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Urteil

Gewalttäter (19) rastete mehrfach aus - Jugendstrafe

01.12.2011 | 15:29 Uhr

Bochum.   „Wenn ich alkoholisiert bin, kann ich mich nicht mehr kontrollieren.“ Das sagte gestern ein 19-jähriger Bochumer, der im betrunkenen Zustand mehrere junge Menschen teils schwer verletzt hatte. Er wurde vom Amtsgericht zu 15 Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Er muss auch 90 Sozialstunden ableisten sowie ein Anti-Gewalt-Training und einen Kurs gegen Alkoholmissbrauch besuchen.

Der schmächtig gebaute Berufskollegschüler war zwischen November 2010 und April 2011 mehrfach ganz hässlich ausgerastet. Der schlimmste Fall: Auf einer Karnevalskirmes in Linden schleuderte er am 7. März aus blinder Wut wahllos eine Bierflasche in die Menge. Er traf eine 19-jährige Frau im Gesicht. Ihr brachen zwei Schneidezähne ab. Das Opfer blutete stark, hatte starke Schmerzen und musste im Krankenhaus notfallbehandelt werden.

Vor den Kopf getreten

Sie habe noch, sagte sie im Gericht, mit ihrer Zunge geprüft, was mit den Zähnen passiert sei, aber sie sei „ins Leere“ gegangen. Seither muss sie aufwändige Zahnbehandlung ertragen. In Wut geraten war der 19-Jährige, weil er Streit mit einem anderen Mann gehabt hatte und ihm unterlegen war.

Zuvor hatte der Angeklagte in Linden zwei Frauen mit der Hand und der Faust ins Gesicht geschlagen, nachdem er eine vorher erfolglos angeflirtet hatte. Eines der Opfer erlitt einen auffälligen Bluterguss am Augenbereich. Ein andermal stieß er einen Jungen (12) an der Ruhrmühle im Streit zu Boden und trat ihm zweimal gegen die Schläfe. Außerdem verpasste er einer Frau in der Innenstadt aus nichtigem Anlass eine Ohrfeige.

Zu wenig geistige Reflexion

Warum er so ausgeflippt war, konnte der Angeklagte nicht sagen. Verteidiger Martin Gentz: „Ich fürchte, das geistige Potenzial der Reflexion ist nicht so ausgeprägt.“

Richterin Christiane Betzing sagte im Urteil: „Das sind gravierende Gewalttaten, die so nicht hingenommen werden können.“ Der Angeklagte entschuldigte sich bei den Opfern. Diese nahmen an.

Bernd Kiesewetter

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