habe der Aanwalt den Feuerwehrmännern den „IQ eines Hausschweins” unterstellt. Zu viel des Guten für die Einsatzkräfte: Einer von ihnen erstattete bei den anwesenden Polizisten Strafanzeige.

Gestern nun saß der Anwalt vor dem Strafrichter, allerdings nicht als Verteidiger. „Ich stand mittendrin und wollte aus dem Weg fahren, weil ich den Einsatz doch so völlig behindert hätte.” Darum habe er gebeten, den Feuerwehrwagen zu versetzen, um vom Parkplatz fahren zu können. „Ich war gefangen auf dieser kleinen Kreuzung. Ich habe niemanden beleidigt, stelle aber immer wieder fest, dass Kritik so gewertet wird.”

Zu einem Bekannten, der zufällig mit seinem Hund am Einsatzort vorbei spazierte, habe er gesagt: Es sei selbst mit dem IQ eines Hausschweins zu erkennen, dass sein Wagen ein Hindernis ist.

Das sei eine Meinungsäußerung gewesen, eine Redewendung, die er sich während eines USA-Aufenthalts angeeignet habe. „Ich habe niemanden als Spinner bezeichnet.”

Die Beamten, die das Auto des Angeklagten gar nicht als störend wahr nahmen, sahen es anders. „Er hat erst rumgepoltert.” Immer mehr sei der 58-Jährige in Fahrt gekommen, es habe etwas von einer „Performance” gehabt.

Staatsanwalt und Richter sahen Beleidigung als erwiesen an

„Sehr laut, zwar im Gespräch mit seinem Bekannten, aber durchaus in unsere Richtung sagte er dann, man müsse wohl die Intelligenz eines Hausschweins haben, um dieses Vorgehen zu verstehen”, berichteten die Männer im Zeugenstand. Auch das Wörtchen „Spinner” sei gefallen.

Obwohl der Bekannte die Beteuerungen des Anwalts stützte, sahen Staatsanwalt und Richter die Beleidigung als erwiesen an. „Als Organ der Rechtspflege hätten Sie sich anders präsentieren müssen”, kritisierte der Staatsanwalt. Deshalb lege er auch einen anderen Maßstab als bei einem „Normalbürger” an.

30 Tagessätze à 100 Euro, lautete das Urteil. Der Kommentar des Richters: „Dieses Verfahren war so überflüssig wie ein Kropf. Wären Sie kein Anwalt, hätten wir es vermutlich eingestellt.”

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