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Zwei Firmen dürfen Erdgasvorkommen ausloten

11.09.2012 | 15:20 Uhr
Zwei Firmen dürfen Erdgasvorkommen ausloten
Weil das Bottroper Wasserschutzgebiet Holsterhausen betroffen ist, wurden Verwaltung und Planungsausschuss in den Abstimmungsprozess um mögliche Erdgas-Erkundungen mit einbezogen.Foto: Franz Naskrent

Bottrop. Die Bezirksregierung Arnsberg hat jetzt den Umweltausschuss der Stadt darüber informiert, dass sie zwei Gesellschaften die Erlaubnis zur „Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken“ erteilt hat. Im Klartext geht es dabei um die Erkundung möglicher Erdgas-Vorkommen in geringerer Tiefe.

Verwaltung und Politik in Bottrop mussten in dieser Frage eingeschaltet werden, weil das Gebiet, das man untersuchen will, an den Norden der Stadt grenzt: Es geht um das so genannte Wasserschutzgebiet Holsterhausen.

Entsprechend umstritten war die Erlaubniserteilung. Denn die kritische Fördermethode „Fracking“, bei der Schadstoffe in den Boden gebracht werden, die das Grundwasser beeinträchtigen können, sollte hier keinesfalls angewandt werden. Entsprechende Bedenken hatte die Stadt Bottrop geltend gemacht.

Dies fand bei der Bezirksregierung Arnsberg Berücksichtigung, denn sie weist ausdrücklich darauf hin, dass die nun erteilte Erlaubnis keine Genehmigung für Bohrungen, auch nicht für Probebohrungen beinhalte. Sie sichere den Firmen lediglich das Recht zu, für die beantragte Fläche die Zulassung eines Betriebsplanes auf den Weg zu bringen. Bei den Gesellschaften handelt es sich um die „Thyssen Vermögensverwaltung“ und die „PVG Patentverwertungsgesellschaft für Lagerstätten, Geologie und Bergschäden“.

Ohnehin hat die Landesregierung „Fracking“ jüngst verboten. Sie folgte dabei den Ergebnissen einer umfangreichen Risiko-Studie, die eine Ablehnung empfiehlt.

Vor diesem Hintergrund geht die Stadtverwaltung davon aus, dass Betriebspläne, nach denen eine Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus hiesigen Lagerstätten mit der „Fracking-Methode“ erfolgen soll, auch in Zukunft nicht genehmigt werden.

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