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Amtsgericht

Ventil im Baumarkt umverpackt - trotzdem Freispruch

04.03.2010 | 13:10 Uhr

Bochum. Weil sie im Baumarkt zwei unterschiedlich teure Küchenventile umverpackt haben sollen, um an der Kasse 19,80 Euro zu sparen, musste am Mittwoch ein Ehepaar vor Gericht. Es wurde aber freigesprochen.

Zwei unterschiedlich teure Sanitärventile im Baumarkt auspacken, das teurere Teil in die Packung des billigeren umpacken, dann damit zur Kasse gehen - und nur den kleineren Preis zahlen und 19,80 Euro sparen. Diese Betrugsmasche warf gestern die Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht einem Ehepaar aus Bochum vor. Die beiden wurden aber freigesprochen. Es war ihnen nicht zu widerlegen, dass ihnen die Umverpackerei nur aus Versehen passiert war.

Genau das hatten die Angestellte (47) und der Handwerker (43) steif und fest beteuert. Sie hatten sich am 27. Juni 2009 in dem Bochumer Baumarkt von einer Angestellten wegen des Ventils für ihre Küche beraten lassen. Später, nachdem sie die Ware bezahlt hatten, hielt sie aber ein Detektiv (57) fest. Ob sie mal mit ins Büro kommen könnten...

"Keine böse Absicht"

Tatsächlich war das teurere Geräteventil in der Packung für das billigere Eckventil. „Keine böse Absicht”, meinte der Angeklagte. Er ist völlig unbescholten. Im Gegensatz zu seiner Gemahlin. Sie ist wegen Betrügereien vorbestraft. „Ich habe schon viel Scheiße gebaut in meinem Leben”, sagte sie. Diesmal aber nicht.

Und so wurde der Gerichtssaal zu einem kleinen Kino umgebaut. Das Licht ging aus - und an die weiße Wand wurde das Video einer Überwachungskamera projiziert, die das damalige Treiben in der Sanitärabteilung gefilmt hatte. Der technische Aufwand war aber sein Geld nicht wert, denn die entscheidende Szene des Umverpackens war gar nicht zu sehen - und der Detektiv konnte auch nicht erläutern, warum er an Vorsatz glaube. Als Richter und Staatsanwältin das merkten, war der Fall erledigt. Der Rest war nur noch Formsache: Freispruch.

Bernd Kiesewetter

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Kommentare
05.03.2010
13:13
Ventil im Baumarkt umverpackt - trotzdem Freispruch
von Staufenberg | #6

Freunde, ihrm müsst Euch mal daran gewöhnen in einem Rechtsstaat zu leben! Wem man nichts anderes beweisen kann ist halt unschuldig und wird freigesprochen. Wer für anderes plädiert - kann nicht ganz richtig im Kopf sein.

05.03.2010
10:42
Ventil im Baumarkt umverpackt - trotzdem Freispruch
von TheRealThomasS | #5

Nunja, wenn ich zwei unterschiedlich teure Teile aus- und wieder einpacke, dann das Billigere kaufe.. wie wahrscheinlich ist es, dass ein Handwerker den Unterschied zwischen einem billigen und einem teurem Ventil nicht bemerken kann???

.. aber wenn Messerstecher Bewährung erhalten, warum sollten dann Betrüger bestraft werden?

Man darf also ruhig umverpacken und sich mit Augenblickversagen rausreden?!

04.03.2010
10:39
Ventil im Baumarkt umverpackt - trotzdem Freispruch
von Inquisitor | #4

Gute Nacht, Deutschland würde besser passen,
würde man diesen Prozess nach deinem Schema abwickeln.
Beruhend auf bloßen Vermutungen.

In Deutschland werden auch schon seit geraumer Zeit keine Hexen mehr auf Grund von reinen Verdachtsfällen oder Anschuldigungen verbrannt.
Na gut, genau genommen werden gar keine Hexen mehr verbrannt.

03.03.2010
17:24
Ventil im Baumarkt umverpackt - trotzdem Freispruch
von auf beiden Augen blind | #3

Man kündigt Arbeitnehmern wegen einer Frikadelle oder eines Pfandbons, und dieses vorbestrafte Pack lässt man laufen.

Gute Nacht Deutschland.

03.03.2010
16:48
Ventil im Baumarkt umverpackt - trotzdem Freispruch
von Redaktion | #2

#1 Oh, danke.

03.03.2010
16:23
Ventil im Baumarkt umverpackt - trotzdem Freispruch
von Besser Wizzer | #1

Im 1. Absatz ist ein war zu viel.
Es war ihnen nicht zu widerlegen war, dass...

Ich sags schnell, bevor die Besserwisser aus Ihren Löchern kommen.

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