Ausstellung
Zensur im Hauptbahnhof
03.08.2010 | 13:23 Uhr 2010-08-03T13:23:00+0200
Bochum.„Der Abbruch der World-Press-Photo-Ausstellung offenbart gleich mehrere diskussionswürdige Aspekte. Relativ schnell fertig ist man mit dem Argument, der Bochumer Hauptbahnhof sei keine geeignete Ausstellungsfläche.“
So die Auffassung des Fotografen und ehamligen WAZ-Redakteurs Hartmut Beifuß.
Im Folgenden sagt er: „Ein relativ eng gestellter Raum verhindert Abstand, zwingt zur Ansicht, zwingt auch- wie bewiesen – zur Stellungnahme: ist das so schlecht?
Die Deutsche Bahn hat sich als Sponsor der photojournalistischen Welt-Ausstellung offenbar blauäugig auf ein Terrain begeben, auf dem es ihr in Bochum offenbar unbehaglich wurde. Unklar ist allerdings, ob tatsächlich zum Teil schlicht argumentierende anonyme e-mails ausreichen mochten, den Hauptbahnhof wieder bilderfrei zu machen.
Die Ausstellung selbst lebt seit 1955 (!) davon, dass die vielfältigsten Aspekte menschlichen Daseins in journalistischen Photos dargestellt werden. Millionen von Menschen haben an tausenden von Ausstellungsorten die photographierten ausgewählten Ereignisse eines Jahres betrachten können.
Der Ausstellungsplatz Bochum hätte – unter internationalen Adressen wie Tokyo, New York, London, St. Petersburg, Seoul etc. etc. vielleicht weniger, aber immerhin im Jahr der Kulturhauptstadt 2010 national eine beachtete Station werden können.
Stattdessen findet sich der Hinweis, dass in Bochum ein „Ordnungsamt“ die Initiative zum Abbruch der Ausstellung ergriffen hat.
Ein ungeheuerlicher Vorgang, der eine spezielle Auffassung von Ordnung, von Kultur, von „Geschmack“, ja, von spezieller Fürsorge offenbart .
Denn es sollten ja Bürger, vor allem Kinder „..vor ungewollter Betrachtung ..der zum Teil..ergreifenden und brutal wirkenden Bilder“ geschützt werden.
Wie schützt man also vor der Wirklichkeit ?
Hier – bei uns kaum nachzuvollziehen – durch Zensur. Ein Amt erklärt selbstherrlich zwanzig Photos für tabu . Der verunsicherte örtliche Veran-stalter holt sich prompt bei world press photo die erwartete Absage ab und bricht daraufhin erleichtert das Unternehmen Ausstellung in Bochum ab.
Ende der Diskussion ?
Im Gegenteil. Denn was wurde zensiert : Nicht etwa Photos, die Gewalt verherrlichen, sondern die Gewalt darstellen. Gewalt, wie sie in vielen Teilen der Welt täglich, stündlich vorkommt. Brutalität, die auch Betrachter spüren, Schmerzen, die deshalb entstehen, wenn man sehen muss , wie andere leiden.
In diesem Zusammenhang von „Gutmenschen“-Attitüde (anonyme Kommentare internet) zu schreiben, ist mehr als nur zynisch. Noch einmal: die Gewalt geht nicht von den Bildern aus, sondern von dem, was dokumentiert wurde.
Deshalb ist Zensur – wie hier geschehen - ein gedankenloser Behörden-Akt.
Auch eine zeitliche Analogie und die Einforderung von „Pietät“ wegen der Loveparade herzustellen ist heuchlerisch. Denn zum selben Zeitpunkt der Duisburger Trauerfeiern fanden Volksfeste und Tanzereignisse statt, ohne Protest, wohlgemerkt.
World press photo hat – das wird in dieser verkürzten Bochumer Diskussion selbstredend übersehen - mehr als nur einen Aspekt menschlichen Zusammenlebens dokumentiert und angeboten: übrigens in pädagogisch hervorragender Form, aus dem internet abrufbar und für Lehrer und Schüler gleichermaßen konzipiert .
Eine im Wortsinn „öffentliche Betrachtung“ hätte an dieser Stelle einsetzen und mit Hilfe von zum Beispiel Ausstellungsfachleuten, Pädagogen, Volunteers etc. den Bochumer Beitrag im Bochumer Hauptbahnhof nicht als Zensur, sondern als Erfolg des kritischen Dialogs enden lassen können.“
Zur Person: Hartmut Beifuß, Ex-WAZ-Fotoredakteur, gewann 1976 einen world press-Preis. Er war Vorsitzender des Fachausschusses Bildjournalisten im DJV, Mitglied des Presserats, Autor photojournalistischer Fachbücher und Ausstellungsmacher.
08:45
Bochum HBF wird auch hier diskutiert, der Link lohnt:
http://www.drehscheibe-foren.de/foren/read.php?3,4938346,4938746
20:18
Ein Bahnhof ist meines Erachtens ein Bahnhof und kein Ausstellungsort. Also ist es richtig, dass die Ausstellung geschlossen wurde. Diese Bilder gehören in ein Musumsgebäude, am besten in eine gesonderte Abteilung. Leichenbilder gehören meiner Meinung nach nicht in die Öffentlichkeit, also auch die Zeitungen und Fernsehen hätten solche Bilder nicht zu zeigen.
18:43
Ich glaube hier versteht jemand nicht worum es eigentlich geht
http://www.derwesten.de/kultur/Fotos-von-Leichen-und-Blut-im-Bahnhof-Bochum-id3296055.html
Faszinierende Porträts junger Menschen und herrliche Landschaftsbilder gehören ebenso dazu, wie schonungslose Momentaufnahmen von Tod und Gewalt.
Leichte Kost ist das nicht. Ein Foto zeigt einen Mann, dessen Kopf so blutverschmiert ist, dass man kaum seine Haut erkennen kann. Das Hemd ist rot, und unter ihm bildet sich eine Pfütze. Er liegt auf dem Boden, schaut verzweifelt in die Kamera.
Gemeinsam mit Nahaufnahmen von Leichen, von Kriegsveteranen, denen 40 Prozent ihres Gehirns weggeschossen wurden?
Also jetzt dürfte geklärt sein was auf den Bilder zu sehen war
§ 15 Jugendgefährdende Trägermedien
3. Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind
FREI ZUGÄNGLICH und somit für Kinder UNTER 16
Tatsächlich warnt ein kleines Schild Personen unter 16 Jahren davor, sich die Bilder anzuschauen.
ein Ort der
Hält sich ein Kind oder eine jugendliche Person an einem Ort auf, an dem ihm oder ihr eine
unmittelbare Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl droht
und somit ergibt sich Folgendes
so hat die
zuständige Behörde oder Stelle die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu
treffen
Auf gut Deutsch Bilder entfernen oder dafür sorgen das Kinder diese Bilder nicht mehr sehen können was an einem Öffentlichen Ort wie einen Bahnhof schlecht geht ODER ??
Und es geht hier nicht um Zeitungen & Nachrichten @18 sondern um Bilder die am Bahnhof ausgestellt waren und für jeden Sichtbar auch für Kinder.
16:52
P.S.: Die weiteren Ausstellungsorte und -termine in Deutschland und Österreich findet man z.B. hier
http://www.kultiversum.de/Zeitgeschehen-Themen/World-Press-Photo-2010-Pietro-Masturzo-Ausstellung-Blickfang-gegen-die-Foto-Inflation.html
16:50
Ich bin ziemlich überrascht und irritiert... die Ausstellung zum World Press Photo Award tourt schon seit mehreren Jahren durch zahlreiche Bahnhöfe der Republik. Sie war dieses Jahr auch schon im Münchner und im Kieler Hauptbahnhof.
Ich weiß nicht, wo sie dort stand, aber ich weiß, dass sie im Bahnhof Friedrichstraße, wo sie bislang jedes Jahr zu sehen war, in der zentralen Passage steht, wo jeden Tag Tausende vorbeilaufen.
Die WAZ Bochum (und das Ordnungsamt Bochum?) sind die meiner Kenntnis nach die ersten, die sich an ehrlichen Dokumentarphotos im öffentlichen Raum stören...
Traurig...
11:29
Ja, Picard?
Wo steht in §8, dass der jugendgefährdende Ort entfernt wird?
Und in §15 wird im entsprechenden Satz eingeschränkt: in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse
gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt
Wie gesagt, ab wieviel Jahren sind Nachrichten und Zeitungen freigegeben?
Auch wenn Sie finden, dass dies Teil des Jugendschutzgesetzes sein sollte, so ist es dies nicht, und wird es auch nicht durch Ihre Halbwahrheiten.
Wer ist denn nun der ahnungslose Besserwisser?
Wenn man keine Ahnung hat,...@8&15
Wie treffend, dass Ihr eigener Beitrag #8 ist...
11:24
Aber trifft das Gesetz auch zu? Wohl kaum.
Die Fotos sind weder kriegsverherrlichend, noch verletzen sie die Menschenwürde der Abgebildeten soch stellen sie selbstzweckhafte Gewalt dar.
10:19
Wen ich keine Ahnung habe werte Herrschaften was ist dann mit
§ 8 Jugendgefährdende Orte
Hält sich ein Kind oder eine jugendliche Person an einem Ort auf, an dem ihm oder ihr eine
unmittelbare Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl droht, so hat die
zuständige Behörde oder Stelle die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu
treffen. Wenn nötig, hat sie das Kind oder die jugendliche Person
1. zum Verlassen des Ortes anzuhalten,
2. der erziehungsberechtigten Person im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 6 des Achten Buches
Sozialgesetzbuch zuzuführen oder, wenn keine erziehungsberechtigte Person erreichbar ist,
in die Obhut des Jugendamtes zu bringen.
In schwierigen Fällen hat die zuständige Behörde oder Stelle das Jugendamt über den
jugendgefährdenden Ort zu unterrichten.
§ 15 Jugendgefährdende Trägermedien
1. einem Kind oder einer jugendlichen Person angeboten, überlassen oder sonst zugänglich
gemacht werden,
2. an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen
werden kann, ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden,
(2) Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste
und einer Bekanntmachung bedarf, schwer jugendgefährdende Trägermedien, die
1. einen der in § 86, § 130, § 130a, § 131, § 184, § 184a, 184b oder § 184c des
Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalte haben,
2. den Krieg verherrlichen,
3. Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind
oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein
tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse
gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt,
3a. besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt
beinhalten, die das Geschehen beherrschen,
Und zu Trägermedien gehören auch Bilder liebe Kunstverteidiger und Besserwisser
von daher kann ich nur folgendes weitergeben
Wenn man keine Ahnung hat,...@8&15
08:49
@Picard
Ja, Gesetz ist Gesetz.
Vollwurst ist Vollwurst.
Ungebildet ist Weltuntergang.
Ich sag dann schon mal Tschüss.
08:47
Das ist mit Abstand das Peinlichste, was sich diese Stadt in den letzten Jahren geleistet hat!!
Es ist völlig unglaublich!
Es geht hier nicht um irgendwelche blutigen Fotos.
Es geht um eine weltweit geachtete Ausstellung.
OB Essen auch das Folkwang schließen würde, weil Jemand Darstellung von Nacktheit auf einem Bild entdeckt?