Missbrauch - Bochumer Lehrer zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt
05.09.2011 | 14:24 Uhr 2011-09-05T14:24:00+0200
Bochum. Der Realschullehrer aus Bochum, der eine Schülerin über vier Monate sexuell missbraucht haben soll, wurde vor dem Landgericht Bochum zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der 42-Jährige darf weiter unterrichten.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Missbrauchsprozess gegen einen Lehrer aus Bochum drei Jahre und drei Monate Haft sowie ein Berufsverbot gefordert . Der 42-Jährige soll über vier Monate eine sexuelle Beziehung mit einer 14-jährigen Schülerin geführt haben. Er habe seine „Vertrauensstellung als Respektperson ausgenutzt“, sagte die Staatsanwältin.
Das Bochumer Landgericht verurteilte den Mann zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Weil er zugesagt hatte, dem Opfer 5000 Euro Entschädigung zahlen zu wollen, sei es bei der Bewährungsstrafe geblieben. Nennenswerte Auflagen verhängten die Richter nicht. Sie sprachen auch kein Berufsverbot aus. Prozesszuschauer verließen wütend den Saal.
Private Probleme offenbart
Die heute 15-Jährige ist Schülerin auf der Herner Realschule, bei der er seit vielen Jahre beschäftigt war. In ihrer Klasse lehrte der verheiratete Familienvater zwar nicht, wohl aber unterrichtete er sie als Schulsanitäter. Als sie ihm im Oktober 2010 in einem Wanne-Eickeler Vereinsheim private Probleme offenbarte, gewann er ihr Vertrauen.
Er tröstete sie und küsste sie. „Sie hat sich dann auf Zärtlichkeiten eingelassen“, sagte die Anklägerin, „und es kam zum einvernehmlichen Austausch von Zungenküssen.“ Bald darauf folgten elf ganz massive sexuelle Handlungen in seiner Bochumer Wohnung, auf einem Parkplatz am Rhein-Herne-Kanal und in dem Vereinsheim. Teilweise ungeschützt.
Der Lehrer setze die Schülerin unter Druck
Äußerliche Gewalt fand dabei nicht statt. Allerdings soll der Lehrer das Mädchen sexuell unter Druck gesetzt haben. Sie sei „feige“, wenn sie gewisse Praktiken nicht mitmachen wolle, soll er ihr gesagt haben. Der Staatsanwältin zufolge habe sie es dann doch getan, „weil sie Angst hatte, ihn zu verlieren“. Denn sie sei „ernsthaft verliebt“ in ihn gewesen.
Marion Meichsner, Anwältin des Opfers, warf dem Lehrer vor, dass er der 15-Jährigen „ein Stück Leben genommen“ habe. Eine konkrete Strafe forderte sie nicht. Sie sagte aber, dass sie sich gegen eine mögliche Bewährungsstrafe nicht sperren werde. Damit wollte sie wohl die Schülerin schützen, damit das ganze belastende Strafverfahren endlich erledigt ist.
Der Lehrer hatte die Übergriffe zugegeben. Teilweise aber habe er nur die „Neugier“ des Mädchens gestillt. Das glaubte die Staatsanwältin jedoch nicht. Sie forderte eine Bestrafung wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen.
Verteidiger fordert Bewährungsstrafe
Verteidiger Prof. Dr. Ralf Neuhaus hatte zuvor gefordert es bei einer Haftstrafe von elf Monaten und zwei Wochen auf Bewährung belassen. „Wäre er nicht ihr Lehrer gewesen, wäre das, was zwischen diesen beiden Menschen gewesen ist, straflos.“ Nur wegen des Schulverhältnisses sei das strafbar gewesen.
Wie es im Prozess hieß, hatte der Lehrer auch Intimitäten mit zwei ehemaligen Schülerinnen seiner Schule ausgetaucht. Sie waren da bereits 18 Jahre alt. Ein Verhältnis sei über anderthalb Jahre gelaufen. Die Ehefrau des Lehrers hält aber weiter zu ihm.
Nach einer Suspendierung hat der Beamte den Dienst quittiert.

18:29
#11 Na ja, die Mär von ein Akademiker hakt dem anderen Akademiker kein Auge aus ist doch schon Inbegriff der Komplexe, die Nicht-Studierte in unserem Land haben. Das ist natürlich Blödsinn.
18:15
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18:10
Über die Bewährungsstrafe will ich mich jetzt nicht auslassen, aber dass der Mann weiter unterrichten darf, ist ein Skandal!!
18:03
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18:02
Es ist unglaublich welche lächerlichen Urteile hier in Deutschland gefällt werden. Man gönnt ja niemanden etwas schlechtes. Aber Richter/innen, die solche Urteile fällen, sollten mal selber oder nahe Angehörige haben, denen so etwas zustößt. Vielleicht schalten sie dann mal ihr Gehirn ein und fällen gerechte Urteile.
Bei solchen Urteilen braucht man sich nicht zu wundern, dass immer mehr Mißbrauch und Kriminalität in Deutschland an der Tagesordnung sind.
17:57
Hat man in der BRD einen Rechtsanwalt, der in Serviler Nettigkeit als Unidozent und Verbandsonkelchen über gute Korruptionskontakte zur Richterbank verfügt, gewinnt man den Prozess.
Hat man in der BRD einen Rechtsanwalt, der sich brav an die Gesetzbücher hält, verliert man den Prozess.
In den U.S.A wären solche Richter, mit weitem Herz für Kleine Mädchen, von der Bevölkerung nach Ablauf ihrer Amtszeit in einer Kommunalwahl einfach nicht wieder gewählt worden ! Weg damit !
Aber, wir sind hier in Dumm-Deutschland !
17:40
Was sind das für Richter und Staatsanwälte?
Leben wir in Deutschland oder in einer Bananen-
Republik? Es ist zum Kotzen........! Solche Urteile
darf es nicht geben,es ist eine Aufforderung an alle Lehrer es dem Kollegen gleichzutun,es Passiert ja nichts!
17:24
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17:18
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17:03
Im Prinzip hat das Gericht doch festgestellt, dass das 14jährige Mädchen weitgehend freiwillig mitgebacht hat. Im Gericht sind wohl auch Schilderungen von Orgasmen und freier Analverkehr gefallen. Er wurde verurteilt, weil sie erst 14 Jahre alt und seine abhängige Schülerin war.
Eigentlich ist das jetzt ein Freibrief für alle Pädophillen. Besonders schlimm finde ich, dass er wohl auch bei anderen minderjährigen Mädchen die Sexualität ausgenutzt hat, um sich Befriedigung zu verschaffen. Eigentlich gehört er in den Knast, nicht eine Bewährungsstrafe.
Nun darf die Moderation wieder zensieren und löschen.