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Miet-Betrug bleibt ungesühnt

05.01.2012 | 17:04 Uhr
Miet-Betrug bleibt ungesühnt

Bochum.  Nachdem ein Mietnomade 10.000 Euro Schaden angerichtet hatte, erstattete der Hauseigentümer Anzeige wegen Betrugs. Jetzt stellte das Amtsgericht das Verfahren ein. Es bestehe „kein öffentliches Interesse“.

Ernst Porck wähnte sich am Ziel. Endlich hatte er den Mietnomaden ausfindig gemacht, der ihm so großen Ärger bereitet hatte. Endlich würde der Betrüger seiner gerechten Strafe zugeführt. Da traf den 83-Jährigen der Beschluss des Amtsgerichts wie ein Faustschlag. „Verfahren eingestellt.“ Der Hausbesitzer hat doppelt verloren: knapp 10.000 Euro – und den Glauben an den Rechtsstaat.

Auf jährlich 200 Mio. Euro wird der Verlust geschätzt, den Hausbesitzer durch betrügerische Bewohner erleiden. „Es sind Einzelfälle. Auch durch die langen Vollstreckungsverfahren sind die Folgen für die Eigentümer aber gravierend“, weiß Erwin Köhler, Geschäftsführer von Haus & Grund.

Selbstauskunft des Mieters eingeholt

Ernst Porck war gewarnt. Schon einmal war der Diplom-Ingenieur einem Mietnomaden aufgesessen. Als 2009 eine Wohnung in seinem Haus an der Hiltroper Straße frei wurde, bat er den neuen Mieter daher, eine Selbstauskunft zu unterschreiben und zu erklären, dass „keine Mahnbescheide, Pfändungen oder Räumungsklagen vorliegen“.

Zuerst blieben die Raten für die Kaution aus. Bald stoppten auch die Mietzahlungen. Ernst Porck zog alle Register. Er erwirkte einen Titel auf die ausstehenden Mietzahlungen. Im November 2010 wurde die Wohnung geräumt. „Sie war voller Müll. Fliesen waren zerschlagen, der Laminat zerstört, die Wände verschmiert.“

Der Gerichtsvollzieherin war der Name des säumigen Mieters wohl bekannt. „Sie hatte ihn wegen der gleichen Gründe schon aus der vorherigen Wohnung ausgewiesen.“ Porck erinnerte sich an die Selbstauskunft – und sah seine Chance. Bei der Staatsanwaltschaft erstattete er Anzeige wegen Betrugs. Immerhin war eindeutig, dass der Mieter gelogen hatte. Nur dadurch sei er an die Wohnung gelangt. Nur dadurch habe der Gesamtschaden von 9630 Euro eintreten können, so der Hausherr.

Verständnis für das Unverständnis

Die Resonanz war ernüchternd. Weil „der Aufenthalt des Beschuldigten nicht ermitteln werden konnte“, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren im Dezember 2010 vorläufig ein. „Die haben’s doch gar nicht versucht“, machte sich der Senior selbst auf die Suche. Am Castroper Hellweg spürte er den Delinquenten auf. Mit Hinweis auf die neue Adresse seines Ex-Mieters beantragte er bei der Staatsanwaltschaft, das Verfahren wieder aufzunehmen.

Das Resultat „bestürzt“ den Bochumer. Kurz nach Weihnachten informierte ihn das Amtsgericht über die endgültige Einstellung des Verfahrens. Das Verschulden sei „als gering anzusehen“, „ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht nicht“.

Rita Finke-Gross hat Verständnis für das Unverständnis von Ernst Porck. „Bei dem strafrechtlichen Verfahren ging es aber nicht um den finanziellen Schaden, sondern allein um Betrugsvorwurf“, betont die Direktorin des Amtsgerichts und erklärt das Dilemma: „Es muss nachgewiesen werden, das allein die falsche Selbstauskunft zum Abschluss des Mietvertrages geführt hat; der Vermieter dadurch also gezielt getäuscht wurde. Das ist meist wenig aussichtsreich.“

„Unglaublich, wie leicht es Mietnomaden gemacht wird“, zürnt Ernst Porck. Er kämpft weiter – und hat Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt.

Jürgen Stahl

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Kommentare
06.01.2012
12:28
falsche Anklageform
von cwkl | #5

„[...]Bei dem strafrechtlichen Verfahren ging es aber nicht um den finanziellen Schaden, sondern allein um Betrugsvorwurf[...]“

Will der Vermieter seine ausstehenden Miet- und Reparaturkosten gerichtlich geltend machen, sollte er nicht zum Strafgericht, sondern zum Zivilgericht gehen. Da werden Sie geholfen.

@1-4: Sie argumentieren zwar emotional und menschlich verständlich, aber leider mit falschen Prämissen.

4 Antworten
Miet-Betrug bleibt ungesühnt
von vollkojote | #5-1

Das Zivilgericht hilft nur bedingt, denn wenn der Nomade zur Zahlung verurteilt wird, kann der Vermieter sich den Beschluss 30 Jahre lang um den Hals hängen, weil Nomaden in der Regel nicht zahlen brauchen.
Es wäre doch viel schöner, wenn der Nomade wegen Betruges vom Strafgericht z.B. zu 90 Tagessätzen zu 5 Euro verurteilt würde. Dann könnte er seine Strafe zur Not absitzen.
Schade, dass das Gericht trotz guter Beweislage den Fall eingestellt hat. Was braucht man denn noch für schriftliche Unterlagen um den Betrug nachzuweisen?

Miet-Betrug bleibt ungesühnt
von jatpoe | #5-2

Hätte man dort mit einem Urteil im Sinne des Vermieters rechnen können ? Dann wurde der Vermieter möglicherweise einfach nur schlecht bzw. schlicht falsch beraten ?
jat

Miet-Betrug bleibt ungesühnt
von Porck | #5-3

Hallo, cwkl,
Ihren Kommentar "falsche Anklageform" kann ich nicht so stehen lassen:
1. Natürlich weiß ich, dass private Forderungen vor einem Zivilgericht eingeklagt werden müssen. Das ist auch mit Titel erfolgt, allerdings nur über 2 Monatsmieten. Die weiteren 8 Monate und die erheblichen Reparaturkosten konnten nur während der 6-monatigen Verjährungsfrist bei Forderungen aus Mietverhältnisses eingeklagt werden. Das war wegen des Abtauchens des Nomaden und der ausgebliebene Reaktion des Strafgerichtes nicht möglich.
2. Strafrechtlich ist natürlich nur der Betrug und die Verhinderung des Pfandrechtes relevant und angezeigt worden.
3.Durch den gesamten Mietausfall sind dem Fiskus 1.600,00 Euro Einkommensteuer
entgangen. Liegt das nicht im Interesse der Allgemeinheit?
4. Damit war mein handeln nicht emotional. Es sollte dazu beitragen, dass dem jährlichen Volkswirtschaftlichen Verlust von über 200 Millionen Euro zuzüglich Steuern durch harte Sanktionen ein wenig Einhalt geboten wird.

Ernst Porck

Miet-Betrug bleibt ungesühnt
von cwkl | #5-4

@ vollkojote

Betrug läge vor, wenn einzig die wohl wissentlich falsche Aussage im Selbstauskunftsschreiben zur Aufnahme des Mietverhältnisses geführt haben. Dies ist in der Regel nicht nachweisbar. Die Formulierung, wie sie hier abgedruckt ist, nämlich dass kein Klagen etc "vorliegen", ist auch weit auslegbar. Dass der säumige Mieter dem Gerichtsvollzieher bekannt sei, erläutert noch nicht ein "vorliegen" von Klagen etc. Das nur am Rande, muss nicht weiter vertieft werden.


Herr Pork,
Ihr genaues Vorgehen, wann zu welchem Gericht, wird im Artikel nicht erläutert. Sicherlich werden Sie selbt über Informationen verfügen, welche rechtlichen Mittel Sie haben, sobald erste vertraglich festgelegte Bedingungen (Miete/Kaution) nicht eingehalten wurden.

"[... ]Durch den gesamten Mietausfall sind dem Fiskus 1.600,00 Euro Einkommensteuer entgangen. Liegt das nicht im Interesse der Allgemeinheit?[...]"
Gerechtigkeit ist oftmals nur eine philosophische Entität oder, anders ausgedrückt, manchmal nur von akademischem Interesse. Die Aufwendungen für die Gerichtsbarkeit (Arbeitszeit, Personal, Unkosten für andere Fälle die sich verzögern, ...), die ebenfalls von der Allgemeinheit getragen werden, rechnen sich nicht mit Ihren angegebenen 1,6 kEUR. Leider.

Ein Register zum verpetzen findet sich hier: http://mietnomaden.reeu.org/

06.01.2012
09:41
Miet-Betrug bleibt ungesühnt
von lupo | #4

Recht haben und Recht bekommen sind zwei grundverschiedene Dinge in diesem unserem Lande.
10.000,00 € Mietschulden beim Vermieter = kein öffentliches Interesse
100,00 € Steuerschulden beim Finanzamt = großes öffentliches Interesse
Ach ja, Justizia soll ja angeblich blind sein!?!

06.01.2012
06:39
Miet-Betrug bleibt ungesühnt
von jatpoe | #3

Das kann man kaum glauben.Aus meiner Sicht muss sich daran dringend etwas ändern. Bedenkt man mal,das ein Arbeitnehmer seinen Job wenn einem Unternehmen durch Ihn ein weitaus geringerer Schaden entstanden ist. Beispiele dazu gibt es genug, wie z.B der Fall wo eine Mitarbeiterin einer Küche ein Frikadelle ist und daraufhin gekündigt wird oder einer Kassiererin am Abend 10,- EUR in der Kasse fehlen. Hier richtet ein Mieter 10000,- EUR Schaden an und es passiert im nichts. Im Grunde wird sein negatives verhalten sogar noch belohnt, da er seinen Müll nicht mal entsorgen muss.

05.01.2012
18:51
Miet-Betrug bleibt ungesühnt
von vollkojote | #2

Wenn der Vermieter nicht lange fackelt und den Nomaden selber rauswirft, dann liegt auf der anderen Seite aber garantiert öffentliches Interesse vor und der Vermieter wird bestraft. Man darf sich nämlich gegenüber Mietnomaden nicht selber helfen, sondern muss warten, bis das Gericht bescheinigt, dass dem Nomaden gar nichts vorzuwerfen ist. Da fragt man sich: Wo leben wir eigentlich?

05.01.2012
17:20
Miet-Betrug bleibt ungesühnt
von Homer_Simpson | #1

Ein Freibrief für Mietnomaden... Klasse!

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