Startgeld für Bingo-Spiele in Bochum ist gegen das Gesetz
13.04.2011 | 19:02 Uhr 2011-04-13T19:02:00+0200
Bochum. Viele Gaststätten in Bochum ziehen junge Gäste mit Bingo-Abenden an - darunter der "Hopfengarten". Mit dem 5-Euro-Startgeld werden die Preise bezahlt. Hierdurch entsteht jedoch ein Konflikt mit dem Gesetz. Ist der Bingo-Boom damit bald beendet?
Ausgespielt? Gaststätten können zwar Bingo-Abende aufziehen. Ein Startgeld darf aber nicht erhoben werden, verlangt das Ordnungsamt.
Im März hatte die WAZ über den Bingo-Boom bei jungen Bochumern berichtet. U.a. im „Hopfengarten“ dreht sich die Trommel; bis zu 80 Mitspieler zücken die Stifte. Die Sachpreise (Wein, CDs, Fön, Gutscheine) werden mit dem 5-Euro-Startgeld bezahlt.
Der Ursprung von „Bingo“ geht auf den Amerikaner Edwin Lowe zurück. Seit 1929 vermarktet er das Lotteriespiel unter diesem Namen. Die Idee hatte er aus Spanien. Weil die gezogenen Zahlen dort mit getrockneten Bohnen abgedeckt werden, ist der Ausruf für den Sieg dort allerdings „Beano“. Der Name „Bingo“ geht angeblich auf eine Amerikanerin zurück, die sich im Eifer des Gefechts versprach – Lowe gefiel dieser Name besser. Man unterscheidet übrigens Bingo mit 75 und 90 Kugeln. Die Zettel unterscheiden sich bei den Varianten ebenfalls.
Ordnungsamt drohte mit Gefängnis
Kurz vor dem April-Bingo klingelte in dieser Woche das Telefon. „Eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes forderte mich auf, das ,Glücksspiel’ einzustellen. Mir wurde sogar eine Gefängnisstrafe angedroht. Dabei gibt’s Bingo doch in jedem Altenheim“, ärgert sich Inhaber Mirko Wuttig.
„Wir mussten so handeln“, verweist Stadtsprecher Sprenger auf den Glücksspielstaatsvertrag NRW. Danach liegt ein Glücksspiel vor, „wenn (...) für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über einen Gewinn vom Zufall abhängt“. Beides sei im „Hopfengarten“ eindeutig der Fall.
Es gibt zwar einen Ausweg: Die Teilnahme am Bingo muss fortan kostenlos sein. „Aber wie soll ich dann die Preise finanzieren?“, rätselt Mirko Wuttig und hat einen Anwalt eingeschaltet. Ein Rechtsstreit bahnt sich an. Bingo!

18:15
# Liebe Bingofreunde ! Der Glücksspielstaatsvertrag , auf den sich das O-AMT BOCHUM bei seinem Bingoverbot bezieht , ist per Verwaltungsgericht Gelsenkirchen als aktuell rechtswidrig erkannt worden ! Laßt Euch bei Eurem Bingospiel nicht aufhalten , das Recht ist auf Eurer Seite . Es ist sehr befremdlich , wenn eine Behörde wie das O-AMT BOCHUM widerrechtlich , ahnungslos und völlig überdreht , scheinbar von niemandem aufzuhalten, widerliche Repressalien gegen mündige Bürger veranstaltet .
17:54
WAS IST DENN DA LOS??? Glaube da hat wirklich jemand Langeweile beim O-Amt. Weiß ehrlich gesagt nicht, was das soll. Da haben 50-80 Menschen einmal im Monat Spaß am Bingo und dann kommt die Börde wieder und bestraft den Wirt??? Ich denke es gibt wichtigere Dinge als ein paar Menschen einen schönen Abend zu verderben und den Herrn Wuttig zu bestrafen für eine schöne Idee, das Geschäft unter der Woche zu beleben (was dem Staat/Stadt immerhin auch mehr Steuern bringt) Gruß an Mirko von der Bingo-Queen :-)
17:05
Ich als regelmäßige Bingospielerin im Hopfengarten kann einschätzen, dass der Wert der tollen Preise viel höher ist, als die Einnahmen durch das Startgeld. An kaufmännischem Talent fehlt es dem Betreiber wohl kaum. Endlich mal jemand, der sich nicht alles von unseren deutschen Behörden gefallen lässt.
16:45
von Mirko Wuttig
Gerne möchte ich mich an dieser Stelle kurz zu Wort melden und die Begebenheit aus meiner Sicht erläutern, da der Artikel die Situation nicht ganz richtig darstellt.
Das Ordnungsamt hat mich aufgefordert Bingo sofort einzustellen. Auch auf meinen Hinweis, dass ich kein Startgeld erheben werde, erteilte man mir die Auskunft, dass dies immer noch illegal sei.
Was schlicht weg falsch ist. Mich ärgerte einfach nur, dass die Stadt solche falschen Auskünfte erteilt und nichts Besserer und Wichtigeres zu tun hat.
Natürlich ist es aus kaufmännischer Sicht kein Problem, die Gewinne aus den Mehrerlösen der Speisen und Getränke zu finanzieren, wenn ich Bockwurstdosen oder Flaschenöffner verlosen würde.
Das Startgeld diente einfach dazu, die Preise hochwertiger und somit für die Mitspieler interessanter zu gestalten. Einen Flachbildschirm und eine Spielkonsole plus Digitalkamera dürfte wohl schwierig sein, aus den Mehrerlösen von Speisen und Getränken zu verlosen.
Vielleicht fehlt es mir an dieser Stelle aber auch einfach nur an kaufmännischer Fähigkeit.
Als Beispiel nehmen im Durchschnitt 50 Gäste teil, macht 250 Euro. Im Gegenzug verlose ich Preise im Wert von über 500 Euro.
Es dürfte augenscheinlich sein, dass dies für mich keine Profitveranstaltung ist, jemals war, oder sein wird.
Kulinarische Grüße aus dem Hopfengarten
Mirko Wuttig
15:23
Liebe Bingo-Freunde ! Ich hatte Euch doch in einem Kommentar zum WAZ-Artikel im März geschrieben , daß das O-AMT in Bochum auf Großwildjagd nach gefährlichen Bingokriminellen ist . Es ist schon lange unerträglich , was sich das O-AMT in Bochum in Bezug auf den aktuell rechtswidrigen GLÜCKSSPIELSTAATSVERTRAG herausnimmt .Das Bedrohen unschuldiger Bürger , die mit ein wenig Kleingeld einfach nur etwas Spaß haben wollen , ist unglaublich und darf nicht hingenommen werden . Das Androhen einer Gefängnisstrafe für BINGO erfüllt für mich den Tatbestand der Nötigung , zumal der besagten Mitarbeiterin bekannt sein sollte , daß das VB GELSENKIRCHEN vor gut einer Woche die Rechtswidrigkeit des Glücksspielstaatsvertrages per Hauptsacheurteil festgestellt hat .Eine Dienstaufsichtsbeschwerde wäre das Mindeste meiner Reaktion auf diese Unverschämtheit .Wann erwacht eigentlich die Chefin von BOCHUM aus Ihrem Tiefschlaf , um dem O-AMT endlich und wirksam in die Schranken zu verweisen .Wer hat die Macht in dieser Stadt...?
13:43
ja beides geht wohl nicht leider...
1. mehr einnahmen durch mehr bingogäste die was trinken und essen
2. für den bingoabend selber keine unkosten haben, da ja die preise durchs startgeld gedeckt werden.
normal dürfte das doch kein problem sein für den wirt.
preise selber bezahlen (müssen ja nicht so hochwertig sein wie vorher) und sich eben über den erhöhten umsatz freuen, die verzehrt werden.
in einem anderen beitrag stand ja, dass es teilweise bis zu 80 bingospieler waren.
wenn es sich nicht rechnet eben sein lassen.
13:40
Herr Wutig - Sie scheinen kein besonders guter Kaufmann zu sein. Den Anwalt können Sie sich sparen; denn für den Weg Spielen gegen Geld gibt es kein rechtliches Schlupfloch.
400 Euro Einnahmen zerbrechen Ihnen den Kopf bei 80 Gästen, die nur wegen des Bingos da sind?
Erheben Sie einen Mindestverzehr, der nur auf die Getränke oder Speisen verwendet werden kann. So generieren Sie einen garantierten Umsatz. Wenn der Umsatz stimmt, sind die Kosten für die Gewinne ja wohl kein Problem mehr.
Mich würde eher interessieren, ob Sie die Einnahmen bisher wirklich eins zu eins in Preise umgesetzt haben. Oder entgeht Ihnen bei Wegbruch der Startgebühr ein Gewinn? Der Artikel liest sich eigentlich eher in diese Richtung.
13:08
Das geht so nicht, der Verzehrbon wurde eingeführt, um die Steuer auf das Eintrittsgeld zu umgehen..
So verzehrt man das, was bereits man am Eingang bezahlt hat.
Nimmt man nun aus dem Verzehrbon 5 Euro raus, die satt zum Verzehr, zum Spiel eingesetzt werden, greifen die Steuern mit vollen Programmen zu.
Da das Spiel nicht gemeinnützig ist, bleiben zum Einsatz etwa 2,20Euro übrig.
Den Weg, das Geld 1:1 einzusetzen, geht nicht.
12:19
Ich versteh das Problem nicht so ganz...
Ein guter Kaufmann würde einen Mindestverzehr einführen (wie in anderen Lokalitäten für junges Publikum auch), er o kuliert wäre, dass am Ende 5,00 EUR pro Mitspieler übrig wäre.