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Patientin starb nach Abtreibung - Ärzte vor Gericht

24.01.2010 | 16:31 Uhr

Bochum/Herne. Vor dem Bochumer Landgericht beginnt am Mittwoch der Prozess wegen eines tödlichen Schwangerschaftsabbruchs. Eine 34-jährige Frau war zehn Tage nach dem Eingriff gestorben. Die Hinterbliebenen fordern von den Ärzten 160.000 Euro.

Ein tödliches Drama um eine Kindesabtreibung wird am nächsten Mittwoch vor dem Bochumer Landgericht verhandelt. Der Fall birgt solche Emotionen, dass die 6. Zivilkammer den Prozess in einem extra gesicherten Gerichtssaal führt. Rein vorsorglich, um die Beklagten zu schützen. Schließlich hatte es einmal vor der Praxis des Frauenarztes eine kleine Demo von vielen Hinterbliebenen, Bekannten und Freunden gegeben.

Am 20. September 2007 hatte eine 34-jährige Frau in der Praxis eines Herner Frauenarztes einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Der Eingriff geriet außer Kontrolle. Die narkotisierte Patientin musste sofort ins evangelische Krankenhaus Herne gebracht werden: Not-Operation. Doch die Ärzte dort konnten sie nicht mehr retten. Die Frau verstarb zehn Tage später.

Urteil wegen fahrlässiger Tötung

Der Anästhesist (63), der in der Praxis die Narkose verabreicht hatte, ist deshalb bereits auf Antrag der Bochumer Staatsanwaltschaft zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden - wegen fahrlässiger Tötung. Das Urteil erging ohne Prozess, per Strafbefehl. Es ist rechtskräftig. Laut Urteil waren Medikamente überdosiert worden. Der Blutdruck stürzte ab. Die sich anbahnende Krise wurde verkannt.

Beim Frauenarzt kein Kunstfehler feststellbar

Das Verfahren gegen den Gynäkologen indes wurde eingestellt. Oberstaatsanwalt Wolfgang Dörsch sagte am Freitag auf WAZ-Anfrage: „Ein ärztlicher Kunstfehler war nicht feststellbar.”

Jetzt werden beide Ärzte von den Hinterbliebenen noch zivilrechtlich belangt, zusätzlich auch das Krankenhaus. Nach Auskunft von Gerichtssprecher Thorsten Wienecke fordern die Mutter und der Bruder der Verstorbenen 150 000 Euro Schmerzensgeld. Ein solcher Anspruch kann vererbt werden. Die Mutter will weitere 10 000 Euro wegen eines „Schockschadens”. Dem Frauenarzt werfen sie vor, die Gebärmutter verletzt zu haben. Und dem Krankenhaus, keine blutdruckerhöhenden Medikamente verabreicht zu haben, obwohl das erforderlich gewesen wäre. Die Vorwürfe werden von den Beklagten zurückgewiesen, auch von dem Narkosearzt.

"In außerordentlicher Weise beeindruckt"

Der Mann ist wegen des Dramas „in außerordentlicher Weise beeindruckt”, wie Oberstaatsanwalt Dörsch sagte. Er sei „geknickt” und fühle sich eigenen Angaben zufolge nicht mehr in der Lage, weiter zu arbeiten.

Zum Prozessauftakt am 27. Januar werden zwei medizinische Gutachter aussagen.

Bernd Kiesewetter

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