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Bundesgerichtshof

Höchststrafe gegen Bochumer Arzthelferin wegen Mordes ist endgültig

10.12.2012 | 17:48 Uhr
Höchststrafe gegen Bochumer Arzthelferin wegen Mordes ist endgültig
Die Angeklagte beim Prozessauftakt im Februar. Um auf den Pressefotos nicht erkannt zu werden, trug sie eine Mütze und eine Sonnenbrille.Foto: Marcus Simaitis

Bochum.   Die wegen Mordes an ihrem Liebhaber verurteilte Arzthelferin (32) aus Bochum ist mit ihren Rechtsmitteln gegen ihre Strafe - lebenslänglich - gescheitert. Die damals mit einem Arzt verheiratete Frau hatte ihren Liebhaber und Vater ihres Kindes vergiftet und erstochen.

Das Urteil im spektakulären Mordprozess gegen eine Bochumer Arzthelferin (32), die ihren Liebhaber (36) mit Morphium vergiftet und dann erstochen hatte , ist jetzt rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision der Verteidigung abgewiesen. Der 4. Strafsenat sieht im Urteil des Bochumer Schwurgerichts vom 30. Mai - lebenslange Haft - keine Rechtsfehler . Das sagte am Montag Rechtsanwalt Reinhard Peters, der die Nebenkläger, die Eltern des Opfers, vertreten hatte.

Der Fall geht wohl in die Bochumer Kriminalgeschichte ein. Am 2. September 2011 hatte die damals mit einem niedergelassenen Arzt verheiratete Frau ihren Liebhaber, einen Börsenmakler, in seiner Wohnung in Bochum-Ehrenfeld heimtückisch umgebracht . Das Motiv: Sie hatte mit ihm einen Sohn gezeugt, der erst wenige Tage vor der Tat geboren worden war. Vor ihrer Familie wollte sie die wahre Vaterschaft verheimlichen. Sie fürchtete aber, dass der Banker die Wahrheit ans Licht bringen könnte.

Sie verabreichte ihm eine Überdosis Beruhigungsmittel und Morphium. Als er bereits bewusstlos war, stach sie mehrfach mit einem Käsemesser auf ihn ein. Nach der ungeheuren Tat flüchtete sie und beseitigte Spuren, wurde aber wenig später von der Kripo überführt.

Bernd Kiesewetter

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10.12.2012
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