Rechtlich okay
10.12.2008 | 17:55 Uhr 2008-12-10T17:55:00+0100An dem Thema Tierschutz scheiden sich seit jeher die Geister.
Tierfreunde argumentieren, dass Tiere genau so wie Menschen Gefühle hätten und Schmerzen empfinden würden, wenn an ihnen experimentiert wird. Alle anderen entgegnen jedoch, dass das Wohle des Menschen über dem des Tieres stehen müsse. Etwa dann, wenn Tierversuche Erkenntnisse darüber liefern könnten, wie beim Menschen Krankheiten besser erkannt, behandelt und sogar geheilt werden können.
Um eine erneute Diskussion zu diesem Thema ist die Ruhr-Universität mit seiner Entscheidung, ab kommendem Jahr auf Affenversuche zu verzichten, vermutlich herum gekommen. Dabei sind die aktuellen Experimente an der Uni alles andere als ein Skandal, sondern rechtlich gesehen okay. Die Tierschützer haben zwar Recht, wenn sie ihre Argumente anführen. Recht haben allerdings auch die Wissenschaftler, die sich auf ihre Freiheit zur Forschung berufen. Denn diese ist im Grundgesetz verankert, der Tierschutz dagegen nicht.

23:06
Versuche an Affen sind aus ethischen Gründen zu verbieten. Es gibt keine Rechtfertigung für diese Experimente. Versuche an Affen liefern keine Ergebnisse, die vorbehaltlos auf den Menschen übertragen werden können. Versuche an Affen führen in der Forschung nicht weiter und müssen deshalb auch aus methodischen Gründen abgeschafft werden. Denn die falschen Rückschlüsse, die aus Tierexperimenten gezogen werden, dienen nicht selten der Rechtfertigung, für den Menschen schädliche Produkte oder Technologien auf den Markt zu bringen. Wir brauchen nicht mehr Tierversuche, sondern neue, intelligente Lösungsansätze. Tierversuchsfreie Forschungsmethoden bieten solche Möglichkeiten. Deshalb müssen finanzielle und personelle Mittel, die bisher ganz selbstverständlich in Tierexperimente geflossen sind, für eine tierversuchsfreie Forschung freigegeben werden.
18:33
Dass der Tierschutz nicht in der Verfassung stände, ist allerdings ein Irrtum:
Artikel 20a GG BRD
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.