Radfahrer stirbt drei Wochen nach Unfall
Ein PKW-Fahrer hatte ihn übersehen und angefahren. Urteil wegen fahrlässiger Tötung fällt milde aus
Wegen fahrlässiger Tötung wurde ein Autofahrer vor dem Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 450 Euro Gesamtbetrag zu 90 Tagessätzen verurteilt. Nach einem von ihm verschuldeten Verkehrsunfall war ein Fahrradfahrer gestorben.
Der Verurteilte bekam die Möglichkeit, den Betrag abzuarbeiten. Der 56-jährige Helmut J. wurde beschuldigt, am 2. Februar den Fahrradfahrer übersehen und mit seinem Wagen angefahren zu haben. Der Unfall ereignete sich, als der Angeklagte von der Gladbecker Straße aus Richtung Gladbeck kommend in den Nordring abbiegen wollte, und der Fahrradfahrer ihm aus Richtung Stadtmitte entgegenkam.
Unvorsichtig sei er nicht gefahren, und auch seine zwei kleinen Kinder im Wagen hätten ihn in keiner Weise abgelenkt, sagte der Angeklagte. Unfallfotos zeigen jedoch, dass die gesamte Frontscheibe seines Wagens völlig zersplittert war.
Der 73-jährige Radfahrer zog sich bei dem Unfall einen Oberschenkelhalsbruch zu. Nach der Operation erkrankte er an einer Blutvergiftung und Lungenentzündung. Zwanzig Tage nach dem Unfall starb er an Leberversagen. Der Mann litt an einem Leberschaden und sei zum Unfallzeitpunkt auch geringfügig alkoholisiert gewesen.
Richter Bihler berief sich auf die Meinung des zuständigen Arztes, wonach das Unfallopfer mit dem Leberschaden noch einige Jahre hätte leben können, wären nicht als Unfallfolge die anderen Krankheiten aufgetreten.
Der Richter sah aber mildernde Umstände, die zu Gunsten des Angeklagten sprachen. So gaben Polizisten an, am Unfallort habe die Sonne sehr tief gestanden und der Radfahrer sei aus dem Schatten heraus erschienen. Außerdem sei die Sicht in der Kreuzung durch die Bauweise der umliegenden Gebäude erschwert.
Bihler nahm bei seinem Urteil auch auf die beengte finanzielle Lage des Angeklagten Rücksicht. Der gelernte Straßenbauer kann seit 1994 wegen eines Bandscheibenvorfalls nicht mehr arbeiten und ist, wie seine Frau, auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. Er muss für vier Kinder aus zwei Ehen sorgen. Der Angeklagte nahm das Urteil unter Berücksichtigung der besonderen Umstände an. „Ich kann mir bis heute nicht erklären, wie das passieren konnte”, sagte der 56-Jährige. „Wenn ich es rückgängig machen könnte, ich würde es tun”, betonte der Mann.






