Nachtforum widmete sich Patientenwohl und Ethik
04.12.2010 | 00:00 Uhr 2010-12-04T00:00:00+0100
Bochum.Ein „sperriges Thema“ stand im Mittelpunkt des letzten Nachtforums in diesem Jahr: Patientenwohl und Ethik in der Medizin. Besonders viele Fragen gab es zum Vortrag „Entscheidungen am Lebensende“ .
Priorität Patientenwohl – Gilt der Eid des Hippokrates noch heute?: „Ich weiß, es ist ein sperriges Thema“, räumte Professor Dr. Richard Viebahn, der Direktor der chirurgischen Klinik am Knappschaftskrankenhaus, beim 20. WAZ-Nachtforum ein. Auch das Winterwetter trug seinen Teil dazu bei, dass die Cafeteria am Donnerstagabend nicht voll besetzt war. „Trotzdem wird es ein spannender Abend und es wird auch einige direkte Ratschläge geben“, versprach Viebahn.
„Erst einmal etwas Tröstliches“, begann Professor Dr. Michael Zenz, „wir werden immer älter“. 50 Pozent der heute geborenen Mädchen werden wahrscheinlich 100 Jahre alt, die Jungen 95.
Der damit zusammenhängende demographische Wandel verleite zu Missverständnissen, erklärte er. „Wir müssen dem nicht entgegensteuern, sondern sehen, wie wir damit umgehen“, bezog er Stellung. Man müsse verstärkt über die Behandlung und Betreuung älterer Menschen nachdenken. Dazu gehören auch Regelungen zur Sterbehilfe und Patientenverfügungen.
„Ein Problem der modernen Medizin ist die zunehmende Angst vor dem Sterben und die heute unglaublichen Mittel zur Symptomlinderung“, meinte Zenz. Das führe unter anderem dazu, dass in vielen Ländern medizinische Entscheidungen oft ohne Diskussionen mit dem Patienten getroffen würden. Das widerspricht natürlich dem hippokratischen Eid. „Ein Mittel zu mehr Aufklärung und Kommunikation ist die Patientenverfügung“, erklärte Zenz. Ärzte seien dadurch gezwungen, sich mit den Wünschen der Patienten zu beschäftigen. Auch eine mögliche Betreuung sollte in der Verfügung geregelt sein. „Wir versuchen den Patientenwillen natürlich im Klinikalltag zu etablieren“, beantwortete Zenz eine Frage, „jeder, von 18 bis 80, sollte eine solche Verfügung erstellen“. Auch sei es wichtig, sie regelmäßig zu aktualisieren.
Eine andere Möglichkeit sei die Einberufung eines Ethikkonsils. Ärzte, Pfleger und auch Geistliche können so bei Einzelschicksalen beraten. Zenz: „Wir sind auf dem Weg, von einer heilenden zu einer pflegenden, Symptom-lindernden Medizin.
„Wenn wir ehrlich sind, wissen die wenigsten von uns, was der Eid des Hippokrates eigentlich bedeutet“, leitete Moderator und Leiter der WAZ-Redaktion Bochum Werner Conrad ein. Dem half direkt zu Beginn Dr. Stefan Schulz vom Institut für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin an der Ruhr-Uni ab. „In aktuellen Diskussionen wird der Begriff ‘hippokratischer Eid’ immer wieder verwendet“, dozierte Schulz. Dabei sei noch nicht einmal klar, ob Hippokrates den Text überhaupt geschrieben habe. Zum ersten Mal erwähnt wird der Eid in einer Schrift des Römers Scribonius Largus im ersten Jahrhundert nach Christus, rund 400 Jahre nach dem Tod Hippokrates’. Trotzdem sind der griechische Arzt und der hippokratische Eid ein Symbol humaner Ethik.
Seine Schrift ist allerding umstritten, „und bedarf einiger Moderinisierung“, erklärte Schulz. Handelt es sich wirklich um ein Euthanasie-Verbot oder um eine Distanzierung von der Hilfe zum Selbstmord? War Hippokrates gegen Abtreibung oder nur gegen die Methoden? „Man muss den Eid aus seiner Zeit heraus sehen und kritisch prüfen“, schloss Schulz. Trotzdem, einige Inhalte sind auch heute allgemein anerkannt, wie Schweigepflicht und Patientenwohl.
Kern des Eides ist für ihn trotzdem das Patientenwohl
Genau mit diesen Werten beschäftigte sich dann auch Viebahn in seinem Vortrag „Priorität Patientenwohl: Hippokrates 2010“ und schlug somit die Brücke von der Antike in die Moderne. „Was früher die Götter im Olymp und später die Kirche war, sind heute die zahlreichen Zertifizierungseinrichtungen, wie die Ärztekammer“, scherzte er. Allein an elf Tagen in diesen Jahr musste die Uniklinik ihre Bücher für Zertifizierungen öffnen. Dazu gebe es heute viele Faktoren, die das Patient-Arzt-Verhältnis beeinflussten. Genannt wurden wirtschaftliche Interessen der Krankenkassen und Arbeitgeber und persönliche, wie die Verwandter und Angehöriger. „Ein Beispiel: die Positronen-Emissions-Tomographie zu Diagnose von Krebsgeschwüren wird in vielen Fällen nicht von den Kassen bezahlt“, gab Viebahn an.
Der Kern des Eides ist für ihn trotzdem das Patientenwohl, das Beste für ihn zu tun und ihm nicht zu schaden“, präzisierte Viebahn. Aber auch da gibt es Einschränkungen, beispielsweise bei der Transplantationschirurgie. „Da wird einem Dritten ja geschadet, wenn er eine Niere spendet“, meinte er, „trotzdem sei es natürlich vertretbar“. Die Schweigepflicht ist heute da durchbrochen, wo der Arzt der Krankenversicherung Auskunft geben muss.
Besonders viele Fragen gab es zum letzten Vortrag „Entscheidungen am Lebensende“ von Prof. Michael Zens, dem ehemaligen Direktor der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie am Knappschaftskrankenhaus. Er beleuchtete die Themen Sterbehilfe, Patientenverfügung und Ethikkonsil.
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