Anklage lautet auf fahrlässige Tötung
11.05.2011 | 14:22 Uhr 2011-05-11T14:22:00+0200
Bottrop. Einem portugiesischen Fernfahrer wird vorgeworfen, den Tod eines Bottroper Radfahrers im vergangenen Jahr fahrlässig herbeigeführt zu haben. Der Angeklagte erschien aber nicht zur Gerichtsverhandlung.
Im Prozess gegen einen portugiesischen Fernfahrer wurde die Entscheidung vertagt. Dem 56-Jährigen wird vorgeworfen, letzten Sommer einen Unfall mit einem Radfahrer an der Gladbecker Straße in Bottrop fahrlässig verursacht zu haben. Der Radfahrer war im Krankenhaus an den Folgen seiner Verletzungen gestorben.
Der Angeklagte war nicht zur Verhandlung beim Amtsgericht erschienen. Der Fernfahrer befand sich nach Aussage seines Anwalts gerade zwischen Spanien und Frankreich.
Im vergangenen Juli war es an der Gladbecker Straße zu dem folgenschweren Unfall gekommen, als der Portugiese beim Rechtsabbiegen den Radfahrer mit seinem Lkw erfasst, einige Meter mitgeschleift und überrollt hatte. Laut Aussage des Rechtsanwalts habe der Fahrer zwar in den Spiegel geschaut, den Radfahrer aber dort nicht sehen können. Weiterhin argumentierte die Verteidigung, dass es bei einem Lastwagen besonders beim Rechtsabbiegen tote Winkel gebe.
Der Staatsanwalt hielt den Vorwurf der fahrlässigen Tötung gegen den Angeklagten aufrecht, weil er vorher nicht darauf geachtet habe, wer in den toten Winkel seines Lastwagens einfährt, so dass es dann beim Abbiegen zu der tödlichen Kollision kam.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Strafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Dieses Fahrverbot würde nur in Deutschland gelten können. Der Lkw-Fahrer wäre damit in die Lage versetzt, im übrigen Ausland seiner Arbeit nachgehen zu können.
Entscheidung vertagt
Nach kurzer Diskussion einigten sich die Parteien und die Richterin darauf, die Entscheidung zu vertagen. Die geladenen Zeugen konnten ohne Einlassungen den Saal wieder verlassen.
13:57
Dafür lohnt sich ja wohl der Aufwand nicht. Zumal Unfälle ja zum Alltag gehören.
Aber sicherlich unbefriedigend für die Angehörigen des Unfallopfers.
22:34
Lese ich da richtig?
Einmonatiges (in Worte; EIN) Fahrverbot für eine Fahrlässigkeit mit Todesfolge wird nicht vom Verteidiger gewünscht, sondern von der Staatsanwaltschaft gefordert?
Also soviel wie bei Rotampelverstoss über 1 sek. ohne weitere Gefährdung!