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Urteil

Hobby-Kicker bekamen für Gewalttat Haft auf Bewährung

18.01.2010 | 19:00 Uhr

Bochum. Weil sie auf einem Fußball-Fan-Turnier in Wattenscheid den Trainer (28) einer anderen, der siegreichen Mannschaft übelst zusammengeschlagen und -getreten haben, so dass er in akuter Lebensgefahr schwebte, sind am Montag vier Hobby-Kicker verurteilt worden. Sie bekamen Bewährungsstrafen.

Nach einer besonders brutalen Gewaltattacke bei einem Fußball-Turnier unter Fans der SG Wattenscheid 09 sindam Montag am Landgericht Bochum vier Hobby-Kicker (20, 25, 28, 29) wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Zwei bekamen je zwei Jahre Haft, einer ein Jahr und elf Monate Haft, der vierte anderthalb Jahre Jugendstrafe - jeweils zur Bewährung ausgesetzt. Vor dem Urteil hatten sich die Angeklagten mit dem Opfer geeinigt, ihm wegen seiner Leiden insgesamt 15 000 Euro zu zahlen. Damit gehen die Täter (drei sind berufstätig ) an den Rand ihrer finanziellen Möglichkeiten, hieß es. Einer bekam auch 150 Sozialstunden.

Schwerste Verletzungen an der Lunge

Die Angeklagten hatten bei dem Fan-Turnier am 13. Juni in Wattenscheid in derselben Mannschaft gespielt. Direkt nach dem Turnier an der Lohrheidestraße gingen sie auf den Trainer (28) des Sieger-Teams los. Sie schlugen und traten derart hemmungs- und mitleidlos auf den bereits wehrlos am Boden Liegenden ein, dass er akut lebensgefährliche Verletzungen an der Lunge erlitt. Als er von Zeugen sofort ins Krankenhaus gebracht wurde, brach er vor dem Portal zusammen. Zehn Tage verblieb er stationär. Bis heute hat der Möbelpacker Beschwerden.

Hintergrund der Tat soll der Vorwurf gewesen sein, dass der Trainer nicht nur echte Fans, sondern auch Vereinsspieler eingesetzt habe.

"Gesoffen, was das Zeug hält"

Auf dem Turnier wurde, so ein Verteidiger, „gesoffen, was das Zeug hält”. Es wurde extra ein Trinkpokal ausgelobt - für das Team, das am meisten Alkohol schluckt. Die Täter hatten bis zu 2,6 Promille intus.

Opfer selbst wollte keine Gefängnisstrafen

Richter Johannes Kirfel räumte ein, dass das Urteil „ein etwas zwiespältiges Gefühl” hinterlasse. Er betonte aber, dass das Opfer selbst seine Peiniger nicht in Haft sehen wollte. Dieser „Sportgeist” sei für die Strafaussetzung zur Bewährung „das Entscheidende gewesen”. Außerdem: Die Angeklagten, geringfügig vorbelastet, waren selbst entsetzt über ihren Ausraster. Sie baten das Opfer um Vergebung. Einer meinte: „Ich hoffe, er wird wieder vollständig gesund.”

Bernd Kiesewetter

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