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Landesarbeitsgericht

Zuhälterei: Kündigung gegen Ex-Stadtmitarbeiter bleibt bestehen

12.02.2009 | 18:34 Uhr

Bochum. Auch in zweiter arbeitsgerichtlicher Instanz ist am Donnerstag ein 27-jähriger Ex-Mitarbeiter der Stadt Bochum mit seiner Klage auf Wiedereinstellung gescheitert. Die Stadt hatte ihn im Mai 2008 nach einer Verurteilung wegen Zuhälterei gefeuert. Der Mann hatte eine zur Tatzeit 18-Jährige auf den Strich geschickt.

Wie berichtet, war der Mann seit 2001 als Straßenbauer bei der Stadt fest angestellt, in Vollzeit. Weil ihm aber sein Gehalt bei der Kommune zu wenig war, wie er im Strafprozess sagte, verschaffte er sich eine weitere Einnahmequelle im Rotlicht-Milieu. Im Frühjahr 2007 besorgte er sich in Tschechien von einem Clubbesitzer für 750 Euro, eine Art Vermittlungsgebühr, eine damals 18-jährige Frau und schickte sie im Ruhrgebiet auf den Strich. Er bestimmte Einsatzzeit, Einsatzort und ihren Preis. Einmal schlug er sie auch im Streit mit einem Gürtel gegen das Bein.

22 Monate Haft auf Bewährung

Dafür wurde der Mann vom Bochumer Landgericht im April 2008 zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Als Auflage musste er je 2500 Euro an ein Frauenhaus und an einen Frauennotruf zahlen. Wenige Tage nach dem Urteil wurde er von der Stadt gekündigt. Die Kommune sah einen Imageschaden wegen der damaligen Zuhälterei ihres Mitarbeiters, zumal der Fall groß in der Zeitung stand. Der Straßenbauer indes hielt dagegen, die Strafaussetzung zur Bewährung diene doch seiner Resozialisierung. Die aber werde durch eine Kündigung erschwert.

Auch in erster Instanz schon verloren

Nachdem er aber bereits vor dem Arbeitsgericht Bochum mit seiner Klage gegen die Kündigung abgeblitzt war, hat er heute auch vor dem Landesarbeitsgericht Hamm verloren. Die Richter meinten, er habe durch die Zuhälterei die Interessen der Stadt Bochum schwer beeinträchtigt. Dass der Fall in der Zeitung gestanden habe und dadurch publik geworden sei, könne ihm zwar nicht angelastet werden. Aber er selbst habe im Strafprozess durch seine Erklärung, dass er bei der Stadt zu wenig Geld verdient habe, seine Straftat im rein privaten Bereich mit seinem Arbeitgeber verknüpft. Folglich sei der Stadt eine Weiterbeschäftigung nicht zuzumuten.

Der Kläger kann jetzt noch in Revision am Bundesarbeitsgericht gehen.

Mehr zum Thema:

Zuhälterei: Ex-Stadt-Mitarbeiter wehrt sich gegen fristlose Kündigung

Bernd Kiesewetter

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Kommentare
13.02.2009
08:00
Zuhälterei: Kündigung gegen Ex-Stadtmitarbeiter bleibt bestehen
von Blochi02 | #4

Zuhälterei in der Stadtverwaltung ???

Wenn alle Beamten und Angestellten, die mit SPD-Parteibuch an ihre Pöstchenen bei der Stadt Bochum, bei der Sparkasse oder den Stadtwerken gekommen sind, obwohl sie dort mangels Qualifikation nicht hingehören, dann müssten wohl noch mehr wegen Zuhälterei entlassen werden - auch wenn man diese Art von Zuhälterei Filz nennt !!!

12.02.2009
22:00
Zuhälterei: Kündigung gegen Ex-Stadtmitarbeiter bleibt bestehen
von mitarbeiter | #3

ch finde es Richtig das er nicht mehr für die Stadt Arbeiten darf.

Er hat ja auch Kollegen mit reingezogen die auch gehen musten.

Aber das ist ja nicht nur bei der Stadt so auch bei Opel Krupp und wo nicht,über all sind so menschen wenn man Sie überhaupt Menschen nennen darf

12.02.2009
16:54
Zuhälterei: Kündigung gegen Ex-Stadtmitarbeiter bleibt bestehen
von vantast | #2

Verstehe ich nicht. Ist das kein Menschenhandel???
Man sollte viel entschiedener gegen Menschenhandel vorgehen, dagegen ist z.B. Schwarzarbeit/Steuerhinterziehung wirklich eine Bagatelle. Im Film war dieses Milieu zu sehen, es war erschütternd. Hierum sollte sich die Polizei vornehmlich kümmern.

12.02.2009
16:31
Zuhälterei: Kündigung gegen Ex-Stadtmitarbeiter bleibt bestehen
von AliMomente | #1

Ist doch ok, die 18 Jährige hat eine berufliche Perspektive und liegt dem Staat nicht auf der Tasche was man von den ganzen Leihfirmen nicht behaupten kann, die sollte man verbieten.

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