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Kein Kindergeld für Behinderte in Bochum

15.03.2011 | 17:51 Uhr
Kein Kindergeld für Behinderte in Bochum
Sybille Jaehnig, Petra Witt mit Maximilian und Wolfgang Wirtz aus Bochum protestieren gegen die Einstellung von Kindergeld für behinderte Kinder.

Bochum.  „Wem es richtig schlecht geht, wird noch zusätzlich bestraft“: Bochumer Eltern sind empört. Sie müssen auf das Kindergeld für ihre schwerbehinderten Söhne und Töchter verzichten - zu Gunsten der Stadtkasse.

Maximilian (25) ist spastisch behindert, arbeitet in der Werkstatt Constantin und lebt daheim. Seine Mutter Petra Witt (50) bezog neben der Grundsicherung für ihren Sohn (505 Euro) immer auch Kindergeld. Seit November 2010 muss sie ohne die monatlich 184 Euro von der Familienkasse über die Runden kommen. Wie auch Wolfgang Wirtz (60), dessen Sohn Stefan (30) unter dem Down-Syndrom leidet. Wie auch Sybille Jaehnig, deren Tochter Sabrina (22) geistig behindert ist.

Wie bei weiteren Familien in Bochum hat das Sozialamt bei den Witts, Wirtz’ und Jaehnigs einen „Abzweigungsantrag“ an die Familienkasse gestellt. Das ist seit 2008 möglich. Als Grundlage wird eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster (AZ 8K 2812/09) angeführt. Berührt sind Eltern behinderter Kinder, die volljährig sind und Grundsicherung beziehen. Können die Eltern keine zusätzlichen Kosten geltend machen, unterstellt das Sozialamt, dass mit Zahlung der ,Stütze’ sämtliche Ausgaben für den Lebensunterhalt des Behinderten gedeckt sind – und beansprucht das Kindergeld für sich. Die Familienkasse zweigt die Zahlung auf Antrag an die Stadtkasse ab.

Kindergeld
Verfahren ausgesetzt

In Dortmund sind 130 Klagen gegen die Streichung des Kindergeldes für Behinderte anhängig. Ein erstes Urteil soll am 25. März vor dem Sozialgericht ergehen. „Von dem Richterspruch erwarten wir uns eine verbindliche rechtliche Klärung. Deshalb werden bis dahin alle laufenden Verfahren ausgesetzt“, erklärte die Leiterin des Bochumer Sozialamtes, Dr. Heide Ott, am Dienstag auf WAZ-Anfrage. In Bochum gebe es aktuell fünf „strittige Fälle“. Eine Klage sei bislang noch nicht eingegangen.

Anträge häufen sich

„Die Anträge der Sozialämter häufen sich“, heißt es auf der Internetplattform „Intakt“ für Eltern von Kindern mit Behinderungen. Die Familienkasse unter dem Dach der Agentur für Arbeit kann auf WAZ-Anfrage keine Zahlen nennen. Sprecherin Anja Greiter: „Die Initiative geht stets vom Sozialamt aus. Wir prüfen den Antrag. Er muss schlüssig und nachvollziehbar sein. Es kommt durchaus vor, dass ein Antrag abgelehnt wird oder das Kindergeld zwischen Stadt und Eltern geteilt wird.“

„Dass die Stadt mit ihrem maroden Haushalt ausgerechnet bei uns sparen will, empfinden wir als unsozial, unsolidarisch und ungerecht“, tut Petra Witt, Wolfgang Wirtz und Sybille Jaehnig der Verzicht auf jährlich 2208 Euro „richtig weh“. Zwar sei es möglich, dass die erwachsenen Kinder direkt das Kindergeld erhalten. „Das würde aber als Einkommen gewertet und wie der 100-Euro-Monatslohn, den die Behindertenwerkstatt zahlt, auf die Grundsicherung angerechnet. Ein Nullsummenspiel“, erklärt Wirtz.

Vorsicht geboten

Vorsicht sei auch beim Angebot der Behörden geboten, das Kindergeld gegen einen exakten Nachweis der Aufwendungen zumindest teilweise fortzuzahlen. „Auch manche dieser Ausgaben können die Grundsicherung reduzieren“, warnt Petra Witt, die die Zahl der betroffenen Familien in Bochum auf 600 schätzt. Das Sozialamt spricht von lediglich 100 Fällen.

Am 21. März, vier Tage vor einem ersten Urteil in Dortmund , treffen sich Vertreter der Revier-Sozialämter, um über ihr weiteres Vorgehen beim Kindergeld für Behinderte zu beraten.

Jürgen Stahl

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Kommentare
18.03.2011
18:11
Kein Kindergeld für Behinderte in Bochum
von odinsammy | #7

Wir haben es leider noch nicht begriffen. Weihnachten ist vorbei.Es brauchen keine billigen Solitaritätsbezeugungen mehr abgegeben werden. Billig deshalb weil es ja wirklich nichts kostet ein paar scheinheilige Bekundungen von sich zu geben.

Jetzt geht es ums Geld und hier hört die Solitarität auf.
Wer anders als die Behinderten soll denn die Haushalte sanieren?
Etwa die Banken?
Lächerlich !

17.03.2011
09:04
Kein Kindergeld für Behinderte in Bochum
von aktenlurch | #6

Nicht erwähnt wurde, dass mit Einführung der diskriminierenden, verfassungswidrigen Regelbedarfsstufe 3 den Eltern erwachsener, behinderter Kinder, die im Haushalt der Eltern betreut werden, auch noch 20% der Grundsicherung gekürzt werden! Auch dies macht noch einmal 68-73 Euro monatlich weniger aus!
Sollen wir betroffenen Eltern demnächst unsere Kinder,die für ihre schweren Behinderungen nichts können, die wir auch lieber gesund sehen würden, zum Nulltarif betreuen? Wer möchte mit uns tauschen? Zu all den Sorgen, die man zeitlebens um ein solches Kind hat, zu all den Mühen, die man sich täglich rund um die Uhr macht, sollen jetzt auch noch finanzielle Sorgen kommen? Hat schon einmal jemand laut geäußert, wie teuer es wäre, diese Kinder auf Kosten der Allgemeinheit in Heime zu geben? Tausende Euros- monatlich! Haben diese Kinder kein Anrecht auf ein menschenwürdiges Dasein`? Haben wir Eltern nicht ein Anrecht auf Würdigung unserer Betreuungsleistung bis an unser Lebensende? Ich schäme mich für diesen Staat!

17.03.2011
08:11
Kein Kindergeld für Behinderte in Bochum
von tzoing | #5

Die Sozialbehörden berufen sich bei den Anträgen auf die Abzweigung des Kindergeldes auf zwei Urteile des Bundesfinanzhofes, die in vielen Fällen zweckentfremdet wurden, denn im Urteil des BSG B 9b SO 5/06 Abs. 32 wird erklärt, dass Abzweigungen bei Eltern, die ihr Kind zu Hause betreuen, mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren wären: Die vom Senat gefundene Lösung berücksichtigt auch Gleichbehandlungsgesichtspunkte (vgl Art 3 Abs 1 GG). Es wäre insbesondere mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz schwerlich zu vereinbaren, wenn die Eltern, die ihr schwerstbehindertes Kind zu Haus betreuen und nicht im Rahmen der Eingliederungshilfe (§§ SGB XII) eine stationäre Betreuung in Anspruch nehmen, eine Anrechnung des ihnen gezahlten Kindergeldes bei den dem Kind gewährten Grundsicherungsleistungen hinnehmen müssten.“

Um eine Abzweigung des Kindergeldes zu vermeiden, sind wir zu einer äußerst aufwändigen Nachweispflicht mit dem Sammeln von Belegen gezwungen. Als Mutter eines 27-jährigen schwerstbehinderten Kindes empfinde ich es äußerst verletzend, wenn ich in die Beweispflicht genommen werden soll, um nachzuweisen, dass ich meiner Unterhaltspflicht nachkomme und mich nicht an der Behinderung meines Kindes bereichere. 

Auch die Formulierung des Sozialhilfeträgers, dass fiktive Betreuungskosten nicht geltend gemacht werden können, nehme ich als sehr abwertend wahr, denn was sind fiktive Betreuungskosten?
Unsere 27-jähriges Kind ist Tag und Nacht auf vollständige Hilfe und Betreuung angewiesen. Ist es „fiktiv“, wenn wir Eltern seit über 27 Jahren unser behindertes Kind betreuen und pflegen – rund um die Uhr, jeden Tag, jede Nacht, Jahr für Jahr? 
Ich überlege mir dann oft, was meine Aufgaben als Mutter eines 27-jährigen schwerstbehinderten Kindes sind? Eine lückenlose Dokumentation über die kargen Finanzen im ohnehin kargen Privatleben meines Kindes zu führen? Soll ich dokumentieren, dass es im Sommer gerne Eis isst (Quittung bitte nicht vergessen), und dass es ein Mal in der Woche gerne Fastfood (Quittung bitte nicht vergessen) essen mag? Soll ich dokumentieren, dass wir auf einem Fest Kaffee und Kuchen (Quittung bitte nicht vergessen) gegessen haben - aber es war eine Portion geteilt durch zwei? Dass wir am Wochenende einfach nur mit dem Auto spazieren gefahren sind, weil uns danach war? 

Gibt es denn wirklich keine Möglichkeiten, die Eltern von behinderten Kindern mit weniger Bürokratie zu belasten und statt dessen zu unterstützen?

16.03.2011
17:23
Kein Kindergeld für Behinderte in Bochum
von B.Schmitz | #4

Das Gesetz gilt nun einmal für alle. Wenn ein Behinderter in einer Werkstatt arbeitet, erhält er auch für seine Arbeit Geld.

16.03.2011
16:36
Kein Kindergeld für Behinderte in Bochum
von hajobabo | #3

Die Stadt Bochum handelt hier nur nach dem Gesetz und diese gelten für alle.Wer berechtigte Ansprüche hat wird auch sein Geld bekommen.

16.03.2011
16:29
Kein Kindergeld für Behinderte in Bochum
von Banenrepublik | #2

Typisch Bochum, typisch für den Rot-Grünen Abfall in dieser Stadt. Wann merken die Bochumer endlich das diese Asoziale Scholz und ihr Schweinestall ausgemistet gehört. Jagd diesen sozialen Müll aus der Stadt. die Szadzwerke als städtischer Betrieb hat 7,5 Millioen über um sie den Millionären des VFL in den ***** zu stecken un die Stadt streicht Behinderten das Geld, das ist ein Vrebechen gegen die Menschichkeit und gehört vor den Menschenrechtsgerichtshof. Ottilie Scholz ist der beste Beweis dafür das ROT-Grün nicht mit sozialer Politik zu tun haben sondern zu tiefst ******* sind. Grün und Rot des Deutschen Tod, wer hat uns verraten, SOZIALDEMOKRATEN

1 Antwort
*******
von kugelblitz123 | #2-1

du hast recht ... die ganze regierung muß außgewechselt werden ... die stopfen sich die taschen voll und wir müssen arbeiten bis zum umfallen und werden beschissen von vorne bis hinten ... und die sauerrei was ist das die behinderten kinder auch mit hinhalten müssen

16.03.2011
14:51
Kein Kindergeld für Behinderte in Bochum
von abcsagt | #1

Jaaaa - Tante Otti zeigt allen wo der Hammer hängt

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