Fall in Ulm wirft neue Frage auf: : Wettete Deutsche Bank gegen die Stadt Hagen?

Hagen. War es die Deutsche Bank selbst, die gegen die Stadt Hagen bei des Spread-Ladder-Swaps wettete? In einem vergleichbaren Fall in Ulm scheint dies so zu sein, wenn man den Ausführungen der Kläger glaubt.
Die nächste Klage wegen Spread-Ladder-Swaps gegen die Deutsche Bank. Diesmal ist es eine Ulmer Wohnungsgesellschaft, die solche Zinswetten in Höhe von 30 Millionen € abschloss. Neu: Offenbar steht im Ulm fest, dass die Deutsche Bank gegen ihre eigene Prognose gewettet und damit hoch gewonnen hat.
Am Montag beginnt vor dem Landgericht in Frankfurt/Main die Anhörung um die Schadensersatzklage der kommunalen Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft (UWS). Mit seiner Schadensersatzklage stellt sich das Ulmer Unternehmen damit in eine Reihe mit den Städten Hagen, Würzburg, Ravensburg, Solingen, Pforzheim und anderen, sowie einer ganzen Reihe privater Unternehmen. Insgesamt sind rund 700 Kunden der Bank betroffen. Im Ulmer Fall lag die Bezugsgröße der Swaps bei 30 Millionen €. Wie sich später herausstellte, hatte der Swap bereits beim Abschlusszeitpunkt einen negativen Marktwert von € 966 000.
Laut Darstellung der Rechtsvertreter der UWS, den Münchener Rechtsanwälten Rössner, sei die Deutsche Bank als Berater aufgetreten und habe eine Zinsprognose abgegeben. Die Kunden sollten sich diese Zinsprognose zu eigen machen und auf dieser Grundlage das Geschäft abschließen. Wie in Hagen wurde der UWS eine „Zinszahlung im ersten Jahr” im ersten Jahr garantiert. Nach dieser Beratung habe die Deutsche Bank dann die Beraterrolle abgestreift, so die Anwälte. Sie habe nach Angaben der Münchener Anwälte die Rolle als direkter Handelspartner über- und damit eine Gegenpositionen eingenommen, die ihrer eigenen Zinsprognose widersprach.
Auch der Geschäftsführer der UWS, Dr. Frank Pinsler, bestätigte dies am Dienstag gegenüber der WR. Dies würde bedeuten, dass die Deutsche Bank ohne das Wissen ihres Kunden auf die gegenteilige Entwicklung von dem gesetzt hat, was sie als Beraterbank dem Kunden empfohlen hat. Nachdem im weiteren Verlauf nicht die von der Deutschen Bank gegenüber der UWS und der Stadt Hagen prognostizierte Zinsentwicklung eintrat, erlitten die Kunden hohe Verluste. Die Deutsche Bank, so die Rechtsanwälte Rössner, hätten von der Entwicklung profitiert.
Im Fall der Stadt Hagen hat sich die Deutsche Bank bisher stets über die Identität der Gegenseite des Spread-Ladder-Swaps ausgeschwiegen, jedoch war bereits vermutet worden, es könnte sich bei dem unbekannten Gewinner der Zinswette auch um die Bank selbst handeln.
Die Ulmer fordern nun von der Deutschen Bank AG Schadensersatz. Die Forderung nach Schadensersatz begründet das Kommunalunternehmen mit einer eklatanten Falschberatung durch die Bank, die nicht genügend über Risiken und Struktur des Produktes aufgeklärt habe.






