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Ex-Autohaus-Chef soll lange in Haft

04.06.2008 | 18:55 Uhr

Oberstaatsanwalt Gerrit Gabriel forderte für einen Bochumer über drei Jahre Haft wegen Bandenbetrugs

Für einen in Bochum wohnhaften Autohändler hat Oberstaatsanwalt Gerrit Gabriel gestern nach 62 Prozesstagen am Landgericht drei Jahre und vier Monate Haft gefordert. Er sei Mitglied einer Bande gewesen, die zwei Autobanken insgesamt um einen Millionenbetrag betrogen haben soll.

Der 49-Jährige, stets tipptopp gekleidet, hatte seit Prozessbeginn im September '06, als er von seinem Anwalt seine Unschuld beteuern ließ, geschwiegen. Gestern wirkte er besonders nervös. Mehrfach schob er sich einen Drops in den Mund und lutschte ihn so stark, dass die Kiefer hektisch auf und ab bebten. Die Gefahr eines weiteren Gefängnisaufenthaltes wird immer größer, nachdem er bereits Ende 2005, nach einer Razzia in der Autobranche, für rund zwei Monate in U-Haft gekommen war.

"Er ist überführt", meinte Gabriel über den damaligen Chef eines Autohauses in Witten. Er habe zur Tatzeit 2004 und 2005 mitgemischt, als sich eine Bande mit Hilfe gefälschter Verdienstbescheinigungen und Personalien bis zu 45 000 E teure Gebrauchtwagen seines Autohauses erschlichen habe. Geschädigt worden seien dabei die Autobanken, die die Autos finanzierten. Denn nach Auslieferung der Wagen hätten die Darlehensnehmer die Raten nicht wie vereinbart bezahlt. Stattdessen seien die Autos großteils ins Ausland, vor allem den Irak, verschoben worden. Der damalige Autohaus-Chef soll davon dadurch profitiert haben, dass er endlich seine teuren Gebrauchten vom Hof bekommen habe. Sein Tatbeitrag soll darin bestanden haben, dass er bei der Bewilligung der Finanzierungsverträge geholfen habe. Im Strafantrag ist von 29 solcher Einzelfälle die Rede.

"Ohne Mitwirkung der Geschäftsführung konnte das System nicht funktionieren", sagte Gabriel. Er warf dem 49-Jährigen auch einen Vertrauensmissbrauch gegenüber seiner Familie vor, die den Autohausbetrieb aufgebaut habe.

Für zwei Mitangeklagte (31, 39) will Gabriel viereinhalb Jahre Haft, bzw. eine Bewährungsstrafe. Die Verteidiger plädieren am 10. Juni. B.Ki.

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