Arzt soll Ex-Mitarbeiterin diffamiert haben
19.02.2010 | 17:28 Uhr 2010-02-19T17:28:00+0100
Bottrop.Ein Fall von übler Nachrede beschäftigt das Amtsgericht: Einem in Bottrop niedergelassenen Mediziner wird zur Last gelegt, eine ehemalige Mitarbeiterin seiner Praxis beim Jugendamt diffamiert zu haben.
Die Frau hat sich gemeinsam mit ihrem Ehemann um ein Adoptivkind bemüht. Um ihr zu schaden, soll sie der Arzt bei einem Mitarbeiter der Behörde telefonisch verleumdet haben. Der Beschuldigte selber machte zu dem Vorwurf keine Angaben und überließ das Wort seinem Rechtsanwalt.
20 Jahre lang , so die Anklage, arbeitete die Frau in der Praxis des Mediziners als Helferin, ehe sie Ende 2008 kündigte. Dies habe der Arzt, der nach Angaben der Arzthelferin über ihren Kinderwunsch informiert war, sehr bedauert. „Er wollte nicht, dass ich bei ihm aufhöre“, so die Arzthelferin. Ihr Ehemann, ebenfalls als Zeuge geladen, vermutet, der Arzt habe versucht, seiner Frau „nachzustellen“.
Massiver Druck
Stein des Anstoßes ist ein Anruf, der Ende Mai 2009 bei einem langjährigen Mitarbeiter des Jugendamtes eingegangen sei, der mit dem Adoptionsverfahren der ehemaligen Arzthelferin vertraut ist. Der Anrufer habe sich mit dem Namen des Beschuldigten gemeldet, erinnert sich der Mitarbeiter des Jugendamtes. Dabei habe der Anrufer versucht, massiven Druck auf den Mitarbeiter auszuüben, um die Adoption zu verhindern. Er soll der Arzthelferin „Rezeptfälschung“ vorgeworfen haben und ihren Mann als gesundheitlich angeschlagen und seine Firma als „pleite“ denunziert haben. Dabei habe der Anrufer „nicht nüchtern“ gewirkt. „Er wusste über viele Details genau Bescheid“, so der Mitarbeiter des Jugendamtes. „So etwas habe ich in 30 Jahren meiner beruflichen Laufbahn noch nicht erlebt.“
Ob es sich bei dem Anrufer tatsächlich um den Beschuldigten handelt — oder ob ein möglicherweise eifersüchtiger Ex-Freund der Arzthelferin als weiterer Tatverdächtiger in Frage kommt, wie es der Verteidiger in den Raum stellt, kann der Vorsitzende Richter nicht eindeutig klären. Um weitere Zeugen zu hören, ist das Verfahren vertagt worden.
Bereits vor rund einem Jahr ist der beschuldigte Arzt vom Landgericht Essen zu einer Geldbuße von 7200 Euro verurteilt worden. Damals lag er mit seinen Nachbarn im Streit.
15:15
NieGesehen, die Antwort ist richtig. Aber was soll das bedeuten? Kann mich hier mal jemand aufklären?
09:15
Vicky Leandros?
16:29
wer sang das lied : ja ja der peter der ist schlau....
so wie der fuchs in seinem bau.....
16:21
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10:53
wurst machen die fleischereien
22:03
Wer macht Wurst ?
12:02
anfangsbuchstabe
09:52
Wie hieß der Arzt noch mal??? ;-)
18:01
IAuch wenn ich es nicht gut finde was der Arzt gemacht haben soll;erst müsste die Tat nach dem Gesetz bewiesen werden.Desweiteren sollten
sich sowohl Täter als auch diverse Kritiker mal die § 186,187 STGB:Üble Nachrede,Verleumdung zu Rate ziehen und vor der eigenen Türe kehren.
12:49
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