Keine Eulen nach Athen tragen
07.02.2012 | 18:30 Uhr 2012-02-07T18:30:00+0100
Die Bezirksvertretung Kirchhellen hegt Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des Fahrradverleihsystems „metropolradruhr“ für Kirchhellen. Als Standorte schlägt die Stadt vor: Bahnhof Feldhausen, Schulze-Delitzsch-Straße und Grafenmühle.
„Alle die in Kirchhellen Fahrrad fahren wollen, haben selbst eins.“ CDU-Fraktionssprecherin Dorothée Askemper brachte in Abwandlung des Aristophanes-Zitats „Eulen nach Athen tragen“ schmunzelnd auf den Punkt, was viele gestern in der Bezirksvertretung dachten – aber nur Oliver Mies zu kritisieren wagte: Der FDP-Ratsherr bezweifelt Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit des Fahrradverleihsystems „metropolradruhr“ für die Stadt.
Denn auch in Kirchhellen sollen jetzt 3 Ausleih-Stationen angeboten werden: Bahnhof Feldhausen, Schulze-Delitzsch-Straße, Grafenmühle. Investitionen für die Stadt: 10 000 € investieren. Für Oliver Mies ‘rausgeschmissenes Geld. An den in Alt-Bottrop vorhandenen 16 Stationen seien im letzten Jahr 630 Räder ausgeliehen worden. Das bedeute Einnahmen von 4000 - 5000 € für die ganze Stadt – und stehe in keinem Verhältnis zur Investition in Kirchhellen: 10 000 € für 3 Stationen.
Indirekt und sicher ungewollt erhielt Mies Zustimmung von einem Vertreter der Betreiberfirma „nextbike“: Die Räder finanzierten sich neben Verleihgebühren vor allem aus Werbeeinnahmen (jedes Rad besitzt eine Werbetafel). Deshalb seien die Räder weniger für touristische Zwecke gedacht: „Wichtig sind viele Blickkontakte.“ Klar, da macht der Standort Grafenmühle wenig Sinn, weil die Radler in den Wald verschwinden – mit Blickkontakt höchstens zu Fuchs und Hase.
Letztlich schlossen sich die Bezirksvertreter, bis auf die Grünen, dem Vorschlag Askempers an, die Standorte neu zu überdenken: Bahnhof Feldhausen o.k., aber Johann-Breuker-Platz statt Schulze-Delitzsch-Straße.
Bei der Standortermittlung für neue Windräder sorgte Planungsamtsleiterin Christina Kleinheins für Aufklärung. Vor einer Entscheidung in den städt. Gremien gehe es zunächst zu klären, ob die Standorte geeignet seien. Das solle vor einem Antrag der Betreiber in einer Einzelfallprüfung erfolgen, auch als Schutz für die Antragsteller, die teure Gutachten in Auftrag geben müssten, um neben dem Abstand zu Wohngebieten öffentliche Belange zu berücksichtigen hätten wie Naturschutz, Erhalt des Landschaftsbildes. Die Verwaltung soll nun mit Auftrag des Bezirkes einen Auflagenkatalog erarbeiten.
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