Mit Axt auf Ehefrau eingeschlagen - Ehemann in Psychiatrie eingewiesen
11.06.2012 | 17:16 Uhr 2012-06-11T17:16:00+0200
Essen. Das Essener Schwurgericht sprach aus, was alle Prozessbeteiligten für das Beste hielten. Es wies den 40 Jahre alten Bottroper, der mit einer Axt auf seine von ihm getrennt lebende Ehefrau eingeschlagen hatte, in eine geschlossene psychiatrische Klinik ein. Das Gericht sprach von einem „kompletten Wahnsystem“, das den Mann beherrsche.
Zum Prozessauftakt hatte der Beschuldigte die brutale Attacke vom 18. November vergangenen Jahres eingeräumt. Allerdings hatte er jede Tötungsabsicht verneint und nur von einem Schlag auf die Schulter seiner Frau gesprochen. Das Gericht stellte im Urteil aber fest, dass er im betrunkenen Zustand mehrfach auf seine Ehefrau, die nur durch einen glücklichen Zufall überlebte, eingeschlagen hatte und auch ihren Kopf traf. Vor den Augen des neunjährigen Sohnes, der kurz zuvor Geburtstag feierte, kam es zu den Schlägen. Der Beschuldigte hatte die 1,6 Kilo schwere Axt in einer Deichmann-Tüte verborgen und sie mit den Worten, „Hier ist ein Geschenk für unseren Sohn“, aus der Tasche geholt .
Der gebürtige Bottroper hatte seine Ehefrau, vermittelt von den Eltern, in der Türkei geheiratet, als sie 16 Jahre alt waren. Schon früh lernte sie seine Aggressivität kennen, erzählte sie. Geschlagen wurde sie, bekam auch ein Bügeleisen als Schlaginstrument zu spüren. Da sie in Deutschland niemanden kannte, ihre Familie in der Türkei sehr arm sei, hätte sie ihn nicht verlassen können.
Es wurde immer schlimmer
Doch es wurde immer schlimmer. Laut der psychiatrischen Gutachterin Maren Losch entwickelte der Beschuldigte ein Wahnsystem in dem die Mafia, vor allem aber seine Ehefrau, eine Rolle spielten. Sie verfolge und bedrohe ihn, war er sich sicher. Mehrere psychiatrische Behandlungen heilten ihn nicht. Zwischenzeitlich trennte seine Frau sich von ihm, kehrte aber 2009 wieder zurück. Dann zog sie erneut aus.
Die Psychose hatte direkte Auswirkungen, der Beschuldigte ging nicht mehr zur Arbeit, trank viel Alkohol, lebte bei seinen Eltern. Nach der Tat vom 18. November war er wieder zu ihnen zurückgekehrt, verhielt sich dort aber so auffällig, dass seine 70 Jahre alten Eltern die Polizei holten.
Gutachterin Losch, die den 40-Jährigen noch im Dezember im Zustand eines psychotischen Anfalls erlebte, hält ihn weiter für gefährlich, empfiehlt die Einweisung in die geschlossene Psychiatrie. Staatsanwalt Joachim Lichtinghagen und Opfer-Anwältin Heike Jez sehen dies auch als richtige Lösung an. Verteidiger Irfan Durdu stellt zwar keinen eigenen Antrag, tritt der geschlossenen Psychiatrie aber auch nicht entgegen. Eine Genesung ist zwar nicht ausgeschlossen, vermutlich aber sehr schwierig und langwierig, hatte die Gutachterin zuvor erklärt. Noch fehlt dem Schuldunfähigen jegliche Einsicht in seine Krankheiten. Richter Andreas Labentz: „Er muss verstehen, dass er krank ist.“

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