Hundehalterin unterlag erneut vor Gericht
25.01.2008 | 19:30 Uhr 2008-01-25T19:30:51+0100Junge (9) war aus Angst vor ihren Hunden vor ein Auto gelaufen. Schadensersatzprozesse
Die Halterin zweier Hunde - darunter eine Bulldogge - hat nach einem verheerenden Verkehrsunfall erneut vor Gericht eine Niederlage hinnehmen müssen. Nach 140 000 E Schadensersatz, die aus einem früheren Zivilprozess resultieren, sind es diesmal 2100 E, die sie bzw. ihre Hundehaftpflichtversicherung zahlen muss. Wie es gestern in einem weiteren Schadensersatzprozess am Landgericht Bochum hieß, war ein neunjähriger Junge auf dem morgendlichen Schulweg von den zwei Hunden angebellt worden, so dass er in panischem Erschrecken zwischen parkenden Autos hindurch auf die Straße rannte. Dort erfasste ihn ein VW-Golf. Das Kind wurde schwer verletzt (u.a. Gehirnblutung).
Der Unfall ist jetzt bereits sechs Jahre her. In dieser Zeit gab es diverse Klagen wegen "Gefährdungshaftung" gegen die Hundehalterin, eine zierliche, äußerlich sehr gepflegte Frau um die 30. Wegen der Arztkosten für den verletzten Jungen war sie, beziehungsweise ihre Versicherung bereits früher zu 140 000 E verurteilt worden. Wie es hieß, habe die Autofahrerin das hinter den parkenden Autos hervorstürzende Kind nicht erkennen müssen, und Ursache des Unglücks seien nun einmal die Hunde gewesen. Zudem wurde die Frau dann auch von der Golf-Fahrerin verklagt; der Klägerin sprach das Amtsgericht 2500 E für die Blechschäden am Auto zu. Das aber wollte sich die Hundehalterin nicht bieten lassen - und zog gestern in die Berufung vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts. Beide Hunde seien an einer Flex-Leine angeleint gewesen, betonte sie. Außerdem seien ihre zwei Hunde direkt vor dem Unfall von anderen Kindern geärgert worden.
Aber das blieb zweifelhaft. Jedenfalls kam die Frau nicht mehr aus ihrer Haftungspflicht heraus. Sie erklärte sich in einem Vergleich bereit, dass sie 2100 E an die Autofahrerin zahlt. Binnen einer Woche können sich beide Parteien das aber noch anders überlegen. Dann spräche das Gericht am 22. Februar ein Urteil. B.Ki.

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