Gericht schmettert Anklage gegen NPD-Vorstandsmitglied ab
14.10.2009 | 18:43 Uhr 2009-10-14T18:43:00+0200
Bochum. Das Landgericht Bochum hat eine Anklage wegen Volksverhetzung gegen das NPD-Bundesvorstandsmitglied Thomas Wulff abgeschmettert. Die Entscheidung, obwohl sie rein strafjuristisch getroffen wurde, hat politische Brisanz.
Eine Anklage gegen Volksverhetzung hat jetzt das Landgericht Bochum abgewiesen. Angeklagt ist Thomas Wulff (46), Mitglied des NPD-Bundesvorstands. Die Richter der 6. Strafkammer kamen in einem zehnseitigen Beschluss zu der Ansicht, dass die Inhalte einer Rede Wulffs im vorigen Oktober in Bochum auf der Königsallee nahe Schauspielhaus wohl unter Meinungsfreiheit fielen und nicht strafbar seien.
Richter prüften Anklage wochenlang
Der vorbestrafte Wulff hatte damals auf einer Demo der NPD unter dem Motto „Deutsche, wehrt euch! Gegen Überfremdung, Islamisierung und Ausländerkriminalität” eine Rede gehalten. Die genehmigte Demo führte unter massivem Polizeischutz durch die südliche Innenstadt. Tausende Bürger hatten zuvor gegen die Veranstaltung demonstriert. Als Wullf dann das Mikro in die Hand nahm, soll er laut Anklage zum Hass gegen in Deutschland lebende Menschen ausländischer Herkunft aufgestachelt haben. Unter anderem wurde ein Transparent mit der Aufschrift „Multikulti ist Völkermord” gezeigt.
Die Richter haben die Anklage unter rein strafrechtlichen Gesichtspunkten wochenlang geprüft - und mangels Erfolgsaussicht nicht zugelassen. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen jetzt sofortige Beschwerde eingelegt, wie sie der WAZ bestätigte. Es sei aber möglich, dass nach genauerer Prüfung des Gerichtsbeschlusses das Rechtsmittel gar nicht mehr durchgeführt werde. Sollte sie es doch tun, wird das Oberlandesgericht Hamm entscheiden, ob der Prozess gegen Wulff trotzdem durchgeführt wird.
Gerichtssprecher begründet Ablehnung
Der Sprecher des Landgerichts, Thorsten Wienecke, begründete gegenüber der WAZ die Ablehnung der Anklage damit, dass die Strafkammer die angeklagten Äußerungen und Verhaltensweisen Wulffs "zwar für geschmacklos, aber nicht als strafbar erachtet, da diese von der Meinungsfreiheit gedeckt sind".
Dabei sei es „von grundlegender Bedeutung”, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Grundsatz gelte: Soweit eine Aussage mehrere Deutungsmöglichkeiten zulässt, von denen nicht alle einen Straftatbestand erfüllen, ist zugunsten des Angeschuldigten diejenige zugrunde zu legen, die strafrechtlich nicht relevant ist. Dass Wulff eine multikulturelle Gesellschaft ablehne sowie die Abschiebung krimineller Ausländer und den Widerstand der Bevölkerung fordere, „lässt jedenfalls strafrechtlich irrelevante Deutungen zu”, sagte Wienecke.
Wegen Hakenkreuzfahne im Grab verurteilt
Wulff, der in Mecklenburg-Vorpommern lebt, war erst im vorigen Juni in Passau zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (120 Tagessätze) verurteilt worden, weil er in Passau eine Hakenkreuzfahne auf den Sarg eines seiner Gesinnungsgenossen gelegt hatte. Das bestätigte am Mittwoch das Landgericht Passau der WAZ. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig weil die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Offenbar war ihr die Strafe zu milde.

21:44
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12:00
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10:34
Warum ist dieses Nazi-Gelaber neben aller Falschheit auch immer noch so langweilig und unsexy???
Die Naziblagen und deren Vorbilder sitzen doch in Wirklichkeit abends vor ihren Badezimmerspiegeln und wünschen sich Haare auf der Brust, wünschen sich das Rheuma aus den steifen Knochen und Gehirnzellen in die Birne...
10:13
Tapferer Richter, der sich nicht durch das Gezeter der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft beeindrucken ließ, sondern nach Recht und Gesetz handelte
09:03
Was ich überhaupt nicht verstehe: Unsere Kirchen haben doch auch mitgeholfen, sei es durch Schweigen oder segnen von Waffen und Soldaten, das sind wieder ***********!
Warum kann ein sogenannter Brauner sich nicht genau so bessern und Fehler korrigieren??
Eine gute Demokratie kann andersdenkende vertragen.
Haben wir noch eine Demokratie??
Wie ist es denn heute??? Überfallen wir nicht wieder Völker die uns nichts getan haben?
Es wird uns genau so verkauft wie vor 70 Jahren, nur der Grund heisst diesmal Terror.
Unsere Nachkommen zahlen demnächst wieder für unsere schlimmen Kriegsverbrechen!!
Aber Gott sei es gedankt, dann gibt es wieder die gleichen Laberköpfe wie heute!
08:07
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05:22
Die von der NPD und sonstigen Rechtsextremistischen Organisationen haben durch ihre Handlungen so viele rechtskräftige Verurteilungen das es auf die eine oder andere nicht mehr ankommt.
22:08
Die Richter haben Wochenlang nur Ihren Popo flachgessen! Naja die meiste Zeit haben sie wohl für die 10 Blättchen gebraucht..
18:35
840 hat das richtig beschrieben. Solange unsere demokratischen Politiker nicht die Interessen Ihres Volkes vertreten, solange wird der Faschismus nicht sterben.
Jeder Spruch über benötigte Zuwanderung ist eine Stimme für die NPD. Die können sich nur freuen.
18:35
Schön, dass es noch Richter in diesem freiesten Staat der deutschen Geschichte gibt. Das lässt hoffen