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Täter trug schon während der Tat Sträflings-Look

18.07.2007 | 10:59 Uhr

Im Karnevalskostüm stach der 22-Jährige einem arglosem Opfer in die Brust. Verurteilung

Die Kleidung, die der Messerstecher (22) bei seiner Tat am 22. Februar in Wattenscheid trug, hätte er beinahe für mehrere Jahre anbehalten müssen. Er hatte nämlich ein Häftlingskostüm an. Weil Karneval war. Auf einer Fete hatte er sich mit Alkohol so volllaufen lassen, dass er den Verstand verlor - und einem arglosen Passanten (19) ein Butterfly-Messer drei Zentimeter tief in die linke Brust stieß.

Nur weil die Verletzung dank Riesenglück - knapp neben dem Herzen - nicht allzu schwer war, konnte gestern das Schöffengericht die Strafe von einem Jahr Haft zur Bewährung aussetzen. Vorsitzender Richter Dr. Axel Deutscher: "Wenn Sie nur ein bisschen härter zugestochen hätten, hätte das Sträflingskostüm gepasst." Dann wäre er lange im Gefängnis gelandet.

Die Bluttat ist ein großes Rätsel. Der Wattenscheider, bisher völlig unbescholten, kauerte nach der Karnevalsfete ("Da ist Alkohol ja immer im Spiel") mit 2,1 Promille in den Adern neben einem Wohnwagen. Der 19-jährige Passant sah das und wollte dem Hilflosen helfen. Plötzlich, ohne Vorwarnung, stieß der 22-Jährige mit dem Messer zu. Der Richter: "Sie waren zwar eine hilflose Person, aber auch hilflose Personen können sehr gefährlich sein."

Der Angeklagte kann sich die Tat selbst nicht erklären. "Die Feier hat so viel Spaß gemacht. Die war so schön." Er wisse auch überhaupt nicht, wie er zu dem Messer gekommen sei. "Ich habe nur ein Holzschwert. Das habe ich vom Weihnachtsmarkt. Sonst nichts." Die merkwürdige Herkunft der Waffe (deren Tragen strafbar war) blieb also im Dunkeln. Als Bewährungsauflage muss der Täter, der jetzt eine Ausbildung beginnt, 600 E an den Weißen Ring zahlen. In 50 E-Raten. B.Ki.

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