275 Plätze fehlen
07.02.2012 | 17:29 Uhr 2012-02-07T17:29:00+0100
Bottrop. Für die Versorgung mit Tagesstättenplätzen für Kinder unter drei Jahren müssen bis zum 1. August 2013 noch 275 zusätzliche Plätze geschaffen werden.
Die gesetzlich vorgeschriebene Betreuungsquote in der U3-Versorgung von 35 Prozent gilt ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 - streng genommen nur für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, nicht für die, die jünger als ein Jahr sind. Für diese ganz kleinen Kinder sollen aber auch Plätze vorgehalten werden, wenn Eltern berufstätig oder in Schul- oder Hochschulausbildung sind - oder wenn es das Wohl des Kindes verlangt. Somit sieht das Bottroper Jugendamt die Versorgungsquote eigentlich als bindend für die gesamte Altersstufe unter drei Jahren an. Außerdem verschaffe das Luft: Wenn die Nachfrage für die unter Einjährigen geringer ist, profitieren die nächsten zwei Jahrgänge davon.
Bei der Bedarfsplanung geht die Stadt jetzt ohnehin davon aus, Kinder sozusagen von Geburt an bis zum 3. Lebensjahr zu zählen und dabei die festgelegte Versorgungsquote von 35 Prozent zu erreichen. Bislang hatte man Kinder unter einem Jahr nicht mitgezählt bei der Bedarfsplanung, weil für diese Kinder kaum Plätze nachgefragt werden durch Elterngeld- und Elternzeitregelungen. Das verschaffte vorübergehend durch das Ausklinken eines ganzen Jahrgangs eine bessere Versorgungsquote - eine günstigere als die von 24,11 Prozent, wie man sie fürs kommende Kindergartenjahr 2012/2013 auf Basis von nunmehr drei Geburtsjahrgängen vorlegt.
Um allen Kindern ab dem Stichtag 1. August 2013 einen Platz anbieten zu können, müssen noch 275 zusätzliche Plätze geschaffen werden. Das erfordert weitere Anstrengungen bei den Tagesstättenträgern, die ja bereits in der Vergangenheit durch An- und Umbaumaßnahmen U3-Plätze geschaffen haben - auch, weil durch den demografischen Wandel Kindergartenplätze für über Dreijährige überflüssig werden. Für weitere Maßnahmen, die im nächsten Kindergartenjahr geplant sind, fehlen jetzt noch die entscheidenden Bundes- und Landesmittel.
09:13
Die staatliche Inobhutnahme schreitet voran. Demnächst werden Eltern ihre Kinder unmittelbar nach der Geburt dem Jugendamt übergeben - damit die Eltern auch ja keinen Unsinn mit den Kleinen anstellen (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 kann getrost abschaffen werden).
Dabei ist längst wissenschaftlicher Konsens, dass gerade im frühkindlichen Alter die elterlichen Bezugspersonen für die Entwicklung des Kindes am bedeutsamsten sind!