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Richter rät von Berufung ab

12.12.2011 | 17:47 Uhr
Richter rät von Berufung ab
Foto: Mario Vedder/dapd

Bottrop / Essen.  Das Bottroper Urteil aus der ersten Instanz gilt als äußerst milde. Deshalb hätte bei einer Berufung auch eine härtere Strafe herauskommen können, so der Hinweis am Landgericht Essen an den Angeklagten.

Der Angeklagte holt erst einmal tief Luft, als der Essener Richter Jörg Schmitt wissen möchte, warum er gegen das Urteil des Bottroper Schöffengerichts Berufung eingelegt hat. Immerhin lasse ein solches Vorgehen eine gewisse Unzufriedenheit mit der Entscheidung vermuten.

Doch in diesem Fall ist dass offenkundig nicht so. „Das Urteil ist wirklich sehr gut. Ein besseres kann ich nicht erwarten“, lobt der 38-Jährige die Bottroper Entscheidung. Er weiß die Milde des hiesigen Richters Manfred Bihler wohl zu schätzen. Und der Verurteilte setzt noch einen drauf: Wer gegen diesen Richter in Berufung gehe, „hat nicht mehr alle Tassen im Schrank“ habe er gehört . . .

Doch all das hat ihn am Ende nicht davon abgehalten, nach Essen in die Berufung zu gehen. Insgeheim hofft er wohl doch auf die Umwandlung seiner Freizeit- in eine Bewährungsstrafe. Zum guten Schluss zog er die Berufung vor der Essener Kammer doch wieder zurück.

„Es ist zu viel passiert“

„Ich sitze jetzt hier und weiß eigentlich nicht, was ich sagen soll“, meint der Angeklagte zu Beginn. Das änderte sich. Reden möchte er, ein bisschen mehr von seinem alten und zukünftigen Leben erzählen. Das begann in Freiheit, allerdings erst wieder vor ein paar Tagen, nachdem er acht Monate Haft abgesessen hat und aus Bottrop zu seiner neuen Lebensgefährtin nach Velbert gezogen war. Mehrere Vorstrafen hat er, vor allem Betrügereien, unter anderem im Internet, und Diebstahl, bei denen er auch vor Freunden und Bekannten nicht Halt machte. Darum ging es auch in dem Bottroper Prozess am 11. November, bei dem das Urteil ein Jahr und neun Monate Haft lautete.

Die Spielleidenschaft habe ihn gepackt, „ohne Rücksicht auf Verluste“, so erklärt der Angeklagte die vergangenen Straftaten. Er habe Geld für Spiele gebraucht. Von seiner „sehr guten Entwicklung“ berichtet er, davon, dass er den angerichteten Schaden wieder gut machen will, und dass seine neue Lebenspartnerin ihn unterstützt.

Ändern kann das alles nichts: „Es ist zu viel passiert“, macht Richter Schmitt dem Mann klar. „Milder geht’s nicht.“

Brigitte an der Brügge

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Kommentare
12.12.2011
23:36
Richter rät von Berufung ab
von nussknacker | #1

Wer sagts denn, hier im Dorf gehts gemütlich zu und da kennt man jeden, deshalb bleibs meistens bei einer Verwarnung!
Da wünschen sich Geschädigte aber einen härteren Weg!

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