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Zuhälterei: Ex-Stadt-Mitarbeiter wehrt sich gegen fristlose Kündigung

05.02.2009 | 18:23 Uhr

Ein Ex-Angestellter (27) der Stadt Bochum wehrt sich gerichtlich gegen eine fristlose Kündigung nach einer Verurteilung wegen Zuhälterei.

Er war ab 2001 als Straßenbauer in Vollzeit beschäftigt. Weil ihm sein Gehalt aber zu niedrig war, besorgte er sich im Frühjahr 2007 in Tschechien von einem Clubbesitzer für 750 € eine Frau (18), die er im Ruhrgebiet auf den Strich schicken konnte; was er dann auch wirklich tat. Er kaufte der Frau Rotlicht-Kleidung und bestimmte Arbeitszeiten, Einsatzorte und den Preis.

Den Ruf der Stadt beschädigt

Kurz nach dem Urteil des Bochumer Landgerichts im April 2008 (20 Monate Haft auf Bewährung) wurde er von der Stadt gefeuert. Begründung: Der Täter habe durch die Zuhälterei die Grundsätze des öffentlichen Dienstes verletzt. Der Ruf der Stadt sei beschädigt worden. Dagegen bringt der Mann vor, die Strafaussetzung zur Bewährung diene seiner Resozialisierung, die durch die Kündigung erschwert werde.

Am Bochumer Arbeitsgericht war der Mann mit einer Klage bereits abgeblitzt. Am 12. Februar versucht er es nun am Landesarbeitsgericht Hamm erneut, seinen Job zu retten.

Bernd Kiesewetter

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