Räuberin (22) in Bochum zu sechs Jahren Haft verurteilt
17.09.2012 | 16:18 Uhr 2012-09-17T16:18:00+0200
Bochum. Nach zwei Raubtaten ist am Montag eine 22 Jahre alte Frau zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Sie hatte zwei Bekannte überfallen. Die Täterin lebte im Prostituierten- und Drogenmilieu.
Die Angeklagte ist erst 22 Jahre jung, wurde am Montag vom Bochumer Landgericht aber schon zu sechs Jahren Haft verurteilt. Grund sind zwei Raubüberfälle auf Bekannte.
Am 11. Dezember 2011 hatte sie mit einem noch nicht gefassten Mittäter eine Bekannte (57) in einer Wohnung in Dortmund ausgeraubt. Mit einem Klebeband und einem Handtuch wurde der Frau die Luft abgeschnürt. Außerdem wurde sie mit einer Schere am Hals bedroht. Mit 230 Euro Beute türmte das Täterduo.
Am 13. April 2012 hatte die Angeklagte ihren ehemaligen Freund (49) in seiner eigenen Wohnung in Altenbochum überfallen. Wieder war derselbe Mittäter dabei. Diesmal wurde das Opfer mit einem Messer vor der Brust bedroht. Das Täterduo raubte ihm seine Tasche mit 1000 Euro Bargeld, Ausweispapieren sowie Bank- und Kreditkarten. Bevor die beiden flüchteten, schlossen sie ihr Opfer in seiner Wohnung ein. Die Feuerwehr musste es dort befreien.
Täterin wird wohl nur noch wenige Monate im Gefängnis sitzen
Die 22-Jährige hatte als Prostituierte gearbeitet und nahm Heroin und Kokain. Ihr ehemaliger Freund, ein selbstständiger Unternehmer, wollte sie aus der Szene herausholen und unterstützte sie nach und nach mit mindestens 30 000 Euro, wie es im Urteil hieß. Er habe geglaubt, dass sich die Beziehung wie im „Pretty Woman“-Film entwickele. Doch daraus wurde nichts. Trotzdem hat der Mann der Räuberin alles verziehen. Er wollte für sie auch keinerlei Strafe. Ihren Mittäter hatte sie im Prozess benannt, er konnte aber noch nicht gefasst werden.
Obwohl die geständige Frau zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde, muss sie wohl nur noch wenige Monate im Gefängnis sitzen. Denn die Richter ordneten auch die Unterbringung in einer geschlossenen Entziehungsanstalt an. Das dauert zwei Jahre. Im Erfolgsfall würde sie danach wohl auf Bewährung freigelassen. Vor dieser Therapie muss sie nur ein Jahr in einem normalem Gefängnis sitzen - abzüglich der U-Haft, die seit April andauert.
Andererseits: Sollte sie in der Therapie nicht mitarbeiten, müsste sie wieder zurück ins Gefängnis und die Strafe dort absitzen.

07:50
Oh was man sich alles erlauben kann wenn man abhängig ist! Früher hätte man sowas an die Wand gestellt.Arbeiten gehen solche Tiere doch eh nie.Bekommen Hartz4 und sind jeden Tag dicht.