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Ministerium prüft, ob JVA-Häftling in Bochum sich selbst verletzt hat

22.02.2012 | 17:17 Uhr
Ministerium prüft, ob JVA-Häftling in Bochum sich selbst verletzt hat

Bochum.   Nach der neuerlichen Flucht eines Häftlings der Krümmede geht das Ministerium jetzt der Frage nach, ob sich der 31-Jährige möglicherweise selbst am Kopf verletzt hatte, nur um zu einem Arzt außerhalb der JVA gebracht zu werden.

Der 31-jährige Häftling der Krümmede, der am vorigen Freitag bei einem Krankenhausaufenthalt für einige Stunden fliehen konnte , hat sich seine Verletzungen eventuell selbst beigebracht, um zu einem Arzt außerhalb der Gefängnismauern zu kommen. Das klärt jetzt das Justizministerium. „Möglicherweise“, sagte Ministeriumssprecher Detlef Feige, sei er „mit dem Kopf selbst gegen die Zellentür“ gelaufen.

Er habe Frakturen und Prellungen am Kopf gehabt. Weil er in dem Krankenhaus keine Bewachung hatte, konnte er sich absetzen. Geprüft wird ferner, warum er nicht ins Justizkrankenhaus Fröndenberg gebracht wurde. Eventuell gab es dort keine Gesichtschirurgen, hieß es.

Häftling muss wegen der Flucht mit keiner weiteren Strafe rechnen

Bereits einige Stunden nach der Flucht wurde der Häftling in Essen gefasst. Jetzt sitzt er wieder in der JVA Bochum. Mitte März wird er aber wohl entlassen. Dann läuft seine dreimonatige Haftstrafe regulär ab. Eine neue Strafe wegen des Vorfalls hat er nicht zu befürchten, denn das Fliehen in die Freiheit steht in Deutschland nicht unter Strafe, weil der Drang nach Freiheit in der Natur des Menschen liegt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Geflohene bei der Flucht niemanden verletzt oder genötigt und auch nichts zerstört hat.

Derweil untersucht auf Weisung des Ministeriums weiterhin eine „Expertenkommission“ mögliche Schwachstellen in der JVA (rund 730 Häftlinge). Sie besteht als erfahrenen Vollzugsbeamten. Sie prüfen die Organisationsabläufe und fertigen einen Bericht unter anderem für den Minister an. Personelle Konsequenzen aus dieser erneuten Flucht - dem fünften Vorfall dieser Art seit Anfang 2011 - schließt das Ministerium nicht aus.

Bernd Kiesewetter

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Kommentare
23.02.2012
18:00
Ministerium prüft, ob JVA-Häftling in Bochum sich selbst verletzt hat
von H.v.d.Ruhr | #3

Also!?
Das glauben Sie ja wohl selbst nicht, oder?
Der Mann hat 3 (drei) Monate Kurz-strafe!
Angeblich durch Selbstverletzung Flucht?
Bei diesen geschilderten Verletzungen.Frakturen im Gesicht, usw.?
Das glaubt ja noch nicht einmal ein Laie!
Fakt aber ist: Warum wird ein Kurzstrafiger Gef. bei einer geringen Verfehlung im "offenen" Vollzug in eine Anstalt des geschlossenen Vollzuges mit derart kriminellen Inhaftierten verlegt!
So leicht darf man sich der Probleme im offenen Vollzug nicht entziehen, man könnte beispielsweise auch innerhalb des Geländes einer offenen JVA einen Bereich schaffen in dem Verstöße gegen den Anstaltsalltag direkt " verbüßt" werden müssen!
Beispielsweise denke ich dort an Hausarrest!
Unsere Damen und Herren Volksvertreter wollen ja schließlich auch Verurteilte Bürger mit "so geringem Strafmaß" wie der Abgängige Gef.mit der Elektronischen Fußfessel ausstatten um so auf diese Art und Weise Haftkosten einzusparen.
Dann ist der Gef. gleich auf freiem Fuß! tzzz

23.02.2012
09:51
Ministerium prüft, ob JVA-Häftling in Bochum sich selbst verletzt hat
von Stolperstein | #2

Hier will das Ministerium von den eigentlich Verantwortlichen ablenken.

Sind die Verletzungen nicht wahrscheinlich durch Mitgefangene zugefügt worden?

Dann steht auf jeden Fall wieder der Anstaltsleiter und der Minister im Focus.
Aber das will Düsseldorf scheinbar nicht und die Presse spielt halt mit.
Schäbiges Spiel auf Kosten des schwächsten Glieds in der Kette!

1 Antwort
Ministerium prüft, ob JVA-Häftling in Bochum sich selbst verletzt hat
von H.v.d.Ruhr | #2-1

Hallo Stolperstein, inwiefern liegt die Schuld bei Auseinandersetzungen zwischen Gef. einer JVA, beispielsweise verfeindeter Völker/Kulturen , bei einem Anstaltsleiter?
Bei einer so großen Vielzahl von Nationalitäten sind Verständigungsschwierigkeiten vorprogrammiert! Zudem gibt es wie überall auf der Welt bestimmt auch dort mafiöse hirarchische Strukturen in Kreisen der Kriminellen!
Also auch Faustrecht und Erpressungen und Bedrohungen zwischen den versch. Nationalitäten.
Denken Sie doch bitte nur einmal an das ehemalige Land Jugoslawien.
Also noch einmal, wo trifft bei solch politischen, als auch kriminellen Entwicklungen dort die Schuld einen Anstaltsleiter?
Es können auch dort nicht alle Gef. in strenger Einzelhaft untergebracht werden!!!
Also wird man auch Aufeinander treffen!
Bei unüberbrückbaren Differenzen wird es dann und wann sicherlich auch einmal ein blaues Auge geben.
Dann wird bestimmt nicht vorher noch ein Plakat für diesen Kampf entworfen und in Aushang gebracht werden

23.02.2012
07:30
Ministerium prüft, ob JVA-Häftling in Bochum sich selbst verletzt hat
von Elfentraum | #1

Mich würde ja mal interessieren, warum jemand versucht, aus der Haft zu fliehen, wenn er sowieso in knapp vier Wochen entlassen wird? Und das auch noch auf so drastische Art und Weise ...

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