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Haft auf Bewährung

Strafe für sexuellen Übergriff vor über 13 Jahren

15.01.2009 | 14:11 Uhr

Über 13 Jahre nach einem sexuellen Übergriff auf eine damals 14-jährige Nachbarin ist am Donnerstag ein 45-jähriger Mann vom Bochumer Bezirksjugendschöffengericht zu 22 Monaten Haft auf Bewährung und 100 Sozialstunden verurteilt worden.

In die Strafe eingerechnet ist auch eine zweite sexuelle Nötigung einer weiteren Nachbarin (15) im vorigen Mai. Der Angeklagte, ein mehrfacher Familienvater aus Wanne, hatte seine Unschuld beteuert und die Frauen damit als Lügnerinnen hingestellt. Aber Richter Dirk Fettback sagte: „Das Gericht hat keinerlei Zweifel, dass Sie diese Taten begangen haben.”

"Er hat mich Richtung Schlafzimmer gedrängt"

Es war überzeugt, dass der arbeitslose Trockenbauer am 20. Mai 2008 die 15-Jährige, die er zufällig im Hausflur traf, in seine Wohnung gezogen und oberhalb der Kleidung sexuell angegrapscht hatte, sogar im Schritt. Die Jugendliche: „Er hat mich angetatscht und Richtung Schlafzimmer gedrängt.” Sie sei ja „so hübsch geworden”, habe er gesagt. Bevor es zu noch schlimmeren Übergriffen kam, ließ der Nachbar die 15-Jährige gehen.

Dem Opfer in den Keller gefolgt

Im Zuge der Ermittlungen deswegen kam heraus, dass der Mann auch schon 1995 eine junge Nachbarin sexuell attackiert haben sollte. Und das sah das Gericht ebenfalls als wahr an. Demnach war der Mann der damals 14-Jährigen in den Keller gefolgt, hatte das Licht gelöscht, ihr den Mund zugehalten und in den Schritt gefasst. Und gedroht: Wenn sie etwas verrate, werde er sagen, sie habe ihn verführt.

Bernd Kiesewetter

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Kommentare
16.01.2009
09:18
Strafe für sexuellen Übergriff vor über 13 Jahren
von boxa | #1

Warum 22 Monate Bewährung und 100 Sozialstunden??Wenn Schuld bewiesen dann auch eine Haftstrafe,Bewährung schreckt heute keinen mehr ab und soiestunden sitzen diese Verbrecher auf einer Arschbacke ab.Die Opfer leiden weiter.Ab in den Knast,dort werden Sie schon erwartet.

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