Kindesmissbrauch: Kaufmann verurteilt
07.10.2008 | 19:28 Uhr 2008-10-07T19:28:20+0200Zwei Jahre und zehn Monate Haft. 31-Jähriger hatte massenhaft Nacktaufnahmen von einem Mädchen (4) gemacht
Ein 31-jähriger Kaufmann aus Bochum ist gestern wegen zweifachen sexuellen Kindesmissbrauchs vom Landgericht zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.
Der wegen schweren Kindesmissbrauchs im Jahr 2001 bereits vorbestrafte Mann hatte laut Urteil im März 2007 von einem damals vierjährigen Mädchen massenhaft Nacktaufnahmen gemacht: 120 Fotos in zwei Stunden. Das Opfer musste sich dabei in aufreizenden Posen darstellen, wobei es von dem Mann auch sexuell massiv angefasst wurde. Richter Johannes Kirfel sprach von "erschreckenden, abstoßenden Bildern". "Jeder kann froh sein, sich diese Bilder nicht anschauen zu müssen."
Das heute sechsjährige Kind ist die Tochter einer alleinerziehenden Mutter, die der Täter 2004 in einem Bochumer Park kennengelernt hatte. Er baute, ohne sexuelle Kontakte, eine freundschaftliche Beziehung zu ihr auf und half ihr bei der Erledigung mühsamer Alltagsarbeiten wie etwa bei einer Renovierung. Die Frau hatte Vertrauen und ihre kleine Tochter auch. Doch dieses Vertrauen nutzte der Mann eiskalt aus. Staatsanwalt Paul Jansen: "Es ging ihm ganz allein darum, Nähe zu dem Mädchen zu bekommen." Als die Mutter dann im März 2007 einmal kurz außer Haus war, forderte der Täter das Mädchen auf, sich auszuziehen - und fotografierte es. Der Richter sagte, er habe "mit nüchternem Kalkül die Abwesenheit der Mutter ausgenutzt".
Drei Monate nach diesen Aufnahmen (Mai 2007) hatte der 31-Jährige erneut solche Fotografien von dem entkleideten Mädchen gemacht - und es laut Urteil dabei auch wieder sexuell angefasst.
Zwischen diesen zwei Verbrechen hatte bereits die Polizei auf seinem PC massenhaft kinderpornografische Fotos entdeckt, darunter auch Bilder von jenem Mädchen. Deshalb droht ihm in einigen Wochen auch noch eine Erhöhung des gestern verhängten Strafmaßes. Weil er insgesamt nur teilweise geständig ist, muss das Gericht in diesem Punkt noch weitere Aufklärung betreiben.
Der Angeklagte sitzt jetzt seit fünf Monaten in U-Haft. Er sagte, er schäme sich für seine Taten und bereue sie. Ein Psychiater bescheinigte ihm zwar eine pädophile Strömung. Sie sei aber nicht so mächtig, dass er nicht hätte frei entscheiden können, was er tue. Deshalb war der Angeklagte voll schuldfähig.

19:57
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17:25
Endlich mal ein gutes Urteil, und eine gute Berichterstattung über den Prozessverlauf.
Danke!