Zechkumpan büßt für zweifelhafte Bierbeschaffung
03.08.2010 | 18:22 Uhr 2010-08-03T18:22:00+0200Bochum.Für eine besonders zweifelhafte Methode der Bierbeschaffung muss ein arbeitsloser Zechkumpan 100 Euro an den Staat zahlen. Das beschloss das Schöffengericht.
Ein 50-jähriger Zechkumpan aus Bochum muss 100 Euro Buße dafür zahlen, dass er sich von einer Supermarkt-Angestellten (23) regelmäßig mit Bier versorgen ließ - angeblich kostenlos. Er soll gegenüber der Auszubildenden eine Drohkulisse aufgebaut haben, damit sie für die Bierflaschen, später sogar ganze Kisten gar kein Geld nimmt. Auf diese Weise soll er Bier im Wert von 2000 € für lau getrunken haben.
Der Arbeitslose war am Dienstag am Schöffengericht wegen Diebstahls angeklagt. Er hatte in dem Supermarkt und Getränkehandel im Süden Bochums zwar Hausverbot („weil ich im betrunkenen Zustand einen Adventskranz mitgenommen hatte“). Dennoch hockte er oft auf einem Platz nebenan mit seinen Kumpels herum und trank. Anfangs ließ er sich laut Anklage von der jungen Kassiererin einzelne Flaschen vor die Tür bringen, später sogar mehrere Kisten an einem Tag. Im Zeitraum von November 2009 bis Januar 2010 soll er sie aber nicht bezahlt haben - weil er es ausgenutzt habel, dass die Frau eine „nervöse, verschreckte und psychisch instabile Person“ sei. Schüchtern und ängstlich.
„Ich hatte Angst, was zu sagen. Ich hatte mich bedrängt gefühlt“
„Stimmt nicht!“ bestritt der Angeklagte. Er habe die Flaschen, die ihm die 23-Jährige auf der Straße servierte, sehr wohl bezahlt. Die zierliche Frau erzählte das aber ganz anders: „Ich hatte Angst, was zu sagen. Ich hatte mich bedrängt gefühlt, als er kam. Da dachte ich: Gib es ihm. Er kam immer nah an mich ran und wollte sich mit mir unterhalten.“ Sie habe einfach „Angst“ gehabt: vor dem Angeklagten - und ihrem Chef, der alles entdecken könnte.
Auch im Zeugenstand merkte man ihr ihre Ängstlichkeit deutlich an. Sie hatte sich damals offenbar nicht getraut, Nein zu sagen. Im Januar kam aber doch alles ans Licht. Ihr Chef merkte, dass 2000 € in der Kasse fehlten. Die Frau erzählte ihm alles. Das Geld erstattete sie dann aber selbst.
Vor Gericht konnte die ganze Wahrheit nicht mehr aufgeklärt werden. Zumal auch ein anderer Zechfreund mitgemischt haben soll. Und so stellte das Gericht das Verfahren ein - gegen 100 € Geldauflage zugunsten des Staates.

13:02
Was hat der andauernde Hinweis auf die Arbeitslosigkeit hier zu suchen?
Oder soll uns das sagen das alle Arbeitslosen Zechkumpanen sind, und womöglich auch noch kriminell?
Auch wenn die Geschichte wohl eindeutig zu sein scheint: Es gilt (zum Glück) immer noch: im Zweifel für den Angeklagten.
18:55
Die Ehrliche ist mal wieder die Dumme. Es ist schon bestürzend, daß die junge Angestellte die 2000,- € Schaden selbst bezahlen muß, während der arbeitslose Kriminelle mit 100,- € Strafe quasi zum Schnäppchenpreis davonkommt. Das lädt doch glatt zu einer Wiederholung ein.
15:24
Na das hat sich doch gelohnt, für 2000 Euro Bier getrunken und nur 100 Euro bezahlt, wenn das kein Schnäppchen war...