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Urteil

Haschzüchter muss 900 Euro Geldstrafe löhnen

16.08.2011 | 12:32 Uhr
Haschzüchter muss 900 Euro Geldstrafe löhnen

Bochum.Ein Cannabis-Konsument (49) aus Bochum muss 900 Euro Geldstrafe zahlen, weil er in seiner Wohnung eine kleine Drogen-Plantage gezüchtet hatte. Er sagte, dass er das Cannabis nur gegen sein Asthma gebraucht habe. Strafbar war das trotzdem.

Für den Angeklagten waren die Cannabispflanzen in seiner Wohnung nur Medizin. Jedenfalls sagte er es so. Für die Justiz waren die Gewächse aber nur eins: strafbar. Deshalb wurde der 49-jährige Haschbauer aus Bochum am Dienstag zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt.

Freundin schwärzte den Mann an

Der langzeitarbeitslose Cannabis -Konsument hatte sich in seiner Wohnung in Langendreer eine kleine Plantage zurechtgezüchtet. „Ich habe vor längerer Zeit mal einen Samen angeboten bekommen“, erklärte er. „Das ist dabei herausgekommen.“ Anfang dieses Jahres hatte ihn seine Freundin bei der Polizei angeschwärzt, nachdem sich beide gestritten hatten. Als die Beamten im Februar anklingelten, entdeckten sie sechs ausgewachsene Cannabis-Pflanzen, vier davon in der Küche. Dort züchtete er außerdem unter einer Plane mit diversen Lampen weitere Cannabis-Stecklinge. Die Kripo wog das alles. Ergebnis: 131,64 Gramm Blätter und 127,78 Gramm Stengel. Außerdem fanden die Polizisten 0,09 Gramm gebrauchsfertiges Hasch, Verpackungstütchen und eine Feinwaage.

Keine Sondergenehmigung für Hasch

An Geschäfte mit seinen Rauschgiftpflanzen will der Angeklagte aber nicht gedacht haben, sagte er vor dem Schöffengericht. Er habe sie nur als Medizin gegen sein Asthma eingesetzt. Das änderte aber nichts an der Strafbarkeit, denn eine Sondergenehmigung für eine medizinische Nutzung hatte er nicht. So etwas wird auch nur ganz selten ausgestellt.

Der Staatsanwalt forderte acht Monate Haft auf Bewährung plus 150 Sozialstundenden. Immerhin war der Haschbauer wegen Drogendelikten mehrfach vorbestraft, auch wenn das bereits zehn Jahre her ist. Die Richter beließen es aber bei 90 Tagessätzen Geldstrafe.

Bernd Kiesewetter

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Kommentare
19.08.2011
14:33
Blockierter Kommentar.
von meigustu | #5

Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.

17.08.2011
22:44
Haschzüchter muss 900 Euro Geldstrafe löhnen
von Alfred_E_Neumann | #4

Also irgendwie habe ich mit dem Artikel ein Problem: 131,64 Gramm Blätter und 127,78 Gramm Stengel? Liebe Leute - hat man Euch schon mal darüber aufgeklärt, dass der Wirkstoff fast ausschließlich in den Blüten enthalten ist, und Stengel und Blätter kaum verwendet werden?

Und dann der Hammer: 90 Milligramm gebrauchsfertiges Haschisch - oh mein Gott, zum Glück stand da kein Brunnen in der Nähe, den der Schwerverbrecher hätte vergiften können. Ganze Landstriche wären sicher durch 90 Milligramm (!) entvölkert worden...

Man muss sich mal wirklich fragen, wie lange der Krieg gegen Drogen, insb. Cannabis, noch sinnlos weitergeführt werden soll. Jedes Jahr sterben in Deutschland ca. 150000 (Quelle: Sucht- und Drogenbericht der Bundesregierung) an *legalen* Drogen (also: Alkohol und Nikotin). *Alle* illegalen Drogen *zusammen* schlagen dagegen gerade mal mit 1% dieser erschreckenden Zahl zu Buche - wobei es bisher nicht einen einzigen Cannabistoten gegeben hat - denn das ist schlicht nicht möglich!

Ob der Bochumer aus medizinischen Gründen konsumiert hat, ist ohne weitere Kenntnisse des Falls nicht zu beurteilen. Dass das nicht unplausibel ist, zeigen Medikamente wie z.B. Sativex - ein natürlicher Cannabis-Extrakt - das vor kurzem auch in Deutschland zugelassen wurde. Der Haken daran ist nur, dass kaum ein Patient die extremen Kosten dafür aufbringen kann, geschweige denn ein Arzt bereit ist, von seinem Arzneimittelbudget zu opfern (geschweige denn überhaupt im Bilde, dass Cannabis weit mehr als nur eine Rauschdroge ist - eine Folge von Jahrzehnten sinnloser Prohibition).


@ewigermahner: Dann mahnen Sie sich mal selbst, solange Sie die Handelsabsicht nicht beweisen können.

Dass es keine gute Idee ist, 100g Gras irgendwo herumliegen zu lassen, liegt eigentlich auf der Hand. Deshalb wird es üblicherweise in kleineren Portionen verpackt...

Was die Feinwaage angeht - es wäre keineswegs das erste mal, dass eine ordinäre Küchenwaage im Verfahren als Feinwaage deklariert wird...

17.08.2011
13:48
Haschzüchter muss 900 Euro Geldstrafe löhnen
von ewigermahner | #3

da fragt sich der lesende bürger, warum verpackungstütchen, eine feinwaage und gebrauchsfertiges hasch bei dem langzeitarbeitslosem gefunden worden sind. solche utensilien werden in der drogenszene in der regel zum wiegen und verpacken der drogen verwendet, damit der weiterverkauf gewinnbringend ist. in anbetracht des einschlägigen vorstrafenregisters des verurteilten täters hätten die ermittelnden behörden vielleicht etwas tiefer in das umfeld des verurteilten hineinhorchen sollen ?

16.08.2011
13:32
Haschzüchter muss 900 Euro Geldstrafe löhnen
von christian33 | #2

Es ist traurig wie Patienten in Deutschland das Leben schwer gemacht wird. Eine Krebspatientin kämpft seit 12 Jahren für die Kostenübernahme und hat verloren!

http://www.otz.de/web/zgt/suche/detail/-/specific/Cannabis-Medizin-Patientin-kaempft-um-Kostenuebernahme-1616979285

Dürfte diese Frau und andere Patienten einige wenige Pflanzen anbauen wären alle Probleme gelöst, ohne Kosten und komplizierte Regelungen.

16.08.2011
12:41
Haschzüchter muss 900 Euro Geldstrafe löhnen
von Christopher83 | #1

Tja lieber die Pharmaindustrie stärken als einen Kranken mit sowas eine Erleichterung zu verschaffen. Armes Deutschland....

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