NPD-Bundesvorstand am Montag vor Gericht
15.08.2010 | 17:38 Uhr 2010-08-15T17:38:00+0200Bochum.Am Montag, 16. August, muss ein Mitglied des Bundesvorstandes der NPD vor dem Bochumer Landgericht erscheinen.
Thomas Wulff (47) aus Mecklenburg-Vorpommern soll am 26. Oktober 2008 auf der Königsallee unweit des Bochumer Schauspielhauses eine Rede gehalten haben, die die Bochumer Staatsanwaltschaft als Volksverhetzung wertet. Sie hat ihn deshalb angeklagt.
Damals hatte die NPD einen genehmigten Umzug durch Bochum gehalten. Die Polizei sicherte ihn mit einem riesigen Aufgebot ab. Das Motto der Demo lautete: „Deutsche, wehrt Euch! Gegen Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität.“
Dass der Prozess jetzt überhaupt stattfindet, lag an der Beharrlichkeit der Anklagebehörde. Die 6. Strafkammer hatte die Anklage im vorigen Herbst erst abgelehnt mit der Begründung, dass man die Inhalte der Rede „zwar für geschmacklos, aber nicht als strafbar erachtet, da diese von der Meinungsfreiheit gedeckt sind“. Die Staatsanwaltschaft beschwerte sich darüber beim Oberlandesgericht Hamm -. und hatte Erfolg. Jetzt müssen die Bochumer Richter doch verhandeln.

20:42
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
20:40
Wie sind wir doch so frei - sogar vogelfrei
12:15
Jedes Freiheitsrecht findet Grenzen, wenn Freiheitsrechte anderer berührt werden. Damit ist Hetze gegen Bevölkerungsgruppen, die nach dem eigenen Weltbild als minderwertig oder fremdartig und daher ablehnungswürdig anzusehen sind keine zulässige Meinungsäußerung. Allein darum geht es hier. Alles andere ist lediglich Polemik.
03:10
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
00:25
Multikulti ist ein Kunstwort, jeder und keiner kann sich angesprochen fühlen. Und warum soll Multikulti Völkermord sein? Mir erschliesst sich der Sinn nicht - der Satz ist der totale Quatsch. Und Quatsch reden ist ja nicht verboten - vom Grundgesetz her. Wir wissen zwar alle was der NPD-Mann damit sagen wollte - hat er aber nicht getan! Jetzt hat er was er wollte: Einen Prozess wo er sich so richtig darstellen kann. Das Gericht hat den Kummer schon geahnt, wollte nicht mit einem Freispruch wieder die Kritik auf sich ziehen. Das Ablehnen einer Anklage ist übrigens rechtlich einwandfrei, wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht. Es wird wohl auf einen Freispruch bleiben, ausser die Staatsanwältin hat noch einmal den Bomberman im Petto!!
23:06
Dass sich nicht alle Blondhaarigen und Blauäugigen sehr wohl bei den Prognosen fühlen, wonach bis 2060 die Migranten 55% der Bevölkerung stellen (im Ruhrgebiet sicherlich deutlich mehr), kann man niemandem übel nehmen. Gleiches gilt für persönliche Unmutsäußerungen über die verfehlte Integrationspolitik in NRW, die zur Ghettoisierung vormals intakter Stadtteile führt.
Thomas Wulff ist allerdings wegen seiner Aussage Multikulti ist Völkermord angeklagt. Diese Aussage erfüllt
nach Meinung der Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Volksverhetzung. Dies ist auch nachvollziehbar. Denn
nicht die islamischen Migranten, die im Regelfall unter sich bleiben bzw. heiraten, sind schuld an dem düsteren Szenario für 2060, sondern die verfehlte Sozial- und Finanzpolitik, die vielen jungen (deutschen) Paaren keine
Möglichkeiten mehr lässt, Kinder in die Welt zu setzen.
19:46
#4 ! im grundgesetz ist die meinungsfreiheit und das demonstrationsrecht garantiert . wie sieht es eigentlich mit der meinungsfreiheit bei der NPD aus? ob der kriminelle aus buxtehude und deutscher oder aus rostock und ausländer ist , wo ist für den geschädigten der unterschied , gibt es kriminalität 1.u.2.güte ? durch meine steuerzahlungen in und für unseren rechtsstaat zahle ich genau wie alle anderen ausländischen arbeitenden bürger indirekt auch für ihre partei . da sollte man den respekt auch mit ausländern wahren . es gibt genug zu kritsieren an unserem staat , sachlich und fair , nicht beleidigend und diskriminierend und genau und nur darum geht es im morgigem strafprozess !
19:05
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
18:56
hallo herr staufenberg ! ich habe gerade ihren kommentar gelesen . thema grundgesetz : DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR ! da steht nichts , daß damit nur katholische , blonde blauäugige , gutgebaute , sexuell korrekte weissbrote zuzuordnen ist , sondern alle mensche. daher ist ausländerfeindlichkeit mit sicherheit durch das grundgesetz nicht abgedeckt
18:34
RESPEKT vor dem bochumer staatsanwalt ! was sich mir nur schwerlich erschließt , es dauert fast 2 jahre , bis die 6. bochumer strafkammer zu einer verhandlung gegen T:W: zusammentritt , um festzustellen , ob die besagte rede noch meinungsfreiheit oder schon volksverhetzung ist .- ist eine gerichtsverhandlung nicht dazu da , eine strittige sache auszuverhandeln ? und steht auf grund der vorgefertigten meinung der bochumer richter ....von meinungsfreiheit gedeckt das urteil nicht schon fest ?