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Bezirksvertretungen

Bürgernahe Arbeit stärken

11.08.2009 | 17:33 Uhr

Nach der kommunalen Gebietsreform 1975 hat das Land NRW den kreisfreien Städten gesetzlich vorgeschrieben, Bezirksvertretungen zu bilden, um Bürgerbeteiligung und bürgernahe Arbeit in der Selbstverwaltung zu stärken.

Die Bezirksvertretungen entscheiden über Angelegenheiten ihres Stadtbezirks (Schulen, Sportplätze, Friedhöfe, Park- und Grünanlagen etc.) und nehmen auch Stellung zu wichtigen überbezirklichen Angelegenheiten des Rates oder eines Ausschusses, wenn sie ihren Stadtbezirk berühren.

Die Bezirksvertretungen werden - auf gesondertem Stimmzettel - gleichzeitig mit dem Rat und dem Oberbürgermeister auf fünf Jahre gewählt.

In den Bezirksvertretungen gibt es - wie im Rat - Fraktionen der verschiedenen Parteien.

Redaktion Bottrop

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