Kleinkind verbrüht - drei Jahre Haft für die Mutter
23.02.2012 | 17:14 Uhr 2012-02-23T17:14:00+0100
Bochum. Eine Mutter (25) und ihr Freund (31) sind zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die Frau hatte das Kind mit Heißwasser abgespritzt und schwer verletzt. Danach holten beide keinen Arzt und ließen den Jungen leiden.
Die Leiden des damals anderthalb Jahre alten Jungen waren höllisch. Seine Mutter (25) hatte ihn mit über 50 Grad heißem Wasser an den Füßen abgespritzt und ihm damit Verbrühungen zweiten und dritten Grades beigebracht. Nachher holte sie zehn Tage lang keinen Arzt, so dass am Ende Lebensgefahr drohte. Das Amtsgericht bestrafte die Auszubildende am Donnerstag mit drei Jahren Haft. Ihr Lebensgefährte (31, vorbestraft) bekam drei Jahre und drei Monate Haft. Der Elektriker wohnt bei der Frau und soll dort despotisch das Sagen gehabt haben.
Das Gericht war nach mehrtägiger Verhandlung überzeugt, dass die Mutter ihr Kleinkind im Januar 2010 qualvoll bestraft hatte, weil es ohne sich vorher zu melden in die Windeln gemacht hatte. Sie wollte ihm „eine Lektion erteilen, die er so schnell nicht vergessen sollte“. Sie duschte seine Füße in der Badewanne mit Heißwasser ab. Der Kleine hatte keine Chance, zu entkommen. Die Aktion sollte laut Urteil die Einsicht wecken, dass er sich künftig rechtzeitig melden solle, wenn er müsse. Er sollte „Sauberkeit“ lernen.
Die Angeklagten dokterten mit Hausmitteln herum
Die Angeklagte sagte, sie habe das Kind aus Versehen so heiß abgeduscht. Doch das glaubte ihr das Gericht nicht.
Bei der Bestrafung besonders ins Gewicht fiel das Verhalten beider Angeklagten nach der brutalen Strafaktion. Sie unterließen es trotz des sich stetig immer weiter verschlimmernden Wundbildes, einen Arzt aufzusuchen. Sie dokterten mit Hausmittelchen herum und verabreichten Schmerzzäpfchen. Außerdem schnallten sie den an sich lebhaften Jungen in einen Autositz, damit er nicht herumläuft. Unterdessen wurden die Verletzungen aber immer dramatischer: Die Oberhaut hatte sich flächenhaft abgelöst, das Gewebe war teilweise abgestorben. Ein Gerichtsmediziner sagte ihm Prozess, dass sich „schmierige, eitrige und blutig durchsetzte Beläge“ gebildet hätten. Am Ende drohte die Amputation eines Zehs und eine Superinfektion - eine lebensbedrohliche Lage.
„Gefühllos die Leiden des Kindes missachtet“
Laut Urteil hatten die Angeklagten nur deshalb keinen Arzt gerufen, weil sie „unangenehme Nachfragen“ fürchteten. Es drohte die Wegnahme des Kindes. Erst als sich nach zehn Tagen eine Familienpflegerin anmeldete, fiel die Tortur auf. Die Richterin sagte, die Angeklagten hätten „gefühllos die Leiden des Kindes missachtet“.
Die Wunden sind - nach einer Hauttransplantation - wieder geheilt. Die psychischen Wunden aber bleiben, wie es hieß. Der heute dreijährige Junge - und sein etwas ältere Bruder - leben heute in Pflegefamilien.

01:35
Was gjbt es nur für kranke, kaputte Menschen... Fast ist es schon als Glück zu bezeichnen, dass die Kinder nun in vielleicht engagierten Pflegefamilien ein normales Leben führen können, anstatt unter wahrscheinlich prekären Bedingungen mit hochgradig gestörten Eltern aufzuwachsen.
22:57
Mehrjährige Haftstrafe? Nicht alles, was mehr als eins oder zwei ist, ist mehrjährig. Ihr habt doch dieses Boulevard-Milieu nicht nötig: also zeigt es auch!
18:13
Urteile IM NAMEN DES VOLKES sind nicht mehr nachvollziehbar.
Eine Mutter malträtierte das eigene Kind, welches psychische Schäden davontragen wird, und bekommt n u r drei Jahre Haft ???