Jugendvertreterin von Opel Bochum scheitert im Kampf um Festanstellung vor Gericht
14.01.2011 | 16:53 Uhr 2011-01-14T16:53:00+0100
Bochum.Eine Jugendverteterin (24) von Opel Bochum muss weiter um ihre Arbeitsstelle bangen. Seit 2007 kämpft sie vor den Arbeitsgerichten darum, fest übernommen zu werden. Doch vor dem Landesarbeitsgericht Hamm war sie am Freitag erneut erfolglos.
Der Prozessmarathon um die Übernahme der Opel-Jugendvertreterin Sara Willner (geb. Beisenkamp) geht noch weiter. Die 24-Jährige ist am Freitag vor dem Landesarbeitsgericht Hamm gescheitert. Seit 2007 kämpft sie vor den Arbeitsgerichten um eine feste Anstellung. Sie war damals nach ihrer Ausbildung als Mechatronikerin bei Opel Bochum nicht übernommen worden. Dabei habe ihr als Jugendvertreterin, wie sie argumentiert, laut Betriebsverfassungsgesetz ein Sonderrecht dafür zugestanden. Andere Lehrlinge waren damals ebenfalls nicht übernommen worden.
Sara Willner arbeitet trotz der Nicht-Übernahme bis heute bei Opel. Denn es liegt bisher keine rechtskräftige Entscheidung über die Anstellung vor. Die 24-Jährige arbeitete in der Produktion und zuletzt im Lager, wie ihr Rechtsanwalt Michael Dornieden sagte. Er wird jetzt in eine sechste Gerichtsrunde ziehen, wie er am Freitag auf WAZ-Anfrage erklärte: „Ich habe so viele rechtliche Argumente, dass mindestens eines am Bundesarbeitsgericht ziehen müsste.“ Dort war Sara Willner schon einmal. Das BAG hatte den Fall dann ans LAG zurückverwiesen.
12.000 Euro als Abfindung angeboten
Opel hatte der Jugendvertreterin 12 000 Euro als Abfindung angeboten. Das lehnte Sarah Willner aber ab. Opel-Betriebsrätin Annegret Gärtner-Leymann zitierte sie so: „Hier geht es um die grundsätzliche Frage: Kann ein Unternehmen wie Opel Jugendvertreter rauschmeißen, während gleichzeitig massenhaft Leiharbeiter im Unternehmen beschäftigt sind, oder nicht?“ Die Betriebsrätin selbst beklagte: „Während die Unternehmerverbände über Facharbeitermangel jammern, setzt Opel gut ausgebildete Auszubildende und Jugendvertreter auf die Straße.“
Der Rechtsstreit dauert schon über vier Jahre. Und er wird noch weitergehen.

22:59
Kann nur #18, #20 und #21 Recht geben und #30 verstehen.
Ausbildungsvertrag wurde beiderseitig erfüllt. Sara könnte genauso gut mittlerweile das Unternehmen wechseln, da Vertrauensverhältnis gestört. Stellt sich die Frage, warum sie bei Opel bleibt?! Einfach um die Geschäftsführung zu ärgern?
@41: Die Aussage ist nicht richtig, dass ein AG immer nur sparen will und die Personalkosten senkt. Es ist gemeinhin bekannt, dass die Autohersteller auf Masse produzieren und besonders bei Opel stehen die Autos einfach nur auf dem Parkplatz herum. Die Kapazitäten wurden einfach über Jahre hinweg zu hoch eingeplant und wenn die nicht jetzt mit Kapazitätenabbau anfangen, dann wird es in 5-10 Jahren so kommen, dass Bochum geschlossen wird (im Worst-Case). Derzeit haben die Autobauer in Deutschland einen Absatzmarkt gefunden: China. Aber wie lange?
21:49
Auch ich bin JAV-Mitglied in und nach der Ausbildung gewesen und auch mir wurde die unbefristete Übernahme erst nach Monaten zugesprochen. Zwar ging es bei mir nicht bis vor das Gerich, sondern nur ein ewiger Schriftwechsel zwischen mir, der IGM und meinem Arbeitgebert, doch Stress und nochmal Strass hatte ich auch. Nun bin ich im Betriebsrat und muss wieder ansehen, wie mein Chef den jetztigen JAV-Mitgliedern die unbefristete Übernahme erschweren will.
Ich kann mich noch daran erinnern, dass mir ein persönlich bekannter JAVi von Opel noch nicht vor so langer Zeit auch vor dem Gericht stand und die Übernahme durchbekommen hat.
Arbeitgeber wollen sparen. Das einfachste Prinzip Kosten zu sparen ist nun mal halt, die Personalkosten zu senken. Doch überlegt mal. Die ältere Generation bleibt nicht für immer, und die jüngere Generationen müssen und können von den alteingesessenen so viel an Erfahrungen lernen. Man sollte zusammen an einem Strang ziehen.
Ganz nach dem Motto: Die Zukunft gehört uns!
16:57
@nie88: §78a sagt folgendes aus:
(2) Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.
Das hat mit der Gewerkschaftsfunktion erstmal nichts zu tun, sondern mit dem Amt Jugendvertreter. Anfang der 70er Jahre hatten sich die Lehrlingsbewegung dieses Schutzrecht erkämpft, nach dem in den Jahren zuvor reihenweise aktive Lehrlinge politisch gemaßregelt, sprich entlassen wurden. Sollen diese Zustände wieder eingeführt werden?
@barchettaverde:
Ungerecht sind allein die GM-Abbaupläne um noch mehr Milliarden auf unsere Kosten zu scheffeln. Da geht es nicht um das Alter, sondern darum dagegen aktiv zu werden. Die Grenze verläuft nicht zwischen Jungen und Alten, sondern zwischen Belegschaften und Kapitalisten. Und dafür setzen sich Kolleginnen wie Sara, Gewerkschaften und Vertrauensleute ein.
15:07
@ #37 von nie88
Watt bist Du den fürn Paias ?
Wenn z.b. ein Gesetzt besagt das allen 1000 Euro zusteht, dann mus das niemand einklagen, und wenn es um den Kuchen geht sollten Krümmel sich da Raushalten.
Wie der Paul Fröhlich das beschreibt, so kann ich mir das gut vorstellen, und das Opel auch nicht ganz Astrein ist, das kann ich mir noch besser vorstellen.
Bei allen Dingen die Heutzutage so abgehen, haben alle auf Deine Aussage gewartet.
Still hinter dem Vorhang der der Anonymität versteckt er Sich, aber wehe Ihm geschicht ein Unrecht, na dann soll die ganze Welt Helfen (möglichst schnell versteht sich)
Gewerkschaft macht nicht alles Richtig!, aber wo wären wir heute wenn es Sie überhaupt nicht gäbe, wir wären allle Tagelöhner, und wüßten nicht wie wir über die Runden kommen würden, weil uns Arbeitgeber Heuern und Feuern würden wie Sie es für Nötig hielten!
Aber sicherlich geht es Dir entweder Saugut, oder es kümmert Dich nicht weil Du ein System Opfer bist??
15:02
Angesichts der Tatsache, dass Opel bis 2011 1.800 Mitarbeiter abbauen muss und des Alters der Mitarbeiterin ist es doch völlig durchsichtig, was die Frau mit ihrer Klage bezwecken will.
Gegenüber älteren Kollegen, die ebenfalls um ihre Arbeitsplätze fürchten müssen, finde ich das Verhalten unanständig und egoistisch. Schließlich hat sie so schon vier Jahre einen Arbeitsplatz währenddessen andere aus ihrem Jahrgang schon auf der Straße standen.
Da die Gewerkschaft bei diesem unwürdigen Spiel aufgrund der Thematik mitmacht, kann sie ja beruhigt der nächsten Instanz entgegensehen.
10:51
kein Arbeitgeber kann zu einer unbefristeten Einstellung gezwungen werden...das gilt auch für Funktionäre der Gewerkschaften!
21:43
Im WAZ-Artikel wird leider der Sachverhalt nicht richtig dargestellt. Sara musste entsprechend §79 vom Unternehmen übernommen werden. Die Werksleitung versuchte unter Rechtsbruch seit 4 Jahren erfolglos sie aus dem Betrieb zu klagen bzw. mit Abfindung rauszukaufen.
Sara hatte sich in ihrer Lehrzeit und danach für die Azubis und ihre Übernahme eingesetzt. Ich war als IGM-Vertrauensmann selber mit ihr bei Aktionen am Tor, Unterschriftensammlungen und in unzähligen Betriebsversammlungen dabei. Das war Opel ein Dorn im Auge und sie haben 2 ganze Jahrgänge entlassen um sie (und anderw Aktive) mit loszuwerden! Sie ist auch Mitglied der IG Metall-Vertrauenskörperleitung, vertritt also über 4000 Mitglieder.
In den Prozessen sind mehrere Lügen von Opel aufgeflogen: erstens dass keine Arbeit für sie da wäre, zweitens dass keine Facharbeiterstelle da wäre, drittens dass sie hätte bei Adecco anfangen können. Es ist ein Skandal wie das Gericht geurteilt hat. Recht haben und Recht bekommen sind eben zwei Paar Schuhe.
Sara hat sich vier Jahre lang nicht klein kriegen lassen und hat in dieser Zeit am Band gearbeitet.
Es geht um wichtige Rechte für uns Arbeiter oder ob sie diejenigen die den Mund aufmachen rausschmeißen können. Und damit geht es um uns alle. Erst werden die Jugendlichen in Leiharbeit gedrückt und dann die Älteren. Deshalb weiter Sara viel Erfolg. Der Einsatz hat sich jetzt schon gelohnt!
16:40
Die JAV-Mitglieder genießen durch das Betriebsverfassungsgesetz (§ 78 BetrVG) einen besonderen Schutz vor Benachteiligung und Behinderung ihrer Tätigkeiten.
Weitere Paragraphen ergänzen diesen Schutz:
X § 78 a BetrVG - Schutz vor Nichtübernahme nach Ende der Ausbildung
X § 103 BetrVG - Erschwerung der außerordentlichen Kündigung eines JAV-Mitgliedes
X § 15 KSchG - Schutz vor Kündigung eines JAV-Mitgliedes
Das Gesetz untersagt jede Handlung, die eine Störung der JAV Arbeit verursacht (§ 78 BetrVG). Darunter fallen auch unbeabsichtigte, aber objektiv vorhandene Störungen. Auch darf ein JAV-Mitglied wegen seiner JAV-Tätigkeit nicht schlechter gestellt werden als andere Arbeitnehmer/innen. Diese Regelung bezieht sich auf Vorgesetzte, andere Beschäftigte und außerbetriebliche Stellen, wie z.B. die Berufsschule
und was wird hier jetzt gemeckert?
Das Recht was Sie nutzt, nutzen leider viel zu wenige.
Hier wird es doch offensichtlich,
Um keine Ausbildungszwangsabgabe zahlen zu müßen, Bildet Opel aus, mit dem Ziel nie jemanden zu übernehmen (Ausnahmen gibt es natürlich ganz selten)
wenn ein Unternehmen nach Fachkräfte sucht, und nie die Auszubildenen anstellt, frage ich mich .. warum machen die Ausbildung ??
Und an alle neider hier, das ist mal Typisch für die Republik, Meckern statt handeln, und immer schön Ducken wenn der Chef kommt, und wenn er wieder fort ist, ja dann REIßEN alle das Maul auf und Proben den Aufstand.
Und dann hat man Sie wieder da wo man Sie haben will, kleine Dumme Egoisten.
Ich Wünsche dem Mädchen viel Erfolg!
14:02
Müssen bei Opel nicht irgendwie alle Angst haben?
01:07
Warum denn auch ? BR Mitglieder besitzen Kündigungsschutz .
Mobbing allerdings wird nie geahndet , obwohl strafbar !