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Urteil

Freispruch für Familienvater nach Missbrauchs-Vorwürfen

03.07.2012 | 17:26 Uhr

Bochum.   Ein 47-jähriger Familienvater aus Bochum ist vom Vorwurf, seine Stieftochter sexuell missbraucht zu haben, freigesprochen worden.

Freispruch aus Mangel an Beweisen: So lautet zusammengefasst das Urteil des Landgerichts über einen 47-jährigen Bochumer, der seine Stieftochter zweimal sexuell schwer missbraucht haben soll. Der Angeklagte hatte seine Unschuld beteuert. Und die 5. Strafkammer konnte ihm nicht das Gegenteil beweisen. Auch der Staatsanwalt hatte Freispruch beantragt.

Die Anklage hatte dem 47-Jährigen vorgeworfen, sich in den Jahren 2006 und 2008 an dem damals zehn beziehungsweise elf Jahre alten Mädchen vergangen zu haben. Von der Kindesmutter, mit der er auch eigene Kinder hat, lebte er damals bereits getrennt. Die Übergriffe sollen bei Besuchen in Bochum und in Paderborn passiert sein, wo das Kind damals bei seiner Mutter lebte.

Die Beweisaufnahme habe nicht alle Zweifel ausräumen können.

Ende 2011 hatte die Stieftochter den Bochumer angezeigt. Jetzt in der Hauptverhandlung belastete sie ihn zwar erneut, aber ihre Aussage reichte den Richtern nicht für eine Verurteilung.. „Die Kammer hält es lediglich für möglich, dass es so wie angeklagt gewesen ist“, sagte der Richter. Gleichzeitig betonte er, dass die Kammer keineswegs an ein Komplott glaube, die Beweisaufnahme habe jedoch nicht alle Zweifel ausräumen können.

Bernd Kiesewetter

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