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Landgericht

Mordprozess gegen Arztgattin beginnt im Februar

04.01.2012 | 12:27 Uhr
Mordprozess gegen Arztgattin beginnt im Februar
Mit diesem Käsemesser soll die Arzthelferin ihren Geliebten umgebracht haben. Foto: Karl Gatzmanga / WAZ FotoPool

Bochum.   Am 13. Februar beginnt der Mordprozess gegen eine 31-jährige Arztgattin, die ihren Liebhaber (36) und Vater ihres Babys, einen Börsenmakler, erstochen haben soll.

Richter Hans-Joachim Mankel wird den Prozess leiten.Foto: Michael Korte

Der Mordprozess gegen die Bochumer Arztgattin (31), die ihren Liebhaber (36) und Vater ihres Babys mit einem Käsemesser erstochen haben soll, beginnt am 13. Februar vor dem Bochumer Schwurgericht. Das teilte am Mittwoch der Sprecher des Landgerichts, Volker Talarowski, auf WAZ-Anfrage mit. Bis zum 11. Mai hat Richter Hans-Joachim Mankel, der diesen spektakulären Prozess leiten wird, zehn weitere Termine festgesetzt.

Ob sie ausreichen, ist noch völlig unklar. Schließlich geht es um die Frage, ob die Angeschuldigte wegen heimtückischen Mordes „lebenslänglich“ hinter Gitter muss oder möglicherweise mit einer erheblich milderen Strafe davonkommt. Im Raum steht auch eine Verurteilung wegen Totschlagss, weil die Frau nach der Betäubung offenbar im Affekt zum Messer gegriffen haben will. Auch die für ein Strafmaß so enorm wichtige Frage der Schuldfähigkeit wollen die psychiatrischen und psychologischen Gutachter erst im Prozess beantworten.

Messerstiche trafen auch das Herz

Der Angeschuldigten wird vorgeworfen, am Abend des 2. September 2011 einen Börsenmakler, mit dem sie ein Verhältnis hatte, in seiner Wohnung in Bochum-Ehrenfeld erst mit gespritztem Morphium und dem in einen Kakao geschmuggelten Beruhigungsmittel Bromezepam betäubt und danach mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Zwei trafen das Herz.

Die Frau arbeitete als Arzthelferin in der Praxis ihres Ehemannes (41). Wenige Wochen vor der Tat hatte sie ein Kind entbunden, dessen Vater der Banker ist. In dieser unglückseligen Konstellation soll auch das Tatmotiv liegen. Der Prozess wird die Frage klären, ob die Frau durch die Tat die Vaterschaft vor ihrer Familie verbergen wollte.

Bernd Kiesewetter

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