Messerstecher bekam Bewährungsstrafe
04.03.2010 | 17:41 Uhr 2010-03-04T17:41:00+0100Bochum. Nach einem Messerstich in den Bauch seiner damaligen Freundin ist ein 34-jähriger Mann am Donnerstag vom Bochumer Schöffengericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Ein 34-jähriger Mann, der seiner damaligen Freundin (43) aus Wut und Enttäuschung ein Klappmesser in den Bauch gestoßen hatte, muss nicht mehr ins Gefängnis. Nach gut zweimonatiger U-Haft setzte das Schöffengericht gestern seine Strafe - zwei Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung - zur Bewährung aus. Er muss aber 250 Sozialstunden abarbeiten.
Es passierte am Abend des 30. Dezember 2009 in der Innenstadt, in der Wohnung der Frau. Die Mutter eines Kindes war erst seit wenigen Monaten mit dem ehemaligen Studenten und Gelegenheitsarbeiter liiert. „Ich habe ihn gemocht, ich habe ihn geliebt”, sagte sie im Zeugenstand. „Die Beziehung war sehr unkompliziert und harmonisch.” Er sagte, dass er die Frau im Februar sogar habe heiraten wollen. „Wir wollten ins Ausland gehen.” Es kam alles ganz anders.
"Wir standen wie zwei Häufchen Elend da"
Als dem damals arbeitslosen Mann die Wohnung gekündigt wurde, begann es in der Beziehung zu kriseln. Er wollte bei ihr einziehen. Sie aber „wollte das einfach nicht”, wie sie sagte. Der Mann spürte, dass sie sich, wie er vor Gericht meinte, immer weiter von ihm distanzierte. Bei einer weiteren Aussprache am Tatabend eskalierte die Situation. Man stand in der Diele. Erneut sagte die Frau, dass sie weiter ohne ihn wohnen wolle, aber trotzdem alles gut für ihn werde. „Wir standen wie zwei Häufchen Elend da. Er sah unglücklich aus, und ich war nicht glücklicher.” Plötzlich, als er eigentlich die Wohnung verlassen wollte, griff er in seine Jackentasche. Dort war das Messer. Die zehn Zentimeter lange Klinge stieß er ihr unter den rechten Rippenbogen in den Bauch. Die Frau stürzte zu Boden. „Ich habe lange geschrien und gestrampelt. Es sah aus, als wolle er mich nochmal angreifen.” Ihre Gegenwehr konnte das verhindern.
Ein aufgeschreckter Nachbar brachte sie ins Krankenhaus. Dort lag sie fünf Tage. Der Stich war drei Zentimeter breit. Lebensgefahr herrschte nicht. Muskeln und Fettgewebe waren verletzt. Psychisch leidet das Opfer aber bis heute unter der Bluttat.
"Ich wollte es Dir nicht antun"
Der Angeklagte, bisher völlig unbescholten, entschuldigte sich im Gericht: „Es tut mir aufrichtig leid. Ich wollte es Dir nicht antun. Ich war in dem Augenblick außer mir.” Später wurde er aber grober: „Ich habe mich verarscht gefühlt.”
Das Gericht sprach von einem „einmaligen Vorkommnis”. Daher die Bewährung. Auch die Staatsanwältin hatte dies beantragt.

14:05
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
10:18
Irgendwie ist doch jede Tat für sich gesehen ein einmaliges Vorkommnis?!
Ich ahne Schlimmes ..
09:39
@#7 theRebel
Doch, sie lernen, dass die Gefängnisse maßlos überfüllt sind und sie keinen mehr hereinlassen dürfen.
09:11
Die Frau hatte doch noch Glück, durch den Richter nicht noch eine Teilschuld zuerkannt zu bekommen (Provokation des armen Menschen!). Einfach nur noch armselig, diese Justiz in Deutschland. Lernen die den gar nichts mehr in ihrer Ausbildung?
08:36
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
07:59
Wieder einmal war ein Richter nicht in der Lage, ein gerechtes Urteil zu fällen. Man muss sich wirklich nicht mehr wundern, dass immer mehr durchgeknallten Gestalten rumlaufen. Wenn die Urteile so milde ausfallen frage ich mich, warum gibt es überhaupt noch eine Gerichtsverhandlung?
07:24
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
01:58
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
00:22
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
17:41
10 Sozialstunden hättens doch auch getan. War doch bloß eine Messerattacke auf eine wehlose Frau...