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Prozess : Ex-Asta-Chef nach Pleiten-Party verurteilt

Gericht, 15.09.2009, Bernd Kiesewetter

Bochum. Mit großen Namen wollte der ehemalige Asta-Chef der Bochumer Ruhr-Universität Tausende Besucher zur Uni-Party locken. Culcha Candela hatte er gebucht, Juli und 2Raumwohnung. Die Party floppte. Der Finanzplan war gesprengt. Jetzt wurde der 23-Jährige wegen Untreue verurteilt.

Nach der Pleiten-Party an der Bochumer Ruhr-Universität Ende 2007 und einem Defizit von 233.000 Euro ist der damalige Asta-Vorsitzende Fabian Ferber (23) vom Amtsgericht wegen Untreue verurteilt worden. Das erfuhr am Montag die WAZ. Der Jura-Student bekam 1800 Euro Geldstrafe (180 Tagessätze), aber auf Bewährung. Als Auflage muss er 80 Sozialstunden ableisten.

Mit großen Namen wollte der ehemalige Asta-Chef der Bochumer Ruhr-Universität Tausende Besucher zur Uni-Party locken. Culcha Candela hatte er gebucht, Juli und 2Raumwohnung. Die Party floppte. Karl Gatzmanga Mit großen Namen wollte der ehemalige Asta-Chef der Bochumer Ruhr-Universität Tausende Besucher zur Uni-Party locken. Culcha Candela hatte er gebucht, Juli und 2Raumwohnung. Die Party floppte. Karl Gatzmanga Foto: WAZ

Laut Urteil war Ferber ab Mitte 2007 maßgeblich daran beteiligt, dass für die traditionelle Mensa-Party am 8. Dezember an der Uni ein Musik-Programm organisiert wurde, das den üblichen Finanz- und Haushaltsplan völlig sprengte. Es wurden acht Bands engagiert. Die bekannteste war „Juli” - für 53.000 Euro. Außerdem: „Culcha Candela” (23.000 Euro), „Joy Denalane” (29.000 Euro) und „2raumwohnung” (29.000 Euro). Weitere 80.000 Euro gingen für Bühnentechnik, Security, Saalmieten, Versicherungen und Personal drauf.

Viel zu hohe Einnahmen einkalkuliert

Die Staatsanwaltschaft meint, dass es Ferber damals bewusst war, dass diese hohen Kosten durch den Verkauf von Eintrittskarten (35 Euro) und von Getränken wohl nicht wieder eingespielt werden konnten. Veranschlagt wurden 5000 Besucher. In Wahrheit kamen damals aber nur 1400 Gäste und spülten nur knapp 50 000 Euro zurück in die Asta-Kasse. Ferber trat damals nach dem Eklat zurück.

Strafbefehl

Das Urteil erging per Strafbefehl, ohne Prozess. Es ist noch nicht rechtskräftig. Bis Mittwochabend kann der Jura-Student noch Einspruch einlegen, so dass es dann doch zum Prozess käme. Sein Verteidiger Christoph Pindur sprach aber „angesichts des Tatvorwurfs” von einem „sehr zufriedenstellenden Ergebnis”. „Ich gehe nicht davon aus, dass von mir oder dem Angeklagten ein Rechtsmittel eingelegt wird.”

Ort des Geschehens
Rund ums Thema
Soundcheck mit Culcha Candela

Video

Soundcheck mit Culcha Candela

Culcha Candela waren als Höhepunkt von Bochum Total angekündigt - und die Fans wurden nicht enttäuscht.   weiter...

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29 Kommentare

Juras non calculat! (o.s.ä.)
Das weiss man doch!

#2 von Ingrimmsch , am 14.09.2009 um 16:40

Der absolut richtige Schritt, Herrn Feber juristisch zur Verantwortung zu ziehen!
35€ Eintritt für eine Mensaparty - da haben damals schon viele ungläubig mit dem Kopf geschüttelt. Das konnte eigentlich nichts werden...

#3 von www , am 14.09.2009 um 16:47

Tja, die 35€ waren schon die Krönung.
Aber schlimm, dass die anderen Asta-Mitglieder diesem Irrsinn auch noch zugestimmt haben. Da sieht man mal, wie viel Kompetenz in diesem Gremium vorhanden ist. Liegt wahrscheinlich auch dadran, dass viele Jünglinge aus irgendwelchen Parteien die Asta-Zugehörigkeit im Lebenslauf noch gut gebrauchen können und sich (je nach Uni) eine nette Befreiung von den Studiengebühren ergibt...

#4 von Björn , am 14.09.2009 um 16:58

Tja, da kann man sehen wohin Intelligenz führen kann!

#5 von kuba4712 , am 14.09.2009 um 17:00

Kein Wunder - vergleicht man die Zusammensetzung der Landes- oder Bundesregierung (überwiegend Juristen und Lehrer) mit diesem Gremium, so wird man wohl klare Parallelen erkennen können.

Von Natur aus können Juristen und Lehrer nämlich alles - und alles besser - nur nichts richtig!

#6 von Polnomat , am 14.09.2009 um 17:34

134'000 Euro alleine fürs Booking. Was man dafür für gute Bands (die auch 10'000 Leute gezogen hätten) hätte buchen können...

#7 von drugdrugdruggy , am 14.09.2009 um 17:37

Der hätte BWL Studieren sollen, dann hätte er von seinen Kollegen, noch eine Abfindung bekommen ;)

#8 von palin , am 14.09.2009 um 17:43

soso.
[Von Moderation editiert] kriegt seinen wahlkreis in lüdenscheid nicht und jetzt das. tja, das nennt man wohl dann gerechtigkeit.

allerdings ist das schon sehr fragwürdig, dass es nur juristische konsequenzen für ihn gab. wo sind denn die anderen mitverantwortlichen - organisationsteam, finanzreferent und co? tjaja, tjaja.

ein strafbefehl, wo noch nicht einmal geld gezahlt werden muss (sondern auf bewährung), ist natürlich auch nichts wert. das wird ja nicht mal richtig aktenkundig, vorbestraft ist er auch nicht.

#9 von James.Brunt , am 14.09.2009 um 17:53

Mit dem Strafbefehl in der Tasche ist er ja bestens qualifiziert, einer der nächsten "führenden deutschen Wirtschaftsbosse" zu werden ... oder wenigstens Politiker.

#10 von Baer , am 14.09.2009 um 18:36

Ich gebe zu, ich habe lange studiert (8 Jahre, an 2 Universitäten im Ruhrgebiet, aber mit Prom. abgeschlossen). Ein Bild gleichte sich jedoch immer, der Asta jeder Universität war an Arbeitsmoral, Vergütungen und meines Erachtens auch Untreue immer negativ beteiligt.

#11 von Jojo35 , am 14.09.2009 um 18:42

BOCHUM - ICH KOMM' AUS DIR.

4630 Euro ohne Bewährung wären angebrachter gewesen.

Aber für politische Laufbahnen in der Bundesdeutschen Parteienlandschaft ist eine "Bewährungsstrafe" wohl unabdingbar.

#12 von CaptainWillard , am 14.09.2009 um 20:16

Liebe Leute:
Der Junge wurde verwarnt. Und muss nicht mal Geld zahlen, wenn er Sozialstunden leistet. Das ist, angesichts der Vorwürfe, tatsächlich ziemlich lächerlich. Anscheinend hatte da nur wer keine Lust mehr auf Prozess und co.

#13 von Hans Beimer , am 14.09.2009 um 20:47

Man schaue sich die "Prozesse" gegen Andere an, die bereits erreichten, was jener junge Freund noch vor sich hat...

#14 von Baer , am 14.09.2009 um 20:59

Irgendwie ist das trotzdem bemerkenswert:
Wenn Finanzjongleure ein Projekt in den Sand setzen, erhalten sie einen Bonus. Wenn ein Student eine Party in den Sand setzt, muss ihm der Prozess gemacht werden.

Offenbar gilt immer noch das Prinzip der Zweiklassenjustiz: Die kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen...

#15 von holmark , am 14.09.2009 um 21:30

Nachsatz:
Und beide haben mit fremdem Geld gespielt.

#16 von holmark , am 14.09.2009 um 21:33

Ich begreife nicht, wie er sich darauf einlassen konnte. Das Schlimmere für ihn wird sein, daß er jetzt im Internet ist, und das vergißt nicht.Er wird's vielleicht merken, wenn er einen Job sucht. Andererseits, vielleicht kann er dadurch erst recht bei der CDU Karriere machen....

#17 von vantast , am 14.09.2009 um 21:45

In ASTAs beweisen linke Studenten schon seit Jahr und Tag, das sie nicht mit Geld umgehen können. Wenn sie dann später Lehrer sind und in die SPD oder Linkspartei eintreten, nimmt das Verderben seinen Lauf.

#18 von _ASTA_nie_was_gehalten , am 14.09.2009 um 22:05

Hi...hi...hi...!
Unfähigkeit muß halt bestraft werden!
Prächtig - wunderbar - ich könnte mich abrollen vor Lachen!
Endlich bekommt mal einer dieser "Jungen, Dynamischen" Einen auf den Arsch!
Diesem Spinner wünsche ich ganz persönlich, daß er sein Leben lang was von "dieser Sache" hat und - weltweit - nie mehr in irgendeiner verantwortlichen Position auch nur den Hauch eines Beines auf den Boden bekommt!

#19 von hauntthebund , am 14.09.2009 um 22:10

§ 59 Voraussetzungen der Verwarnung mit Strafvorbehalt
(1) Hat jemand Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen verwirkt, so kann das Gericht ihn neben dem Schuldspruch verwarnen, die Strafe bestimmen und die Verurteilung zu dieser Strafe vorbehalten, wenn

1.
zu erwarten ist, daß der Täter künftig auch ohne Verurteilung zu Strafe keine Straftaten mehr begehen wird,
2.
nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Täters besondere Umstände vorliegen, die eine Verhängung von Strafe entbehrlich machen, und
3.
die Verteidigung der Rechtsordnung die Verurteilung zu Strafe nicht gebietet.

§ 56 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(2) Neben der Verwarnung kann auf Verfall, Einziehung oder Unbrauchbarmachung erkannt werden. Neben Maßregeln der Besserung und Sicherung ist die Verwarnung mit Strafvorbehalt nicht zulässig.

#20 von Jurex , am 15.09.2009 um 00:11


Bochum's Jurastudent hat zum Glück nicht auch noch einen Bochumer BWL Studenten zur Hilfe genommen, denn dann wäre es erst richtig teuer geworden. Aber vielleicht sehen wir in demnächst im Bundestag bei der FDP wieder...

#21 von sich-Fragender , am 15.09.2009 um 01:50

Wer gleicht denn jetzt das Defizit von 233.000 Euro aus?

#22 von enrico palazzo , am 15.09.2009 um 08:06

Na, der Strafbefehl dürfte doch schon mal ein gutes Zeichen für das zivirechtliche Nachspiel sein. Da geht's dann darum, war die 233.000 Euro latzen muss - und der Herr Ferber dürfte da mittlerweile bei den Kandidaten recht weit vorne mitspielen ...

#23 von Herr_F , am 15.09.2009 um 08:58

Der Linken Liste geht es auch vor allem darum, jetzt nun die zivilrechtlichen Ansprüche zu klären. Ohne überhaupt auf Jahre die Aussicht zu haben, je einen Cent, ob nun berechtigt oder nicht, zurück zu erhalten. Eine richtige Aufklärung hat bisher nicht stattgefunden: Oder ist genau aufgelistet, wo genau die Verantwortlichkeiten lagen? Es kann doch nicht wahr sein, dass da eine Person alleine in einem öffentlichen Organ entscheiden kann! Und sind die ganzen Arbeiten von F. selbst erledigt worden?

Nebenbei muss man darauf hinweisen: Dieser Strafbefehl stellt eine Verwarnung mit Strafvorbehalt dar. Fabian Ferber ist nicht vorbestraft und alleine der Umstand, dass angesichts des Tatvorwurfs eine Geldstrafe sogar nur zur Bewährung auferlegt wurde, zeigen doch: Die schweren Vorwürfe haben sich nicht bewahrheitet.

Und wahrscheinlich wird Herr F. erwägt haben, was ein möglicher erfolgreicher Prozess (für ihn) bedeutet im Gegensatz zu der schnellen Beendigung des Verfahrens.

#24 von uri , am 15.09.2009 um 10:20

Der aktuelle AStA muss - vollkommen egal ob da jetzt eine Linke Liste, eine Grüne Hochschulgruppe, der RCDS oder die Mainzelmännchen drin sind - Schadensersatzansprüche wegen der Mensaparty stellen. Tuen die Vertreter das nicht, versäumen sie es, berechtigte Forderungen der Studierendenschaft einzutreiben und machen sich möglicherweise selbst strafbar. Ferber und auch sein Kumpane und ex-Finanzreferent Bullerjahn wären für solche Schadenersatzansprüche natürlich die ersten Adressaten - sie haben schließlich sämtliche Ausgaben per Unterschrift angeordnet!

#25 von Herr_F , am 15.09.2009 um 10:47

Die Tatsache, dass in der Verw. mit Strafvorbehalt keine weiteren Zahlungen an die Studierendenschaft auferlegt wurden, deuten daraufhin, dass sich diese Beendigung des Strafverfahrens gegen Herrn F. nicht eignet, um dies in ein Zivilverfahren zu transferieren. Von daher sollten Sie, was die Behauptung von berechtigten Forderungen betrifft, vorsichtig sein. Weder Sie noch ich gehören zu den beteiligten Parteien, noch sind wir Richter.

#26 von uri , am 15.09.2009 um 11:09

Ist er ein BWL-Student?

#27 von Stauner , am 15.09.2009 um 16:23

Ist doch bestimmt ein Sozi, Grüner oder Linker. Die können halt nur Geld zum Fenster rauswerfen.

#28 von drabert , am 15.09.2009 um 16:48

Wahnsinn für eine Kirmes-Band wie Juli so viel Geld zu latzen. Da hat sich der feine Jurastudent aber kräftig über den Tisch ziehen lassen.

#29 von Südländischer Mann , am 15.09.2009 um 20:47

Als Info und Ergänzung:
Der Ferber ist bei den Jusos, die damals gemeinsam mit dem RCDS (quasi-CDU) und der LHG (quasi-FDP) den AStA gestellt haben. War der rechteste AStA, den wir an der RUB je hatten. Die wurden dann von einem linken AStA (Linke Liste, Alternative Liste, Grüne und Wohnheimsliste) abgelöst... anscheinend wurde der Haushalt mittlerweile auch wieder konsolidiert.

#31 von Studentin an der RUB , am 16.09.2009 um 12:55
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