Jahresschein fürs ältere Wohnmobil
09.01.2012 | 17:24 Uhr 2012-01-09T17:24:00+0100
Bottrop. Dass man - wie es jüngst auf unserer Forum-Seite ein Leser aus Bochum sarkastisch formulierte - aus seinem Wohnmobil eine Gartenlaube machen kann wegen der Umweltzone - das müssen Marianne Friedrich und ihr Mann zumindest nicht befürchten: Sie haben für ihr Wohnmobil eine Jahresausnahmegenehmigung und können damit auf dem kürzesten Weg auch durch die Bottroper Umweltzone zu den - plakettenfreien - Autobahnen.
Das war nicht immer so einfach geregelt: Die WAZ berichtete vor gut zwei Jahren über die Sorgen der Besitzer älterer Wohnmobile, die keine der Umweltplaketten erlangen konnten, weil ihre Fahrzeuge nicht nachrüstbar waren.
Es gab zwar Ausnahmegenehmigungen, die wurden dann pro Fahrt erteilt - total unpraktikabel, fanden die Mobilisten, denn nicht immer waren die Fahrten planbar, weil z.B. auch wetterabhängig. Und jedes Mal Rennerei und Kosten von 10 Euro.
Das hat sich geändert, freut sich Marianne Friedrich und berichtet von den Schreiben, die die Wohnmobilisten-Vereinigung an Brüssel, Berlin und Düsseldorf gerichtet habe. Brüssel und Berlin hätten nur den Eingang bestätigt - in der Landesregierung habe man aber reagiert: Der Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung vom 27. September 2011 darüber beraten und eine Regelung getroffen, die aber nur für den Wohnort, nicht bundesweit gilt. Und mit der Jahres-Ausnahmegenehmigung ist zumindest für viele Wohnmobilfahrer ein praktikables Verfahren gefunden: für 75 Euro gibt es die Jahresgenehmigung, den nötigen Beweis, dass das Auto nicht nachrüstbar ist, tritt die Familie Friedrich mit einer jährlich zu erneuernden TÜV-Bescheinigung an. Kostenpunkt insgesamt: 100 Euro.
Aber: nicht für alle Wohnmobile ist die Ausnahmegenehmigung zu bekommen. Das Wohnmobil muss vor dem 1. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter zugelassen worden sein (bei späterem Kauf habe man durch die Umweltzonen-Diskussion wissen können, worauf man sich einließ). Und: eine Nachrüstung des Wohnmobils auf die Anforderungen der Umweltzone muss technisch nicht möglich oder mit Kosten von mehr als 4.500 Euro verbunden sein.
Marianne Friedrich sieht in dieser Regelung aber schon einen deutlichen Fortschritt gegenüber früher. In der alten Umweltzone hätte man Wohnmobile ohne Plakette ohne Ausnahmegenehmigung immer außerhalb der Umweltzone parken müssen. In der neuen, großen Umweltzone wären die Abstellmöglichkeiten noch eingeschränkter. Jetzt kann das Mobil vor der Haustür stehen, mit der Ausnahmegenehmigung hinter der Windschutzscheibe.
08:51
Ein gute Sache!
Wie wäre es, wenn man mehr auf ZUSAMMENARBEIT hin arbeiten würde?
Eine Petition läuft gerade (Immissionsschutz - Bestandsschutz für Altfahrzeuge bezüglich Umweltzonen)!!