Radeln im "Niemandsland"
02.12.2007 | 19:07 Uhr 2007-12-02T19:07:50+0100Neue Vorschriften in der Straßenverkehrsordnung zwingen die Stadt zur Überprüfung des Radwege-Netzes.Vorgeschriebene Mindestbreite sorgt für Wegfall der Beschilderung. Ein Flyer soll die neue Regelung erklären
Plötzlich waren sie weg, die bekannten blauen Schilder, die den Radweg kennzeichnen. Für die Radfahrer am Ostring ein echtes Ärgernis. Wo sollen sie jetzt fahren? Auf dem Gehweg oder zwischen den fahrenden Autos auf der Straße?
Ein Problem, das nicht nur den Ostring betreffe, wie Stadtsprecher Andreas Pläsken erklärt. Auch an anderen Bot-troper Straßen werde die Beschilderung der Radwege entfernt. Grund: "Es gibt in der Straßenverkehrsordnung neue Vorschriften über die Breite von Radwegen, diese Vorgabe erfüllen viele Radwege nicht."An einigen Stellen käme eine besondere Schwierigkeit hinzu: der Parkstreifen am Straßenrand. Dadurch müsse der Radweg noch breiter werden, "damit gewährleistet ist, dass bei parkenden Autos auch die Türen geöffnet werden können." Das Ausweichen auf die Straße sei aber trotz fehlender Beschilderung nicht nötig, beruhigt Pläsken. "Radfahrer dürfen weiter den roten Streifen auf dem Bürgersteig als Radweg nutzen."
Im Moment prüfe die Stadt, wo die neuen Vorgaben nicht eingehalten werden können. "Überall dort müssen wir dann die Beschilderung abnehmen und können den Radfahrer nicht mehr zwingen, den Fahrradweg zu nutzen." Stattdessen sollen dann Piktogramme auf die Radwege aufgemalt werden. "Dort können sich die Radfahrer dann entscheiden, ob sie lieber auf dem Radweg oder der Straße fahren." Die Radwege würden also nicht wegfallen, so Pläsken, "lediglich die Pflicht, die Wege zu benutzen entfällt mit Wegfall der Beschilderung."
Radwege, die - wie etwa an der Osterfelder Straße - von der Fahrbahn abgetrennt sind und nicht auf dem Bürgersteig verlaufen, seien von dieser Maßnahme aber nicht betroffen. Noch bis Ende des Jahres prüft das Straßenverkehrsamt, welche Bottroper Radwege neu beschildert werden müssen. "Wenn das abgeschlossen ist, werden wir einen Flyer herausgeben, in dem wir die Neuregelung erklären", verspricht Andreas Pläsken. Eine Frage bleibt allerdings ungeklärt: Die Kosten. "Das ist eine Bundesvorgabe, die Kosten dafür müssen allerdings wir als Kommune tragen. Wieviel das genau sein wird, steht aber noch nicht fest." Interview Seite 3
06:39
Wenn offenbar schon für Profis 10 Jahre Kulanz bei Gesetzen gelten, wie lange darf sich dann ein nicht rechtskundiger Bürger Zeit lassen bis er Gesetze und Vorschriften befolgen muss?
01:44
Schon klar: Radfahrer stören auf der Straße. Nach der zehn Jahre alten Gesetzesänderung haben die Politiker in Bottrop jetzt noch tiefer gegraben und das Ideal der autogerechten Stadt aus den 50er/60erjahren ausgegraben. Und da behindern Radfahrer und Fußgänger natürlich nur den fließenden Verkehr.
01:40
Eine zehn Jahre alte Gesetzesnovelle als neu zu bezeichnen und endlich umzusetzen, dazu gehört schon was. Ich schlage Bottrop als würdigen Preisträger für das goldene Beamten-Schlummerkissen vor.
Ach ja: Was ist eigentlich für die Bottroper Stadtverwaltung so schlimm daran, dass Radfahrer jetzt auf der Straße fahren? Untersuchungen haben mittlerweile hinreichend erwiesen, dass das Unfallrisiko für Radfahrer auf Radwegen viel höher ist als auf der Straße. Oder will die Stadtverwaltung unbedingt viele Fahrradunfälle für die Statistik?
20:17
Wenn es schon an so einfachen Vorgaben wie einer Mindestbreite scheitert, wie mag es da erst hinsichtlich viel gravierender Dinge wie der verkehrssicheren Führung oder überhaupt der Notwendigkeit einer Benutzungspflicht aussehen?
Ein Radfahrer sollte sich das Befahren solcher Wege siebenmal zu überlegen. Fahrbahnen sind fast immer die bessere, sicherere Alternative.
Dass für eine zuständige Behörde 10 Jahre alte Vorschriften als neu gelten macht allerdings keinen besonders guten Eindruck - vorsichtig formuliert.
19:22
Guten Morgen, Bottrop!
14:58
Wow, Bottrop hat also 9 Jahre lang die gültigen Vorschriften ignoriert und beginnt gerade erst einmal jetzt, die StVO-Novelle von 1997 (gültig ab 1998) umzusetzen.
Dabei ist es doch so einfach: Radwegschilder sofort weg (der lokale ADFC hilft sicher dabei), langfristig Radwege zu Gehwegen, Grünstreifen oder Parkplätzen umwandeln.Das senkt nicht nur das Unfallrisiko für Radfahrer und damit auch für die anderen, das ist langfristig auch die einzige Möglichkeit mehr Platz für Radfahrer zu schaffen, statt sie auf gefährliche und unbequeme Extrawege zu zwingen.
14:07
Neue Vorschriften? Was für neue Vorschriften? Ist damit die StVO-Novelle von 1998 gemeint?
13:52
Die Regelung in der StVO sind nicht wirklich neu, sondern mittlerweile fast 10 Jahre alt. Damals wurde naemlich festgelegt, dass nur die Radwege benutzt werden müssen, die mit einem blauen Schild markiert sind. Und markiert werden dürfen sie nur, wenn es der Sicherheit der Radfahrer dient. Damit das aber auch funktionieren kann, müssen die Wege auch einen Mindeststandard erfüllen. Dazu gehört unter anderem eine Mindestbereit (die übrigens so gering ist, dass nicht einmal gefahrloses Überholen möglich ist!).
Ob man den roten Streifen wirklich nutzen sollte, zeigt ein Blick nach Trier (http://www.16vor.de/index.php/ 2007/09/21/am-boden/). Dort fuhr eine Radfahrerin auf einem roten Streifen und wurde beim Überqueren einer Fahrban von einem PKW angefahren. Anstatt Schmerzensgeld bekam sie jedoch eine Anzeige: Unerlaubtes Fahren auf dem Gehweg. Zwar wurde das Verfahren mittlerweile eingestellt, aber in einer etwas anders gelagerten Situation kann es durchaus auch gegen den Radfahrer gehen.
Im übrigen verlieren die Radwege nicht ohne Grund ihren Status als benutzungspflichtig. Sie bieten keine höhere Sicherheit als der Fahrstreifen nebenan. Die Autotüren, von denen der Stadtsprecher spricht, verschwinden nämlich nicht mit dem Abmontieren des Radwegschildes. Und auch Fussgaenger (insbesondere Alte, Kinder und Behinderte) nehmen Radwege auf dem Gehweg nicht immer wahr. Ueberfaehrt man als Radfahrer dann einen Fussgaenger, ist man ganz schnell derjenige, der sich vor Gericht sieht und zwar zu recht.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Radfahrer am sichersten aufgehoben sind, wo sie als Fahrzeugführer hingehören: Auf der Fahrban.