Haft auf Bewährung : Nach der Berufsschule wurde Koch-Lehrling Straßenräuber
Wegen 50 € Beute hat sich ein bislang völlig unbescholtener Koch-Lehrling (25) am Donnerstag eine Haftstrafe von zehn Monaten eingebrockt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflage muss er 1500 € ans Land zahlen.
Der Mann hatte am 27. Januar mit einem anderen Koch-Lehrling (21) nach der Berufsschule eine Kneipentour gemacht. Mit reichlich Alkohol im Blut, kam der Ältere auf der Verteilerebene im Bochumer Hauptbahnhof auf die Idee, von einem Jugendlichen (17), den er gar nicht kannte, Geld zu erpressen. Wenn er nichts hergeben würde, würde er ihm „auf die Fresse hauen”. Laut Anklage soll er einen Teleskopschlagstock in der Hand gehabt haben. Jedenfalls fühlte sich das Opfer eingeschüchtert - und gab 50 € heraus.
5 Euro aus der Beute bekam ein Obdachloser geschenkt
Dieses Geld verjubelten der 25-Jährige und sein Kumpel sofort. Sie gaben nach einem Döner-Kauf dem Verkäufer drei Euro Trinkgeld. Einem Obdachlosen schenkten sie fünf Euro. Für 13 € ließ sich der 25-Jährige mit einem Taxi nach Hause chauffieren.
"Das war eine Scheiß-Aktion"
Der Angeklagte war reuig: „Das war eine Scheiß-Aktion.” Um vor Gericht gut auszusehen, erstattete er dem Opfer erst jetzt im Gerichtssaal - zehn Monate nach der Tat - die 50 € zurück. Dabei legte er einen Entschuldigungsbrief. Das Opfer nahm die Entschuldigung an. Per Handschlag.
Im Prozess konnte nicht mehr nachgewiesen werden, ob der Täter wirklich einen Teleskopschlagstock dabei gehabt hatte. Sonst hätte die Strafe mindestens ein Jahr Haft betragen. Richter Dirk Fettback sagte aber: „Das muss ganz deutlich gesagt werden: „Das ist ein Verbrechen. Sie haben absoluten Mist gebaut.”
40 Sozialstunden
Der 21-Jährige war deshalb ebenfalls angeklagt. Weil er dabei gewesen war. Bestraft wurde er dafür aber nicht. Wohl aber für eine andere Tat: Den Diebstahl zweier Stangen Zigaretten aus einem Kiosk. Urteil: 40 Sozialstunden.












