Hund starb qualvoll: Halter soll büßen
06.03.2008 | 18:44 Uhr 2008-03-06T18:44:41+010031-Jähriger bestreitet aber Tierquälerei
Weil er seinen Hund so schwer abmagern ließ, dass er qualvoll verstarb, muss ein Bochumer (31) 100 Sozialstunden im Tierheim ableisten. Im Gegenzug will der Richter das Strafverfahren einstellen. Der Rottweiler (9) war vor seinem Tod am 9. Oktober laut Anklage "bis auf die Knochen abgemagert". Nach einer Beschwerde Dritter wurde er zwangsweise ins Tierheim gebracht, wo er aber am selben Abend "an der Auszehrung verstarb". Er sei völlig verwahrlost gewesen.
Der Angeklagte, arbeitslos, will von "Gefühlskälte" (Anklage) nichts wissen. "Ich habe meinen Hund neuneinhalb Jahre gehabt. Ich habe mich immer um ihn gekümmert und ihn geliebt." Bis zuletzt habe er ihn gut ernährt. Als der Richter aber letzte Fotos von dem leidenden Hund sah, sagte er: "Da stehen die Knochen raus. Dieser Hund ist regelrecht verhungert." Die Ärztin sagte angesichts der Auszehrung: "Da müssen bei jedem Tierhalter die Alarmglocken schrillen."
Mindestens war der Hund infolge einer Krankheit so abgemagert. Doch der Angeklagte ging dem gar nicht richtig nach. Als er endlich (auf Geheiß des Ordnungsamts) in eine Tierarztpraxis ging, hatte er dem Hund nur etwas gegen Flöhe gegeben. Ein dringendes Blutbild ließ er nicht machen. Eine Behandlung soll er abgelehnt haben; was er bestreitet. Der Richter klärte den Widerspruch nicht mehr genau auf - und beendete den Prozess ohne Urteil: Der Angeklagte habe zwar "die Situation völlig verkannt"; inwieweit dies aber schuldhaft sei, sei unklar.

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Strafe:
1 Monat nichts ESSEN und TRINKEN, RAUCHEN.
Und nie wieder ein TIER!